Rechtlicher Anspruch (Firma) auf Zertifikate einer Weiterbil

  • Hallo,


    ich habe erst vor kurzem mitbekommen das man (ohne die aktive Zustimmung der Firma) an Kursen der VBG Teilnehmen kann.


    Die Firma meinte nach einem Hinweis von mir, das dass mein Gutes Recht wäre, aber das das dann wiederum nicht als Arbeitszeit bezahlt wird.


    Jetzt würde ich der Firma gerne sagen das das auch in Ordnung ist. Allerdings hätten sie dann keinen Anspruch auf meine Zertifikate bzw Nachweise so das sie dann damit "Werben" können beim Kunden.



    Ist das so Korrekt?

  • 1. Du bist generell nicht verpflichtet, deinem AG zu sagen, was du in deiner Freizeit machst. Warum also schlafende Hunde wecken?
    2. Was spricht denn dagegen, daß dein AG mit dir und deinen Kenntnissen Werbung macht?? Das steigert doch nur deinen Mehrwert.

  • Zu 1: Da hast du eigentlich Recht


    Zu 2: Wenn sich mein AG mit MEINEN Lorbeeren behängt ("Unsere Mitarbeiter haben diese und jene Qualifikation) aber nicht bereit ist dafür die Arbeitszeit zu bezahlen, ist das für mich nicht akzeptabel. :evil:

  • Den Zugang zu den Fortbildungen der VBG hast Du nur durch die (Zwangs-)Mitgliedschaft Deines Arbeitgebers.
    Kennst Du Deine Kundennummer und die Betriebsnummer Deiner Firma bei der VBG, kannst Du Dich auch selber für Fortbildungen anmelden. Üblicherweise geht die Einladung dann per Post an die gemeldete Firmenadresse, aber ein Anruf bei der für Dich zuständigen Zweigstelle sollte das auch auf die Privatadresse zustellbar machen lassen.


    Die durch die Beiträge Deines Arbeitgebers finanzierte VBG bezahlt Dir Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung für diese Fortbildungen.


    Ob Deine Firma jetzt "Anspruch" auf Deine Fortbildungsnachweise hat, ist also eher so ein bissel ein moralisches Ding, was aber im Zweifelsfall in Deutschland sicherlich vor Gericht geklärt werden müsste.


    Zitat von KampfKraut


    Die Firma meinte nach einem Hinweis von mir, das dass mein Gutes Recht wäre


    Einen Anspruch auf diese Fortbildungen hast Du nicht. Woraus würdest Du den denn ableiten wollen? Wenn Du gegen den erklärten Willen Deines Arbeitgebers dennoch daran teilnimmst, wäre zu klären, welche Folgen das haben kann.


    Zitat von Wolperdinger

    1. Du bist generell nicht verpflichtet, deinem AG zu sagen, was du in deiner Freizeit machst. Warum also schlafende Hunde wecken?


    Da wäre ich mir nicht so sicher. Er macht ja nicht "irgendwas" in seiner Freizeit, sondern er nutzt die Mitgliedschaft seines Arbeitgebers in einer Versicherung dann zu eigenen Zwecken und ggf. gegen den Willen des Beitragszahlers aus. Insofern ist er zwar nicht verpflichtet zu sagen, was er in seiner Freizeit macht, aber u.U. durchaus verpflichtet darüber zu informieren, dass er über die Betriebsnummer des AG irgendwelche Kurse belegt, was ja dem "Firmenkonto" bei der BG in irgendeiner Form zugeordnet wird (bei uns weis die BG, wieviele Lehrgänge die MA besuchen).


    Ist dem Arbeitgeber die Teilnahme egal, er möchte nur keine Arbeitszeit dafür anrechnen, dann musst Du für Dich entscheiden, ob Du das machen möchtest oder nicht. Zwingen kann Dich natürlich keiner, aber dazu besteht ja seitens Deiner Firma scheinbar auch kein Interesse, da sie Deine Arbeitszeit vermutlich lieber produktiv einsetzen.
    Inwieweit die Teilnahmenachweise an diesen Lehrgängen am Ende auch der Firma "gehören" ist eine interessante Frage. Eine Teilnahme wäre ohne die Beitragszahlungen des AG nicht möglich gewesen, der Nachweis wurde durch Dich "erarbeitet" (auch wenn das Meiste nur Sitzscheine sind). Eine Leistung haben also beide erbracht.


    Wirklich rechtssicher bist Du nur, wenn Du dann halt auf eine Teilnahme verzichtest, wenn ein Weitergeben des Teilnahmenachweises für Dich "nicht akzeptabel" ist.

  • Bildungsurlaub und VBG Fortbildungen sind dann doch etwas anderes.


    Hier geht es - soweit ich mich nicht verlesen habe - um eine freiwillige Teilnahme an VBG Seminaren ohne Interesse des Arbeitgebers bzw. der Diskussion darum, ob die Zeit der Teilnahme an einem Seminar, das der AG warum auch immer als unnötig erachtet, als Arbeitszeit vergütet wird oder nicht.


    Bildungsurlaub muss (rechtzeitig) beantragt werden, das Seminar muss im entsprechenden Bundesland anerkannt sein (und damit bestimmte Kriterien erfüllen), und es dürfen keine Ausschlusskriterien für die Genehmigung bzw. den Anspruch auf vorliegen.


    Bei VBG Seminaren habe ich bisher noch nicht davon gehört, dass diese als Bildungsurlaub anerkannt sind. Das muss aber nichts heissen. :!:
    Ich könnte mir aber vorstellen, dass das insofern meist nicht der Fall ist, da man diese Seminare ja eigentlich sowieso im Interesse des Arbeitgebers besucht und diese daher auch "kostenfrei" und über die Beiträge des AG finanziert sind.

  • Peter S.
    In Sachen VBG hast du da sicher recht. Es gibt da auch noch weitere Ausnahmen. Meine Antwort war hier etwas zu allgemein gehalten.


    Betreffend rechtlicher Anspruch:


    Aus den FAQ aus der VBG Seite:


    "Muss das Unternehmen Mitarbeiter teilnehmen lassen?


    Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, für den Arbeitsschutz zu sorgen. Dazu gehört auch die Qualifizierung der damit betrauten Personen. Ihre Teilnahme an entsprechenden Seminaren muss die Firma also grundsätzlich ermöglichen. Betriebliche Belange sind dabei aber natürlich zu berücksichtigen. Während der Teilnahme muss auch das Arbeitsentgelt ungekürzt weitergezahlt werden."


    Heisst für mich: Ja, es besteht ein Rechtsanspruch. Möchtest du aber das Arbeitsentgelt haben, musst du dich mit dem AG absprechen. Schließlich gibt im Ergebnis auch der AG vor, welche Position du in der Firma belegst und nicht jedes Seminar das dir gefällt, ist dafür vorgesehen.

  • Zitat von Wolperdinger


    Heisst für mich: Ja, es besteht ein Rechtsanspruch.


    Njaaaaaain.


    Zitat von Wolperdinger


    Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, für den Arbeitsschutz zu sorgen. Dazu gehört auch die Qualifizierung der damit betrauten Personen.


    Einen Rechtsanspruch für einen "beliebigen" Mitarbeiter kann ich daraus nicht ableiten. Vor allem nicht für "irgendwelche" Kurse, die er besuchen möchte (so löblich wie ich das persönlich finde!).


    Es besteht eben nur eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsschutz sicherzustellen und eventuell damit betraute Personen zu qualifizieren.
    Den Arbeitschutz sicherstellen kann er auch mit einem externen Dienstleister. Eventuelle interne Mitarbeiter, die damit betraut sind, kann er z.B. auch mit entsprechenden Inhouse-Schulunen qualifizieren. Diese Mitarbeiter sucht sich aber der Arbeitgeber aus, das machen die Mitarbeiter nicht selber.


    Ich persönlich halte es für einen Fehler, einen MA der sich fortbilden (Annahme: und engagieren) möchte, so einzubremsen. Wenn die Bude so knapp kalkuliert ist, dass sie sich die Freistellung für sinnvolle(!) Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter nicht leisten kann, dann macht sie betriebswirtschaftlich was falsch und denkt nicht langfristig genug.
    Jeden alles machen zu lassen worauf er Bock hat, auch wenn es der Firma nichts nutzt (und wenn es nur die Mitarbeitermotivation ist) und nur Geld kostet, geht natürlich auch nicht. Das wäre dann das andere Extrem.


    Im optimalen Fall sollte man sich irgendwo in der Mitte treffen.

  • Zitat von Peter S.

    Einen Rechtsanspruch für einen "beliebigen" Mitarbeiter kann ich daraus nicht ableiten. Vor allem nicht für "irgendwelche" Kurse, die er besuchen möchte (so löblich wie ich das persönlich finde!).


    Hab ich doch geschrieben. Der AG gibt vor, welche Position in der Firma der AN hat. Damit ist auch nicht jedes beliebige Seminar relevant für den AG bzw. auch für den AN. Bitte nicht aus dem Zusammenhang reissen.


    Ansonsten bin ich ganz bei dir.

  • Nun meine "Angst" ist das der AG jetzt weis das ich auch "einfach so" die Kurse machen würde und wartet deswegen jetzt vll einfach ab bis ich es "unentgeltlich" mache?!


    Der Geschichte ist ja vorausgegangen das ich eben jenen Kurs (Selbstverteidigung bzw Eigenschutz) seit über einem halben Jahr machen will.


    Die Firma hat aber immer irgend welche fadenscheinigen Gründe gefunden warum dann der Termin doch geplatzt ist. ("oh nein wir haben es vergessen" - weil ja 6 Monate nicht ausreichen zur Anmeldung :roll: )


    Darauf hin habe ich sinngemäß gesagt: "Wenn ihr zu dumm für so was seid, dann melde ich mich eben selber an - rechtzeitig versteht sich"


    Und darauf hin hat man mir dann meinen letzten Kurs auf einmal doch genehmigt (Konfliktmanagement). Der wurde auch bezahlt. Und nun würde ich eben gerne weitere Kurse machen um mein Wissen auch an Kollegen weiterzugeben. Aber sobald es um Geld geht macht die Firma den Hahn zu (siehe mein Urlaubs Thread)


    Darum sehe ich nicht ein das sie einen Vorteil aus meiner "Arbeit" ziehen - sofern ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin.

  • KampfKraut


    Ich war auch mal bei einer Sicherheitsfirma beschäftigt und wollte mich weiterbilden.
    Immer wurde ich vertröstet.
    Bildungsurlaub könnte ich nehmen, den Kurs selbst zahlen und am Ende wollte die Firma nicht mal irgendetwas (wie Bücher) usw. zusteuern.


    Nach mehreren Jahren Zugehörigkeit sowie immer größer werdender Unterforderung, habe ich mich auf gemacht und mir eine neue Firma gesucht.
    War eine schwierige Entscheidung, aber diese habe ich bisher nicht bereut.


    In der neuen Firma werden Weiterbildungen bezahlt, die Arbeitszeit dort und nach Absprache eventl. die Fahrtkosten.
    Möchte ich mich extern weiterbilden, dann suche ich das Gespräch mit meinem Bereichsleitung oder Niederlassungsleitung und es wird eine Vereinbarung getroffen.
    Erst diese Woche habe ich mich für ein Seminar angemeldet.
    Mein BR fragte nur:
    Wie Sie waren noch nicht dort? Dann melden Sie sich mal an und die Anschlussseminare nicht verpassen.


    Geh einfach mal in dich und überlege dir, ob du in der aktuellen Firma noch weiter kommst und ob eine Änderung für dich nicht der bessere Weg ist.


    Für mich war es das.


    Schönen Abend.


    Tom

  • Hallo Tom,


    glaub mir es gibt nur eine einzige Sache die uns (mein Team und ich) noch bei dieser Firma hält.


    Und das ist das Objekt an dem wir arbeiten. Denn wir Arbeiten sehr gerne hier (Weit weg von der Hauptverwaltung) Der Kunde ist sehr nett und das Arbeitsklima angenehm. Gehen wir von der Firma weg, verlieren wir eben auch unseren Lieb gewonnenen Arbeitsplatz. Und das weis unsere Firma glaub mir...


    :(

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