Hallo miteinander.
Es geht um folgendes, wir führen gerade eine Diskussion ob das Hausrecht greift oder nicht.
Es handelt sich hier um einen Gewerbepark, wo diverse Firmen ansässig sind, unter anderem ein Fitnessstudio.
Nun ist es so das ausgewiesene Parkplätze für dieses Fitnessstudio vorhanden sind, jedoch deren Kunden Parken wie und wo sie wollen.
Sollte man diese Kunden auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen kommen nur Beleidigungen und Drohungen.
Nun haben wir eine geteilte Meinung, der eine Teil sagt, da wir das Hausrecht haben, können wir auch Hausverbot erteilen, da der Inhaber des Fitnessstudio dafür sorge Tragen muss, das sich seine Kunden dementsprechend benehmen.
Der anderen teil sagt wiederum wir haben zwar Hausrecht aber keine handhabe, weil eben ein Teil des Gewerbeparks vermietet ist und wir da nicht handeln dürften.
Ich selbst denke auch das wir hier Handlungsmöglichkeit haben.
Nun meine Frage an die erfahrenen SMA haben wir die Möglichkeit ein kurzzeitiges Hausverbot zu erteilen, sagen wir für einen Monat, damit eventuell Vernunft an den Tag kommt, oder liege ich Falsch und wir müssen das so hin nehmen
Besten Dank vorab für eure Hilfe.