Pfand für DIenstkleidung

  • Moin Männers,


    da demnächst mal wieder ein AG Wechsel ansteht und schon vor ab bekannt wurde das "Pfand" für Dienstkleidung anfällt folgende Frage:


    Rechtlich einwandfrei Pfand für die Kleidung zu verlangen? Bundesland ist BaWü.

  • Wenn der Arbeitgeber Arbeitskleidung vorschreibt, muss er die dem Arbeitnehmer stellen, genauso wie Arbeitswerkzeug. Dafür darf er kein "Pfand" erheben.

  • Hallo Kampfkraut,


    nein ,rechtlich ist das überhaupt nicht haltbar,da Arbeitskkleidung vom AG zu stellen ist.


    Auf der anderen Seite ist es natürlich immer eine persönliche Entscheidung, ob man in den "Sauren" Apfel beißt, denn es hängt ja von den persönlichen Umständen ab, ob man es sich leisten kann "Krawall" zu machen.


    Gibt es in der Nähe genügend andere freie Stellen, kann man sich das ja leisten.Ist es aber die Einzige in erreichbarer Nähe,sollte man schon genauer darüber nachdenken.


    Wobei es mich aber schon erstaunt,das in BaWü als einem der beiden am besten dastehenden Bundesländer in usnerer Branche solche "Spartricks" angewendet werden. Denn als Firma bezahlt man bei den großen Dienstkleiderherstellern doch nur "Centbeträge" für Dienstkleidung, weil es ja Rabatte für die Bestellung gibt.Weil Unternehmen ja nicht 1 Hose und Hemd bestellen,sondern jeweils 10 oder 20 von jedem.


    Wenn du als Privatmann dort bestellst, zahlst du zum B:


    1 weißes Hemd = 19 €

    1 schwarze Hose = 59 €

    1 Blouson = 99 €


    bei Durchschnittsgrößen.Die Firmenpreise sind natürlich viel niedriger, da ersten die MÄrchensteuer wegfällt (also shcon mal 19 % weniger) und es dann noch dei Rabatt-Staffeln gibt, je mehr desto billiger.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Pfand für Dienstkleidung... eine immer wiederkehrende Frage.


    Fakt ist, da hat Frank natürlich Recht: Die Dienstkleidung hat der Arbeitgeber bei uns im Bewachungsgewerbe zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich trägt er hierfür auch die Kosten.


    Aber: Ein Pfand, das man bei Rückgabe der Kleidung zurück erhält, steht diesem Grundsatz rein rechtlich nicht entgegen.


    Dennoch weckt es natürlich einen eher unseriösen Beigeschmack, wenn der Arbeitnehmer für Ausrüstungen Pfand zahlen soll.



    Frank,

    Einkaufspreise bei nem namhaften Ausrüster für Dienstkleidung für uns (Mittelständler, ca. 2000 Mitarbeiter)

    Hemd/Bluse = 17,79

    Hose = 61,50

    Jacke = 79,90


    Natürlich zzgl. Umsatzsteuer, die wir im Gegensatz zum Privatkäufer wieder abziehen können.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Unsere Klamotten stammen aus einem örtlichen Armyshop, nicht die ehemals guten Alpha Industries, China Ware stinkt und muß zweimal gewaschen werden, bevor man es anziehen kann.

    Wenn es dann noch nicht auseinander fällt.:)

    Ich kaufe mir die meisten Sachen selber, stehe nicht auf Hautausschlag und das Zeug passt mir dann wenigstens. Wir haben sowieso keine Logos, Patches oder so, wenn Security drauf steht passt es schon.

    Bezahlen tun wir für dienstlich geliefert nichts. kein Pfand oder so.

    Winterjacken haben wir privat beschafft, mit Security Patches per Reisverschluss abnehmbar, wurde von der Firma bezahlt auf mein Drängen.90 bis 100 Euro je Jacke.

    Wir brauchten, bzw. durften von 2000 bis etwa 2010 keine Uniform tragen, unaufdringliche Privatkleidung war angesagt. Ansage des Auftraggebers, dann wollte er es wieder anders.

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