Pausenzeit

  • Hallo!


    Jetzt ohne viel nachzuforschen, bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden auf den Beinen zu stehen, draussen unter relativ schwierigen Bedingungen (bei jedem Wetter und Temperatur+Serviceorientierung) ist die Pausenzeit nach dem ArbZG auf 45 Minuten beschränkt? Bitte nur um kurze Bestätigung.

  • Wenn keine Tarifverträge gültig sind und nur das ArbZG gilt:

    "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen"

    Bei den 45 Minuten handelt es sich also um Mindestzeiten. Es können auch längere Pausen festgelegt werden.


    Quelle: § 4 ArbZG

  • Hallo Plutarch,


    nein, du hast wesentlich mehr Pausenzeit ,weil nämlich Dienste über 10 Stunden nur dann zulässig sind, wenn in der Dienstschicht regelmäßig mindestens 50 % Bereitschaftszeit liegt.


    Bereitschaftszeit heist,Füße hoch und bereit sein für Arbeit (also anwesend aber nichst tuhend).


    Also kannst du dir deine Pausenzeiten so legen, wie du möchstest.....sinnvoll wäre aber eine gewisse Abstimmung auf den Arbeitsablauf.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Im Manteltarifvertrag Hessen von 2003 steht dass die Pausen nicht länger als 60 Minuten dauern dürfen.

    Wie sollen wir dann den Revierdienst sehen, sie haben auch 60 Minuten Pause?


    Zitat

    § 9 Pausen, Ruhezeiten und Freizeit


    1. Pausen sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer von jeglicher Arbeitsleistung befreit ist. Sie sollen pro Arbeitstag und Schicht eine Stunde nicht überschreiten und soweit als möglich beweglich sein und sich nach den betrieblichen Belangen im Sinne des Kunden und des Arbeitgebers richten.

    https://www.juraforum.de/muste…sicherheitsgewerbe-hessen

  • Hallo,


    richtig, das gilt aber nur für normale Arbeitszeiten von 8 Stunden.


    Revierdienst ist noch einmal eine ganz eigene Baustelle, denn da greifen auch noch Gesetze ein und 12 Stunden sind so gar nicht zulässig.Weil als Revierfahrer unetrliegst du den Gesetzen, die für das Fahrpersonal gelten !



    Hier noch einmal kurz zusammengefasst das wichtigste zu Pausenzeiten und zur Gesamtarbeitszeit.

    (Alles im Arbeitszeitgesetz nachzulesen)


    Arbeitszeitdauer:


    1 bis 6 Stunden = keine Pause damit Gesamtarbeitszeit 6 Stunden


    6 bis 9 Stunden = mindestens 30 Minuten Pause damit Gesamtarbeitszeit 6,5 bis 9,5 Stunden


    9 bis 10 Stunden = mindestens 45 Minuten Pause ,wobei es 2 Pausen sein müssen, wovon eine mindestens 30 Minutejn sein muß damit Gesamtarbeitszeit 10,45 Stunden


    Begriffserklärung: Pause ist arbeitsfreie Zeit, die man auch nicht an der Arbeit verbringen muß ,daher wird diese Zeit auch nicht bezahlt.


    Betriebspause ist eine Zeit ohne Arbeit aus betrieblichen Gründen (keine Ware zum B.) und zählt zur Arbeitszeit ,kann aber geringer bezahlt werden.


    Bereitschafstzeit ist die reine Anwesenheit auf der Arbeit und das Warten auf Arbeit (in unserer Branche zum B. das sitzen an der Pforte und warten auf Besucher oder Fahrzeuge oder Anrufe und zählt eben "nur" mit 50 Prozent als Arbeitszeit.


    Deswegen "dürfen" wir als Security auch 12 Stunden-Schichten machen und deswegen steht auch im Tarifvertrag der Passus mit den 60 Minuten,weil sonst wohl einige Firmen auf den glorreichen Gedanken kämen, 12er-Schichten in "lange Pausen" zu zerlegen um sie nicht bezahlen zu müssen.

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  • Hallo Plutarch,


    nein, du hast wesentlich mehr Pausenzeit ,weil nämlich Dienste über 10 Stunden nur dann zulässig sind, wenn in der Dienstschicht regelmäßig mindestens 50 % Bereitschaftszeit liegt.

    Arbeitsbereitschaft ist aber keine Pausenzeit im Sinne des ArbZG und darf auch nicht als solche angerechnet werden

    Dementsprechend muss man auch nach 6h Nichtstun eine Pause machen ;)

  • Stimmt, § 6 Arbeitszeiten.


    Bei uns in Frankfurt/M-MyZeil arbeiten Menschen mit 45 Minuten Pausen 12 Stunden und sie verlassen das Unternehmen nach 2 Monaten weil sie es nicht aushalten können. Subunternehmer sind dort ebenso im Einsatz.

  • Hallo Alexander,


    in diesem Falle irrst du dich, denn diese "Sonderregelung" gilt ja nicht nur im Bewachungsgerwerbe. Siehe dazu ArbZG § 7 ,daher gibt es auch keine Pause, weil die "Tatsächliche" Arbeitszeit ja nur 6 Stunden beträgt und du somit nicht von der Pausenregelung erfasst wirst (siehe ArbZG § 4,Absatz 1 ).


    Hallo Plutarch,


    in einigen Tarifverträgen (MTV) wurde das noch explizit aufgeführt, ist aber im Prinzip nicht nötig, da der Rahmen ja vom ArbZG vorgegeben wird, nämlich:

    Tägliche Mindestruhezeit 11 Stunden


    Damit verbleiben dir 13 Stunden, wovon ja mindestens noch der Arbeitsweg abgeht,womit wir bei der maximalen Zahl von 12 Arbeitsstunden wären (mit Bereitschaftszeit).

    Das hat sich im übrigen mal keiner aus der Wachbranche ausgedacht, sondern das waren unsere Politiker als Knickirge Kommualbeamte.Denn diese Regelung ist bei Feuerwehr und medzinischen Personal gang und gäbe (Und spart den Kommunen massig an Geld ein).

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  • Hallo Alexander,


    in diesem Falle irrst du dich, denn diese "Sonderregelung" gilt ja nicht nur im Bewachungsgerwerbe. Siehe dazu ArbZG § 7 ,daher gibt es auch keine Pause, weil die "Tatsächliche" Arbeitszeit ja nur 6 Stunden beträgt und du somit nicht von der Pausenregelung erfasst wirst (siehe ArbZG § 4,Absatz 1 ).

    Das ist so nicht korrekt. Nach § 2 (1) ArbZG ist "Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepause".


    Ruhepausen werden in § 4 ArbZG geregelt.

    Ruhepausen sind vor dem Arbeitsantritt zeitlich festzulegen und stellen eine Unterbrechung der Arbeitszeit dar. Dementsprechend werden sie auch nicht bezahlt.

    Ohne Ruhepause darf nicht länger als 6 Stunden gearbeitet werden. Je nach TV kann die Ruhepause auf mehrere Kurzpausen verteilt werden. Wenn diese unter 10 Minuten sind, müssen diese aber als Arbeitszeit bezahlt werden.


    Ruhezeit ist in § 5 ArbZG definiert. Hierbei handelt es sich um die Zeit zwischen Feierabend und dem BEginn des nächsten Arbeitseinsatzes. Die Ruhezeit muss 11 Stunden sein (im Ausnahmefall 9h)


    Arbeitsbereitschaft ist oder Bereitschaftsdienst ist aber nicht das selbe wie eine Ruhepause. Arbeitsbereitschaft ist eine "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" und muss als Arbeitszeit bezahlt werden (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 12.02.2004, Az.: 11 Sa 1749/03)

    Die Unterschiede zwischen Ruhepause, Ruhezeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind horrend wichtig und werden in der Branche quasi ständig vermischt und zusammengeworfen. Mit der entsprechenden Konfusion am Ende bis hin zu Rechtsbrüchen.


    Wenn Ruhepause und Arbeitsbereitschaft identisch wären, würde es 1. keine 2 unterschiedlichen Worte dafür in einem Gesetz geben und zweitens wäre dann die Zeit, in der ein Sicherheitsmitarbeiter nichts zu tun hätte, keine Arbeitszeit. Wenn die untätige Zeit über 10 Minuten geht müsste der Mitarbeiter dann nicht mehr bezahlt werden.


    Dann müssten Angestellte in kerntechnischen Anlagen Nachts und am Wochenende quasi umsonst arbeiten und könnten quasi ständig ihren Arbeitsplatz verlassen um zum McDonalds zu gehen :D


    Selbst wenn während einem 12h-Dienst die Arbeitszeit zu 100% aus Arbeitsbereitschaft bestehen würde, wäre die Arbeitszeit nach wie vor 12h und müsste deshalb nach spätestens 6h durch eine Ruhepause unterbrochen werden.


    Hier eine Quelle zu Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft.

    Hier eine zweite Quelle

  • Hallo Alexander,


    du hast es doch selber verlinkt :-)


    Zitat

    Die Zeit der Arbeitsbereitschaft zählt zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, wie auch der Tarifverträge. Allerdings: Die Arbeitsbereitschaft wird nicht wie volle Arbeitszeit gewertet.


    Und wie gesagt, nicht nur in unserer Branche wir das mit 50 Prozent berechnet und damit ergibt sich eine 6 Stunden-Schicht .


    Und das heißt Keine Ruhepause, weil diese gibt es ja erst nach MEHR als 6 Stunden Arbeit.



    Und das ist eben falsch:

    Zitat

    Dann müssten Angestellte in kerntechnischen Anlagen Nachts und am Wochenende quasi umsonst arbeiten und könnten quasi ständig ihren Arbeitsplatz verlassen um zum McDonalds zu gehen



    Weil Arbeitsbereitschaft eben KEINE Pause ist, sondern das warten auf Arbeit und daher können sie auch nicht den Arbeitsplatz verlassen.


    Außerdem treiben sich in einem KKW weitaus mehr Leute rum, nur zu deiner Information, hier bei uns im Pott sind alle Leitwarten der deutschen KKW Originalgetreu nachgebaut,weil das Personal nämlich hier Notfall-Übungen machen muß,damit sie überhaupt in "ihren" Kraftwerk arbeiten dürfen (Ihre Lizenz verlängern).

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  • Hallo Alexander,


    du hast es doch selber verlinkt :-)

    Das "nicht" halte ich für einen klassischen Tippfehler.

    Alle anderen Quellen sind da Eindeutig. Arbeitsbereitschaft = Arbeitszeit.

    Wäre dem nicht so, würde dies das Gesetz so ausdrücklich festlegen.


    Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Arbeitsbereitschaft = volle Arbeitszeit (Urt. v. 12.02.2004, Az.: 11 Sa 1749/03)

    Bundesarbeitsgericht: Arbeitsbereitschaft = volle Arbeitszeit (Urt. v. 12.02.1986, Az.: 7 AZR 400/84)

    Bundesarbeitsgericht: Arbeitsbereitschaft = volle Arbeitszeit (Urt. v. 10.02.1988, Az.: 4 AZR 577/87)

    Bundesarbeitsgericht Arbeitsbereitschaft = volle Arbeitszeit (Urt. v. 26.06.2013, Az.: 5 AZR 231/1)


    Ich denke mit 3 Urteilen des BAG sollte dieses Thema abschließend geregelt sein. Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit. Das Arbeitsbereitschaft Ruhepausen ersetzt wird nirgendwo mit nur einem Wort erwähnt.


    Vielleicht existiert ja irgendwo tatsächlich ein Urteil, in dem steht, dass Arbeitsbereitschaft als Pause anerkannt werden darf. Das würde ich dann gerne sehen. Allerdings habe ich trotz ausgiebiger Suche noch nichts in dieser Richtung gefunden. Die gesamte Rechtsprechung ist sich einig, dass Arbeitsbereitschaft keine Pausen sind.


    Gegenteiliges bitte mit Quellen belegen und nicht mit Aussagen wie, "in unserer Branche ist das so."

    Weder im ArbZG noch in einem TV steht ein Satz, der aussagt, dass Arbeitsbereitschaft als Ruhepause zählt. Und wenn in einem Gesetz etwas nicht eindeutig formuliert ist, dann kann man keine komplett neuen Bedeutungen hinein interpretieren.



  • Wir arbeiten ohne Pausen mit 3,5-4,5 Std Bereitschaft (der Geheweg inclusive) pro 12 Std. Diese Bereitschaftszeit wird nur dann erhöht wenn es extreme Temperaturen gibt.

  • Bereitschafstzeit ist die reine Anwesenheit auf der Arbeit und das Warten auf Arbeit (in unserer Branche zum B. das sitzen an der Pforte und warten auf Besucher oder Fahrzeuge oder Anrufe und zählt eben "nur" mit 50 Prozent als Arbeitszeit.

    Sicher?


    Sicher nicht.


    Wenn ich an der Pforte sitze, ist das Arbeitszeit. Egal, ob da jetzt jemand kommt oder nicht.


    Wenn ich im Pausenraum sitze und mich bereit halte, falls irgend etwas zu tun ist, z.B. eine Kontrollrunde zu laufen, dann ist das Bereitschaftszeit.

  • Ich brauche noch vom Frank den Paragraph wo ausdrücklich gesagt wird dass es sich um 50% Arbeitsbereitschaft bei einer 12-Stunden Schicht im privaten Sicherheitsgewerbe handelt. Wenn wir nur nach dem § 7 ArbZG schauen dann könnte der "erhebliche Umfang" auch darunter liegen.

  • Hallo Plutarch,


    den hast du doch schon gefunden :-)


    Nämlich § 7 ArbZG

    Zitat

    § 7 Abweichende Regelungen

    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1.abweichend von § 3a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt



    Dazu kommt dann noch der Bundesmateltarifvertrag


    Zitat

    § 6 Arbeitszeit

    1.1 ......darüber hinaus kann die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.


    Gemäß Protokollnotiz zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem BDSW werden im Wachgewerbe dabei 50 Prozent der Arbeitszeit als Bereitschaftszeit gewertet, daher auch keine Pause, da nur 6 Stunden "richtige" Arbeit.

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  • Hallo Peter,


    sicher doch :-)


    Offensichtlich bist du noch nicht viel rumgekommen im Wachgewerbe,denn es gibt etliche Wachstellen, wo du aufpassen must, nicht einzupennen wie Beispielsweise Mülldeponien oder Bergehalden.

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  • Offensichtlich bist du noch nicht viel rumgekommen im Wachgewerbe

    Genau, das wird es sein. Die letzten 20 Jahre hab' ich nur auf meinen Daumen gesessen.


    Vielleicht war ich aber auch nur bei Arbeitgebern, die mich nicht veräppelt haben bzw. ich habe mich nicht veräppeln lassen. ;)



    denn es gibt etliche Wachstellen, wo du aufpassen must, nicht einzupennen wie Beispielsweise Mülldeponien oder Bergehalden.

    Und trotzdem ist da Arbeitszeit Arbeitszeit.

    Und Bereitschaftszeit ist Bereitschaftszeit.


    Es sei denn, man lässt sich veräppeln...

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