Neuer Bundesmanteltarifvertrag ab 01.Oktober 2018

  • Hallo,


    na super.....
    Neuer Bundesmantelrahmentarifvertrag ab 01.Oktober 2018 mit der GÖD ?!!


    vom BDSW abgeschlossen :kotz:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hab ich auch schon gehört. Ist der irgendwo abrufbar?



    Hmm, ich weiss allerdings gar nicht, ob das so schlecht ist wenn man hört, dass Verdi die 12er Schichten ganz abschaffen wollte. Für weniger lohnt es sich doch kaum zur Arbeit zu fahren.

  • Jup, kann ich bestätigen.


    Wir haben intern eine den MV zugeschickt bekommen.
    Muss mal sehen, ob ich euch den zur Verfügung stellen kann :wink:

  • Hallo Spielverderber,


    na dann denk mal darüber nach, welche Gewerkschaft in ihrem Bereich bereits die Sonntagszuschläge abschaffte.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich habe gerade den neuen MRTV gesichtet und festgestellt, er ist nahezu deckungsgleich mit dem alten, es gibt lediglich ein paar wenige Änderungen, diese jedoch durchaus zu Gunsten der Arbeitnehmer, zumindest in den meisten Fällen.


    Die Unterschiede im Einzelnen:


    Kündigungsfristen: Innerhalb der Probezeit
    - alt 4 Tage;
    - neu 7 Tage


    Befristung (sachgrundlos):
    - Alt 2x verlängerbar, max. 30 Monate;
    - neu 2x verlängerbar, max. 24 Monate


    Bezahlte Freistellung von der Arbeit (Sonderurlaub):
    Bei eigener Hochzeit oder die der Kinder/Stiefkinder
    - alt 1 Tag
    - neu 2 Tage


    Geburt eines eigenen Kindes
    - alt 1 Tag
    - neu 2 Tage


    Silberhochzeit/Goldene Hochzeit (eigene)
    - alt 1 Tag
    - neu 2 Tage


    Umzug
    - alt 1 Tag
    - neu 2 Tage


    Zudem fehlt noch die Absichtserklärung, durch Antrag beider Tarifparteien die Allgemeinverbindlichkeit des MRTV zu erreichen.


    Ansonsten ist der MRTV GÖD ab 01.10.2018 mit dem alten MRTV verdi deckungsgleich.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo guardian_bw,



    und was sind die:

    Zitat

    zumindest in den meisten Fällen.


    nicht meisten ??

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Naja, eine Kündigungsfrist von 7 Tagen innerhalb der Probezeit kann man im Einzelfall schon auch mal als Nachteil für den Arbeitnehmer sehen. Nämlich dann, wenn er selbst kündigen möchte, weil ihm die Tätigkeiten nicht zusagen oder aus anderen Gründen.
    4 Tage können da besser sein, um möglichst schnell aus dem Beschäftigungsverhältnis zu kommen.


    Das meinte ich damit.


    Alles andere sehe ich eigentlich durchweg zugunsten des Arbeitnehmers. Und die aufgelisteten Punkte waren wirklich alle Abweichungen vom alten MRTV.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Am 01.04.2020 habe ich bei einer Sicherheitsfirma in München angefangen zu arbeiten?

    Wann darf ich frühestens Kündigen und wie lange muss ich dann noch arbeiten?

    Hat jemand den Manteltarifvertrag?


    Vielen Dank!!!

  • 3.2. Während der ersten 2 Jahre des Beschäftigungsverhältnisses kann das
    Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 21 Kalendertagen zum Schichtende
    gekündigt werden. Die Bestimmungen zur Probezeit gemäß Ziffer 3.1.
    bleiben hiervon unberührt. Während des dritten, vierten und fünften Jahres
    des Beschäftigungsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist einen Monat
    zum Monatsende. Ab dem sechsten Jahre des Beschäftigungsverhältnisses
    gelten die Kündigungsfristen gemäß den länderspezifischen Tarifverträgen.


    Also zum Monatsende, 4 Wochen, habe es gefunden...

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.