Diebstahl von reduzierter Ware - Welchen Warenwert/Verkaufspreis in der Anzeige angeben?

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    bisher habe ich es so gehandhabt, dass nach der Feststellung von Ladendiebstahl trotz Reduzierung des Preises (zB durch Rabatt-, Werbeaktionen,...) in der Anzeige der volle Preis angegeben wurde. Nun habe ich von einem Fall erfahren, in dem eine TV genau das moniert hat. Leider kenne ich nicht den Ausgang des Verfahrens, weiß also nicht, ob das vor Gericht (oder im Strafbefehl) berücksichtigt wurde.

    Daher meine Frage an euch: Wie geht ihr in solchen Situationen vor und warum? Sind wir verpflichtet den reduzierten Warenwert anzugeben, ist das ein Ermessensspielraum oder ist grundsätzlich der "eigentliche Preis" anzugeben?

    "Das Problem ist: Mach´einem Bekloppten klar, dass er bekloppt ist!"
    Dieter Bohlen

  • Wenn ein Artikel rabattiert ist, ist das der aktuelle Preis, der auch angegeben werden sollte. Natürlich schließe ich hier Individualprogramme unter speziellen Voraussetzungen wie z. B. Einkauf mit Kundenkarte etc. aus.

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