Befugnisse einer Citystreife?

  • Hey,


    meine Eltern wohnen in einem relativ wohlhabenden Stadtteil, der sich jetzt eine
    Citystreife besorgt hat. Ich frage mich jetzt: welche Befugnisse hat diese überhaupt?
    Dürfen diese Leute auf Verdacht festhalten bis die Polizei kommt?


    Und wie steht ihr dazu? Bürgerwehr-Charakter oder würdet ihr euch auch sicherer fühlen?

  • Ich würde mich mit einer Bürgerwehr sicher fühlen als bei einer "Citytreife" - außerdem kostet diese nichts ;)
    Naja ist eh nimmer lang hin bis dahin :mrgreen:

  • Hallo,


    das kommt auf die jeweilige Kommune an, ob diese die Citystreife dem Ordnungsamt unterstellt oder nicht.
    Denn grundsätzlich kann jede Behörde auch Privatleute mit hoheitlichen Rechten "beleihen", wie der Fachausdruck dafür ist.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo,


    Die Streifenden dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die die Jedem oder Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die sog. Jedermannsrechte eigenverantwortlich ausüben. In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.


    a) im Privatrecht - Notwehr gem. § 227 BGB, Defensivnotstand gem. § 228, Aggressivnotstand gem. § 904 BGB, Selbsthilfe gem. §§ 229, Selbsthilfe des Besitzers/Besitzdieners gem. §§ 859, 860 BGB.
    b) im Strafrecht - Notwehr gem. § 32 StGB, Rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB, Entschuldigender Notstand gem. § 35 StGB
    c) Im Strafverfahrensrecht - die Vorläufige Festnahme "Jedermann-Festnahme" auch Flagranzfestnahme genannt, die gem. § 127 I StPO als Jedermannsrecht i. E. S. bezeichnet wird.


    Aufgrund letzterem die Jedermann Festnahme, kann die Citystreife auch leute unter begründetem Verdacht festhalten und die Polizei verständigen.


    So ein Verdacht sollte dann aber auch Wohlbegründet sein.


    Ansonsten liegen die hoheitlichen Befugnisse beim Staat und das ist auch gut so


    In Berlin haben wir damit nur gute Erfahrungen gemacht. Lieber ausgebildetes Personal, das im Rahmen geltenden Rechts agiert, als einige selbsternannte Vigilanten.


    beste Grüße

  • Zitat von Klausi


    In Berlin haben wir damit nur gute Erfahrungen gemacht. Lieber ausgebildetes Personal, das im Rahmen geltenden Rechts agiert, als einige selbsternannte Vigilanten.


    Beides kann relativ zügig nach Hinten losgehen und zwar dann, wenn die Leute entweder übers Ziel hinaus schießen oder deren Aufgaben nicht ernst nehmen. Beides sehe ich momentan relativ stark bei den Doorman bzw. Kaufhausdetektiven. Aber auch in einigen deutschen Gated Communities.

  • Hallo Klausi,



    du meinst doch nicht die gelben Bulleten ? :-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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