Hallo,
( vielleicht haben ja auch andere Fragen im Bereich Konzept )
ich überarbeite gerade mein Konzept. Nun stellt sich mir die Frage bei potenziellen Gefahren:
Ich habe Diebstahl, Sachbeschädigung und Einbruch genommen.
Wenn man nun in das Stgb schaut sieht man aber das es in dem Sinne kein Einbruch gibt.
Müsste man nun sagen das gehört in den Bereich potenziellen Gefahren nicht rein ?
Oder sieht man das anders und ich sollte Hausfriedensbruch einsetzen ? Oder sind Gefahren was ich so meine nicht nur die Straftat an sich sondern halt eine Gefahr (ein Ereignis).
Ich hoffe einer sieht bei meinen Wirren durch.