Hallo,
ich bräuchte mal eure Meinung zu dem Thema. Ich habe gestern einen Brief von der Firma erhalten (und alle anderen die am Objekt Arbeiten auch)
Ich bin der Meinung das dies Rechtlich nicht zulässig ist.
Im Arbeitsvertrag steht unter §5 folgendes:
5. Urlaub
Bei **Vollzeitbeschäftigung beträgt der Jahresurlaub auf der Basis einer 5 Tage Woche
30 Arbeitstage. Als **Vollzeitbeschäftigung bei Schichtarbeit gelten 260 Schichten
im Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigung (weniger als 5 Tage Woche) bzw. Ableistung
von weniger als 260 Schichten pro Jahr reduziert sich der Anspruch entsprechend.
An unserem Objekt wird ausschließlich 12 Stunden Schichten gearbeitet. Schon immer. Die Absolute Höchstarbeitszeit beträgt 20 Schichten Pro Monat (240 Stunden) Und selbst das wurde ja inzwischen EU Rechtlich gesehen auf 228 Stunden reduziert?!
Ich vermute diese 21,66 Schichten Pro Monat beziehen sich auf 8 Stunden Tage und nicht auf 12 oder?
Gibt es dazu einen Rechtlichen Nachweis den ich mit in eine Mail schreiben kann oder muss ich jetzt gleich vor das Arbeitsgericht?
Im übrigen weiß ich auch nicht wie man auf durchschnittlich 16 Schichten Pro Monat kommt. Es gab Monate ich denen NUR 16 Schichten gearbeitet habe. Diese waren aber die Ausnahme. Und Monate in denen man nur 2-3 Schichten arbeitet wegen Urlaub zählen da ja nicht rein oder?
Bsp 2018: Januar 20 Schichten, Februar 18 Schichten, März 20 Schichten, April 4 Schichten (16 Tage Alt Urlaub), Mai 16 Schichten.
Anmerkung: Ich schreibe unsere DP am Objekt und bin für die Schichteinteilung zuständig.