Dienstausweis

  • Hallo,


    ich bin bei einem SUB beschäftigt und besitze keinen Dienstausweis.
    Nun passierte mir dass ich selbst unbemerkt einen Alarm ausgelöst habe
    (Gebäudebewachung,Vertretung für 1Tag, "mangelnde mündliche Einweisung").
    Von der anrückenden Polizei wurden meine Personalausweis-daten aufgenommen,
    und festgestellt das es sich um ein Fehlalarm (von mir verursacht) handelte.
    Dieser Polizeieinsatz kostet aber Geld.


    Meine Frage:
    Wer trägt die Kosten?
    Ist ein Dienstausweis Pflicht (rechtlich,versicherungstechnisch ...)?


    MfG adolf

  • Zitat von adolf

    Hallo,
    ich bin bei einem SUB beschäftigt und besitze keinen Dienstausweis.


    § 11 Ausweis
    (1) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Ausweis nach Maßgabe der Sätze 2 und 3
    auszustellen.
    ……
    (3) Der Gewerbetreibende hat die Wachperson zu verpflichten, während des Wachdienstes den
    Ausweis mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen.



    Zitat von adolf


    Nun passierte mir dass ich selbst unbemerkt einen Alarm ausgelöst habe
    (Gebäudebewachung,Vertretung für 1Tag, "mangelnde mündliche Einweisung").


    BGV C7
    § 4 Dienstanweisungen
    (1) Der Unternehmer hat das Verhalten des Wach- und Sicherungspersonals einschließlich des Weitermeldens von Mängeln und besonderen Gefahren durch Dienstanweisungen zu regeln.
    (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Wach- und Sicherungspersonal anhand der Dienstanweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und darüber hinaus regelmäßig unterwiesen wird. Außerdem ist das sicherheitsgerechte Verhalten bei besonderen Gefahren soweit wie möglich zu üben.
    …..


    -

  • SeM
    vielen Dank für Deine Antwort.


    Aber: wie soll ich mich verhalten wenn mein Arbeitgeber
    keinen Ausweis austellen will, aus wlchen(?) Gründen auch immer,
    bzw. was 'hängt' an einem Dienstausweis? Will er eventuell
    Verantwortlichkeiten von sich abwälzen oder oder ... ?


    MfG adolf

  • Die Verfehlung liegt bei deinem Chef bzw. seinem Auftraggeber.
    Auch der Auftrageber kann dir einen Ausweiß mit dem Vermerk auf die SUB-Unternehmerschaft ausstellen.


    Realistisch gesehen sollten dein Chef für den entstanden Schaden aufkommen ( ...und sowas von mir :lol: :lol: ).
    Sollte er die Kosten auf dich abwälzen wollen- such dir nen Anwalt


    MfG
    A&O

  • Ach,


    wie klingt das doch alles vertraut. Da sollte doch manches hinterfragt/angezweifelt werden.


    1. Hat der Sub tatsächlich eine Bewachungsgenehmigung nach §34a GewO


    2. Ist der Mitarbeiter (auch Kurzzeit-, Nebenberufler etc.) bei der Behörde angemeldet?


    3. Wurde der Mitarbeiter (sofern überhaupt angemeldet) von der Behörde genehmigt?


    4. Sind dem Sub-Unternehmer die rechtlichen Vorschriften von GewO, BewachVO und UVV überhaupt bekannt?


    5. Ist dem Hauptauftragnehmer bekannt, dass der Sub nicht vorschriftenkonform arbeitet?


    6. Ist der Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft gemeldet?


    7. etc. etc. etc.



    Auch wenns vielleicht beserwisserisch klingt, aber das ist der typische Fall, der das Bewachungsgewerbe und dessen Image (und natürlich das Preisgefüge) zerstört!


    Sonst halte ich mich eigentlich aus Diskussionen raus, aber hier konnte ich einfach den Mund nicht halten.


    Sorry!!!



    M. R.

  • Zitat von adolf


    Aber: wie soll ich mich verhalten wenn mein Arbeitgeber
    keinen Ausweis austellen will, aus wlchen(?) Gründen auch immer,
    bzw. was 'hängt' an einem Dienstausweis?


    Wie oben geschrieben, er muss einen Dienstausweis ausstellen! Das nicht Ausstellen von Diensausweisen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann bis hin zum Verlust Erlaubnis führen.
    Es müssen sogar Muster bei den zuständigen Stellen i.d.R. vorgelegt werden, d.h. es ist Vorsatz.



    Zitat von adolf


    Will er eventuell
    Verantwortlichkeiten von sich abwälzen oder oder ... ?


    Es hat den Anschein, dass Dein Arbeitgeber zu den Top Unternehmen gehört und man kann davon ausgehen das er die Kosten auf Dich abwälzen will.


    Verhalten erstmal abwarten bis wirklich konkret ein Kostenbescheid / Rechnung vorliegt. Der Bescheid wird an den Kunden gehen, dieser wird die Kosten an den Dienstleister für den Ihr als Sub arbeitet weitergeben usw. bis die Kosten auf Deinem Tisch liegen.


    Wie gesagt abwarten, wenn Kosten auf Dich umgelegt werden sollten zum Rechtsanwalt und zwar fix!


    Ansonsten es ist Dir ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit vorzuwerfen, Deinem AG aber umso mehr. D.H. auf einem kleinen Teil der Kosten könntest Du sitzen bleiben.



  • Sorry
    Aber ich habe die letzen zwei Jahr im Objektbereich mit meinen MA´s als Sub gearbeitet.
    Die Dienstanweisung war veraltet und in der der vorliegenden Art und Weise gar nicht umsetzbar.


    Dienstausweise wurden nie erstellt oder gar zur Verfügung gestellt. Unsere EIgenen waren zwar immer vor Ort, blieben aber in der Tasche, da der Kunde nicht ( offizell ) wissen sollte das mit SUB´s gearbeitet wurde


    Ich habe diese, und mehrere andere Defiziete mehrfach schriftlich Angemahnt.
    Mehr konnte ich auch nicht machen - oder meinst du ich scheiße meinen AG beim Amt an?!?!?!?!?


    MfG
    A&O


  • Musst Du Dich nicht für entschuldigen, hast ja recht.


    Gruß
    BigBlock


    Apropos: Auch hier gelandet? ;)

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Hallo Adolf,


    Zitat

    Meine Frage:
    Wer trägt die Kosten?


    Grundsätzlich haftet zunächst einmal der Arbeitgeber für seine "Erfüllungsgehilfen".
    Diese Haftung kann der Arbeitgeber nur bei Vorsatz oder Grober Fahrlässigkeit auf den Arbeitnehmer "Abwälzen".


    Vorsatz wäre zum B.,wenn du mit der Kneifzange Kabel der EMA durchtrennen würdest.......


    Grob Fahrlässig wäre es zum B.,wenn Du an einer Scheibe "Glasbruchsensoren" sehen kannst und "Mutwillig" gegen die Scheibe
    klopfst........


    Bei einer "mangelhaften" Einweisung jedoch kann der AG keinesfalls Kosten auf dich "abwälzen"......


    Je nach "Vorbildung" des Mitarbeiters muß nämlich eine entsprechende "Einarbeitung" in die örtliche EMA erfolgen.
    Diese "Einarbeitungszeit" kann von 1 Schicht (Erfahrener AV-Fahrer oder WSFK/FaSchuSi) bis hin zu
    5 Schichten (normaler Wachmann) reichen....(bei bestimmten Objekten können diese Zeiten sogar noch länger sein......).


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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