Anspruch auf Förderung im ALG II-Bezug?

  • Salü Forum,


    ich habe in der letzten Zeit viele Bewerber, die gerne für mich arbeiten möchten, aber keine Qualifikation innehaben. Bevor ich in die Firmenkasse greife und begönne, möchte ich gerne wissen, ob es einen Rechtsanspruch auf Förderung über die Bundesagentur für Arbeit gibt. Vorausgesetzt ist selbstverständlich, dass der Bewerber im Leistungsbezug steht.


    Aufrichtigen Dank vorab!

  • Hallo,


    das dürfte kein Problem sein, wenn du zu der betreffenden Person eine sogenannte "Einstellungszusage" machst.


    Sofern das Jobcenter noch über genügend Haushaltsmittel verfügt, werden Lehrgänge zum Erlangung der notwendigen Sachkundeprüfung nach § 34 a finanziert.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hey,


    wobei das bei ALG II eine Ermessenssache ist und manche ganz schön kämpfen müssen.


    Gruß Carsten

  • Hallo Carsten,


    eigentlich nicht,weil die Kommunen froh sind, über jeden, den sie "los" werden und somit ihre Statistik glänzt und der Stadtkämmerer sich freut :-)


    Und dafür brauchen sie auch nicht viel ausgeben, hier in NRW zum B. gibt es entsprechende Kurse für 400 € inclusive Prüfung von den JC.



    gruß


    Frank

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • das dürfte kein Problem sein, wenn du zu der betreffenden Person eine sogenannte "Einstellungszusage" machst

    Hat problemlos funktioniert. Einstellungszusage ausgestellt und sofort in die Ausbildung. Durch Fehlberatung seitens der Bundesagentur für Arbeit habe ich die Aufwendungen über 10 Monate eigenfinanziert. :cursing:

  • ich habe da andere Erfahrungen gemacht, mir wurden da steine in den weg gelegt.


    da ich bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung habe sagen sie zu mir es steht mir nicht zu eine Umschulung zu machen, da es nicht notwendig sei.

    weil in meinem Beruf hohe Job Chancen herrschen (Koch)


    desweiteren habe ich mit dem Vorgesetzten meines Arbeitsvermittlers hingesetzt und er sagte: "die Sicherheitsbranche sei nur eine Helfertätigkeit"

    meine Argumentationen das es ein Ausbildungsberuf von 3 Jahren sei war denen egal.

    zudem war ich nicht mit leeren Händen vor Ort, ich habe mich für den 34a Schein gemeldet durch ein 9 Monatigen Kurs inkl mehreren Qualifikationen und 100% schriftliche Job zusage nach bestehen.

    Erfolglos.

    jetzt mache ich eine ganze Ausbildung von 3 Jahre und arbeite noch nebenbei auf Minijob.

  • Hallo Chriz,


    du wirfts jetzt aber einiges durcheinander :-)


    Der Kurs für den § 34 a der BewaVO ist keine Umschulung, sondern Voraussetzung für das Arbeiten in dem Gewerbe.


    Und die Fragestellung bezog sich auf das ALG II (auch als Hartz IV ) bekannt, das ist ein ganz anderer Rechtskreis als das ALG 1.



    Für beide Rechtskreise gilt aber zunächst einmal der Grundsatz, das man sich in seinem gelernten Beruf nach Stellen umschauen muß und da Koch nun einmal immer ein gefragter Beruf ist,hat der Arbeitsvermittler recht gehabt.


    Für einen anderen Beruf bekommst du nur dann Leistungen des Staates, wenn dieser Beruf dir sofort (oder durch eine Zusage des AG) dann offen steht.

    Sind die "Kassen" der Behörde noch gefüllt,bekommst du dann sogar noch viel mehr bezahlt, wie Führerschein,Sanitätskurs usw.


    mfg


    Frank

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.