Einsicht ins Wachbuch?

  • Hallo,


    das kommt immer darauf an, wie die Regelungen im Bewachungsvertrag lauten oder ob es Zusatzvereinbarungen gibt.


    Den normalerweise ist das Wachbuch eine interne Angelegenheit der Sicherheitsfirma und außer den örtlichen MA und den zur Kontrolle befugten Kräften (Inspektoren/Einsatzleiter der ä.) und dem Ordnungsamt darf da niemand reingugge.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Bei uns darf jeder reinsehen, tut es aber nicht. Man schreibt was auf, der Auftraggeber stellt das Wachbuch, öffentlicher Dienst. sieht aber nicht rein.

    Man muß irgenwelche Schmierzettel verwenden, die man den Mitarbeitern des öffentlichen Dienst in die Hand drückt.

    Rückmeldungen keine, vielleicht angekommen, vielleicht nicht. Wir schreiben eigentlich nichts mehr, verschwendete Zeit.

    Vollkommen sinnlos.

  • Hallo,


    richtig, wichtig ist, das es dokumentiert wurde, was der Auftraggeber macht oder nicht macht ist sein persönliches Problem.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Im Februar habe ich dem Chefhausmeister persönlich defekte Leuchten des Alarmtableaus gemeldet, bis heute sind noch mehr ausgefallen, pasiert ist nichts. Öffentlicher Dienst eben. :)

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.