Anerkennung anderer Ausbildungen

  • Hey, ich habe 2002 meine Ausbildung zu Justizvollzugsbeamten abgeschlossen. Ich möchte gerne nebenbei im Wachdienst arbeiten. Mein Arbeitgeber hat grünes Licht gegeben. Die Frage ist, ob ich mir die Sachkunde anerkennen lassen kann. Habe jetzt pauschal für Schließer nichts gefunden. Ich kenne ein paar SchuPos, die sich das anerkennen lassen haben. Freue mich über Hilfe. Gruß

  • Hallo.


    Nicht nur eine Idee, sondern auch eine konkrete Antwort. Eine Ausbildung im mittleren Justizvollzugsdienst erfüllt grundsätzlich den „Befreiungstatbestand“ nach der Bewachungsverordnung (§5), d.h. diese Ausbildung ersetzt die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Ich habe bisher viele gute Erfahrungen mit nebenberuflichen Justizvollzugsbeamten im Sicherheitsdienst gemacht. Allerdings sollte eine Genehmigung vom Dienstherrn eingeholt werden. Soweit es sich um einfache Objektschutz-Aufgaben handelt, dürfte es eigentlich keine Probleme damit geben. Wofür man i.d.R. keine Genehmigung bekommt sind konfliktträchtige Tätigkeiten im Sicherheitsbereich (Citystreife, Kaufhausdetektive, Türsteher etc.).


    Im übrigen ist es nicht Ihre Aufgabe als Bewerber bzw. Mitarbeiter sich die Ausbildung anerkennen zu lassen, sondern einzig Aufgabe des Gewerbebetriebes welcher Sie bei der zuständigen Behörde anzumelden hat.


    Viele Grüße


    Kai Deliomini

  • Ja super :thumbsup: Vielen Dank für ihre Antwort. Das hilft mir sehr. Eine Frage habe ich aber noch. Ich muss mich also bei der IHK melden und einen Antrag stellen? Gibt es Anträge zum runterladen oder kann ich das formlos machen?

  • Nein, Sie müssen gar keinen Antrag stellen! Der Gewerbetreibende (also das Sicherheitsunternehmen) meldet Sie mit Vorlage eines Qualifikationsnachweises bei der zuständigen §34a-Behörde an. Dort wird festgestellt, dass Ihre Qualifikation einen Befreiungstatbestand erfüllt und Sie werden für den Einsatz im Sicherheitsgewerbe „genehmigt“. Das wars.


    Beste Grüße.


    KD

  • nein

    Die "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" ist ein Beruf.
    In Deutschland bekommt man nicht einfach so einen Beruf oder Beruflichen Status gutgeschrieben.
    Es gibt eine kleine Chance darauf, dass du von der "Sachkunde nach §34a der GewO" bereit wirst, aber eine Befreiung ist auch kein geschenktes Zertifikat.


    Grundsätzlich können sich von der "Sachkunde nach §34a der GewO" befreien lassen wer:
    erfolgreich eine Laufbahnprüfung für den
    mittleren Polizeidienst oder Bundesgrenzschutz bestanden hat.

    Dasselbe gilt für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie Feldjäger in der Bundeswehr.



  • Für den justizdienst nur wenn eine Schusswaffentrageberechtigung vergeben wurde.


    Zitat

    Es gibt eine kleine Chance darauf, dass du von der "Sachkunde nach §34a der GewO" bereit wirst, aber eine Befreiung ist auch kein geschenktes Zertifikat

    Doch, exakt das ist es.

    Geh zur IHK mit deinem Nachweis anderer Anerkennungen und dir wird das Zertifikat zugeschickt.

  • Doch, exakt das ist es.

    Geh zur IHK mit deinem Nachweis anderer Anerkennungen und dir wird das Zertifikat zugeschickt.

    Hatte ich 2014 gemacht und hab nur eine Dokument bekommen, das ich folgende Tätigkeiten ausführen darf.

    Nun sind mir gut über 100 Personen bekannt, mit dieser Befreiung und keiner hat ein Zertifikat bekommen.
    Also muss ich dem widersprechen.

  • mit dieser Befreiung und keiner hat ein Zertifikat bekommen.
    Also muss ich dem widersprechen.

    Kenne ich auch nur so das man keine SKP bekommt sondern nur ein Schreiben das man befreit ist davon und aufgrund der Befreiung bestimmte Tätigkeiten übernehmen darf. Auch im Bewacherregister gibt es dafür einen extra eintrag (müsste nochmal nachschauen wie der genau heißt) wo sinngemäß steht das man einen mit der SKP vergleichbaren Nachweis erbracht hat.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

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