Ada bzw. AEVO Durchführung Tipps Meinungen

  • Hallo,


    bin unschlüssig zwecks Thema für die praktische Durchführung bei der IHK Prüfung.
    Ich habe mir überlegt mit dem Azubi eine Unterweisung in das Formular „Telefonische Bombendrohung" zu machen. Das Formular erklären, vormachen und dann einen Text vom Band abspielen und den Azubi nachmachen lassen.


    Was haltet ihr davon?
    Was habt ihr gemacht?


    Bin über Tipps und Meinungen sehr dankbar!


    Viele Grüße

  • Du meinst, wie man eine telefonische Bombendrohung absetzt? :mrgreen:


    Nein, jetzt mal im Ernst.... Weißt du, auf welche Punkte die Prüfer achten? Was du ansprechen musst? Wie z.B. das Thema Umweltschutz: "Herr Terrorist, ist Ihre Bombe denn biologisch abbaubar?" Oder das Thema Arbeitssicherheit: Nicht am Blatt Papier schneiden, Vorsicht mit dem Kugelschreiber, erhäng dich nicht am Höhrerkabel.

  • Hallo,


    nein nein, da hilft nur das echte Leben :mrgreen:


    Zitat

    Pförtner *********- Arena ,wer stört ? Hier AL Kaida, wir haben eine Bombe (wird unterbrochen) eyh du dämlicher Teppichflieger, ich hab jetzt Pause, ruf um 1 wieder an *aufgelegt*

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo,


    ist schon lustig wenn man es so sieht.


    Das ganze ist aber eher eine unlustige Geschichte in der Realität.
    Je nach Einsatzgebiet sind solche Anrufe aber gar nicht ungewöhnlich.


    Die Geschichte wollte ich nach der 4 Stufen Methode folgendermassen durchziehen:



    Vorgepänkel ca. 2min.


    Einleitender Gesprächsteil
    -Begrüßung des Auszubildenden
    -Vorstellen des Ausbilders
    -small Talk, blabla


    Einführender Gesprächsteil
    -Situation des Auszubildenden (Lehrjahr)
    -Einsatz de Azubis an der Pforte bzw. Empfang in einem gefährdeten Bereich
    -Aufgaben wie Auskunft, Besucherschein, Warenverkehr usw.


    Spezifisch einführender Gesprächsteil
    -Kommunikationsgrundsätze (die er kennt)
    -Telefonservice
    -grundsätzliches Verhalten am Telefon


    Auf Lernziel hinführender Gesprächsteil:
    -unfreundliche Gesprächspartner am Telefon
    -bedrohung
    -Bombendrohung
    -mögliche Motive, blabla


    Start der Durchführung


    Stufe 1: Vorbereitung


    -Erklären des Lernziels (Abgeleitet vom Richtlernziel über Groblernziel zum Feinlernziel.
    Der Auszubildende soll das Formular Telefonische Bombendrohung verstehen, beschreiben und im Falle einer akuten Situation individuell anwenden können.


    -Fakten zur Sache


    -Materialien zeigen wie blanko Formular, ausgefülltes Formular, Stift, Papier, evtl. Aufnahmegerät


    -Abspielen einer Bombendrohung


    -Fragen stellen, Erklären


    Stufe 2: Vormachen


    -Simulation der Situation (Abspielen der Bombendrohung vom Band, Verhalten nach Konzept und ausfüllen des Formulars durch Ausbilder


    -Fragen stellen, Erklären


    Stufe 3: Nachmachen lassen


    Simulation der Situation (simulierter Anruf, Verhalten nach Konzept und ausfüllen des Formulars durch Auszubildenden)


    -Fragen stellen, Erklären, lob & kritik


    Stufe 4: Üben lassen


    Simulation der Situation (Abspielen weiterer Bombendrohung vom Band, Verhalten nach Konzept und ausfüllen des Formulars durch Auszubildenden)


    -loben und loben


    So ungefähr stell ich mir das ganze vor.


    kognitiver Bereich - Wissen zum Ablauf, Formular


    psychomotorischer Bereich - Verhalten nach Vorgaben des Formulars (schreiben, umgang mit stresssituation, fokus bzw. Konzentration, etc.)


    affektiver Lernbereich - einstellung, ruhe bewahren usw.


    Wünsche mir ernstgemeinte Meinungen und Tipps!


    Danke!

  • Zitat von 123


    Wünsche mir ernstgemeinte Meinungen und Tipps!


    Sind wir hier beim Wunschkonzert?
    Wenn du es immer noch nicht verstanden hast: Don't do it!
    Bzw. es gibt einfachere Wege durch eine Prüfung zu fallen!


    Es ist überhaupt fragwürdig, ob es Sinn macht, einen Azubi mit dem Thema Bombendrohung zu konfrontieren. Oder in wie fern der Umgang mit einer Bombendrohung in einen Rahmenlehrplan passt. Ich würde sogar weiter gehen und sagen, dass man bei einem echten Azubi eine Angst vor dem Job auslösen kann, wenn er damit rechnen muss, dass er im Job Bombendrohungen bekommt und wenn er etwas falsch macht, evtl. für den Tod von Menschen verantwortlich ist.


    Und in der Praxis: Du willst absolut nicht, dass ein Azubi tatsächlich ans Telefon geht, wenn eine Bombendrohung rein kommt und wenn, dann soll er den Hörer schnellstmöglich an jemanden weitergeben, der Ahnung von der Materie hat.

  • Hallo,



    nun das:

    Zitat

    Es ist überhaupt fragwürdig, ob es Sinn macht, einen Azubi mit dem Thema Bombendrohung zu konfrontieren


    gehört aber nun einmal zu unserem Job und das nicht erst seit gestern.
    Großkonzerne und Behörden wie Bahn und Post waren schon immer das Ziel von Idioten.
    Und seit knapp 30 Jahren (Zusammenbruch des Ostblockes) hat sich das noch ausgeweitet.


    Daher sollte jeder Azubis die Grundkenntnisse dazu vermittelt bekommen.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo DR,


    wie Frank schrieb gehört das zum Beruf.


    Ich darf bzw. muss meinen eigenen Azubi zur IHK Prüfung mitbringen.
    Er (Azubi) ist dann, im Falle falls ich dieses Thema wähle, eingeweiht und hat keine Angst.


    Was hast du denn bei deiner AdA Prüfung gemacht?
    Was würdest du mir für ein Thema zur Durchführung empfehlen?


    Bisher habe ich ausser deinen Späßen und dem Ratschlag das nicht zu machen, keine verwertbare Informationen aus deinen Posts ziehen können.


    Ich wünsche mir weiterhin konstruktive Kritik.


    Du meinst Ausbildungsrahmenplan.


    Rahmenlehrplan = Berufsschule
    Ausbildungseahmenplan = Teil der Ausbildungsordnung bzw. sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten



    Danke und Gruss

  • Ich persönlich finde, dass das Annehmen einer telefonischen Bombendrohung nicht zum Berufsfeld gehört. Ja, es kann mal passieren, die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Schul-Sekritärin mit dem Thema trifft, ist aber viel größer. Egal, was du machst, du willst nicht, dass ein Azubi einen Anruf mit einer Bombendrohung entgegen nimmt.


    => nicht Praxisrelevant und schon recht nicht für eine AEVO-Prüfung


    Welche Themen nehmen denn andere Teilnehmer? Wahrscheinlich nimmt jemand das Thema "Rechnung prüfen und abheften" oder "Anreißen auf einem Stahl-Stück" oder "Anlegen einer Personalakte". Das sind Themen, die man nimmt und mit denen man die Prüfung besteht. Aber nichts mit einer Bombendrohung. Da sind die Prüfer schon von Anfang an in einem negativen Kontext.


    Bei meiner Prüfung hatte ich das Thema "Beschriften und Packen eines Safebags". Der Azubi war von der Prüfungsleitung gestellt. Ich habe mal meinen Bescheid über die Ausbildung hochgeladen.


    Hättest du nicht alles, was ich geschrieben habe, gleich negativ empfunden, hättest du durchaus wertvolle Informationen da raus ziehen können.


    Aber ich will mal nicht so sein und schreibe es noch ein Mal. Die Prüfer haben eine Checkliste mit Punkten, die du abarbeiten musst. Unter anderem wären es:


    - Arbeitssicherheit
    - Datenschutz
    - Umweltschutz
    - Hygiene
    - Einordnung der Unterweisung in die Gesamtausbildung
    - ....


    Sicher waren das noch ein paar Punkte mehr, die mir jetzt auf die schnelle nicht einfallen.

  • Davon abgesehen, dass ich solch ein Thema auch nicht hier verwenden würde:

    Zitat von D_R

    Ich persönlich finde, dass das Annehmen einer telefonischen Bombendrohung nicht zum Berufsfeld gehört. Ja, es kann mal passieren, die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Schul-Sekritärin mit dem Thema trifft, ist aber viel größer. Egal, was du machst, du willst nicht, dass ein Azubi einen Anruf mit einer Bombendrohung entgegen nimmt.


    1. Je nach Objekt kann das durchaus praxisrelevant sein. In einem von mir betreuten Kundenobjekt kamen innerhalb 2 Jahre tatsächlich 4 Bombendrohungen rein - telefonisch. Die Telefonzentrale wird in der Zeit 16:00 bis 08:00 von der vom Sicherheitsdienst besetzten Pforte übernommen. Jetzt rate mal, wann die Anrufe kamen.
    Es gibt noch zahlreiche andere Objekte, die von SDL betreut werden, und deren SMA auch die Telefonate an die "0" annehmen, und die durchaus zu Zielen von solchen Drohungen oder noch mehr werden können.

    2. Natürlich will niemand, dass der Azubi solche Anrufe entgegen nimmt. Aber der fertige SMA und vor allen die ausgelernte FSS sollte das dann schon können. Wann, wenn nicht innerhalb der Ausbildung soll er es denn lernen?
    Solche Themen und Lagen auszubilden oder zu unterweisen, ist also durchaus angebracht- zumindest dort, wo die Wahrscheinlichkeit einer solchen Lage grösser als Null ist.


    Es macht also durchaus Sinn, dieses Thema innerhalb der Ausbildung durchzunehmen und ggf. auch durch Simulation zu üben. Denn wenn ich eine FSS einstelle, dann habe ich an diese bestinmte Erwartungen, was deren Kenntnisse betreffen. Für mich gehört aufgrund der von mir betreuten Objekte und unseren dortigen Tätigkeiten dazu, dass die FSS weiss, wie sie sich in solch einer Lage zu verhalten hat.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    Es macht also durchaus Sinn, dieses Thema innerhalb der Ausbildung durchzunehmen und ggf. auch durch Simulation zu üben. Denn wenn ich eine FSS einstelle, dann habe ich an diese bestinmte Erwartungen, was deren Kenntnisse betreffen. Für mich gehört aufgrund der von mir betreuten Objekte und unseren dortigen Tätigkeiten dazu, dass die FSS weiss, wie sie sich in solch einer Lage zu verhalten hat.


    Da unterscheiden sich unsere Meinungen etwas.
    Denn eine Bombendrohung ist primär nichts anderes als eine Kommunikation. Wenn man in der Lage ist zu Reden, dann ist man auch in der Lage, mit der Situation klar zu kommen. Oder glaubst du, dass heute die Sekretärinnen in Ihrer Ausbildung an einer Schule auch das Thema Bombendrohung haben?


    Und wenn du solche Objekte hast, dann hast du sicherlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Risiko ermittelt, vor allem in Hinsicht auf die psychischen Belastungen. Und dann kannst du entscheiden, ob du deine Mitarbeiter schulst mit Bombendrohungen umzugehen. Aber ganz sicher behandelt man solche Themen nicht zwischen Tür und Angel innerhalb von 10?? (es waren doch 10 Minuten für die Unterweisung bei der AEVO Prüfung, oder waren es 20?) Minuten mit der 4 Stufen Methode.

  • Zitat von D_R

    Aber ganz sicher behandelt man solche Themen nicht zwischen Tür und Angel innerhalb von 10?? (es waren doch 10 Minuten für die Unterweisung bei der AEVO Prüfung, oder waren es 20?) Minuten mit der 4 Stufen Methode.


    Ich fürchte, Du hast die AEVO bzw. das Vorhaben des Threaderöffners nicht verstanden.

  • Hallo,



    richtig, jedes Objekt auf dem Anrufe bei Nichterreichbarkeit des Teilnehmers oder Zeitgesteuert in der Pforte/Empfang landen, ist potentiell von Erpresser-Anrufen "bedroht".


    Das von mir weiter oben beschriebene Szenario ist wirklich so abgelaufen und aufgeflogen ist der Kollege dadurch, das der Anruf nämlich eigentlich an anderer Stelle dort landen sollte, dieser Apparat aber gerade nicht besetzt war.Dank moderner Technik sah der MA des Kunden bei Rückkehr an seinen Platz, wohin der Anruf weiter ging und rief dort an um sofort mit

    Zitat

    eyhh du blöder Teppichflieger

    empfangen zu werden.
    So kam es ans Licht der Welt und der Mop kreiste.



    Und noch eine Anmerkung dazu:
    Ab einer bestimmten Firmengröße wird auch das eigene Personal, welches mit solchen Anrufen konfrontiert werden könnte, speziell geschult.Bzw. es wird sogar dank moderner Technik direkt mit einem (oft externen) Krisencenter verbunden ohne das der Anrufer das merkt.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Auch hier: Die Bombendrohung ist NICHT Gegenstand der Ausbildung/Prüfung sondern VENÜ.


    Gleichwohl würde ich vom Thema Bombendrohung in Zusammenhang mit VENÜ Abstand nehmen.

  • Zitat von Wolperdinger

    Auch hier: Die Bombendrohung ist NICHT Gegenstand der Ausbildung/Prüfung sondern VENÜ.


    Weder die VENÜ noch die 4-Stufen Methode ist Gegenstand der Prüfung, sondern eine Unterweisung. Und die Unterweisung kann durch die 4-Stufen Methode erfolgen. Muss aber nicht. Ein Lehrgespräch wäre z.B. eine Alternative.

  • Gleich wie ... die Bombendrohung ist trotzdem nicht Gegenstand der Ausbildung/Prüfung.

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