Das neue Video von Marktplatz-Sicherheit.de

  • Eure Meinung zu diesem Thema? 8)

    https://www.facebook.com/watch/?v=846199562400988


    Zitat

    Wer einen Pulli mit der Aufschrift „Polizei“ erwerben will, muss nachweisen, dass er als Beamter dazu berechtigt ist. Anders dagegen bei der Aufschrift „Security“: Dieser Pulli wird ratzfatz an jeden abgegeben, der dafür bezahlt – egal, ob er eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgeschlossen oder sich eine anderweitige Sicherheitskompetenz angeeignet hat. Ist das in Ordnung, fragt sich unsere Redakteurin Kerstin Rolle aus Anlass des Kampagnenstarts „Menschen in Uniform“ des Bundesinnenministeriums. Und sie beantwortet die Frage gleich selbst: Nein! Warum – das begründet sie im neuesten Video.

  • Zitat

    Wer einen Pulli mit der Aufschrift „Polizei“ erwerben will, muss nachweisen, dass er als Beamter dazu berechtigt ist.

    Muss man PolizeiBeamter sein, um Kleidungsstücke mit Aufschrift Polizei kaufen zu dürfen? Ähhhm... nein! In Berlin z. B. kann man auch in einem Angestelltenverhältnis stehen und trägt trotzdem eine Polizeiuniform. :*

  • Im Ansatz interessant jedoch ohne Tiefe vorgetragen. Wer ist eigentlich Frau Rolle? Auf redaktioneller Ebene noch nie von ihr gehört.

  • Uniformteile mit Aufschrift Polizei werden nur an Berechtigte abgegeben, kann nicht jeder kaufen.

    Copshop z.B. oder LZN Logistik Zentrum Niedersachsen, Uniformteile nur an Berechtigte.

  • Wer ist Kerstin Rolle? Mich fasziniert nach wie vor diese hochprofessionelle redaktionelle Meisterarbeit mit dem Titel:


    Darf ich ein Blatt Klopapier beidseitig verwenden?


    Butter bei die Fische. Das schreit nach redaktionellen Qualitätsmanagement. :P

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