Darf die Firma das Führungszeugnis einbehalten?

  • Guten Tag,


    ich bin seit einer bei einer neuen Firma und sie hatten kein Führungszeugnis von mir. Ich habe das Original vorbeigebracht und vorgelegt. Ich habe die Personalcheffin ne Kopie machen lassen, sie wollen aber dennoch das Original behalten mit der Begründung, dass das Erste vorgelegte Führungszeugnis als Original archiviert sein MUSS.


    Ist es Gesetzlich festgelegt, dass die Firma das erste Führungszeugnis als Original archivieren muss/soll oder reicht ihnen die Kopie? Ich möchte das Original natürlich selbst behalten, warum ist unwichtig.



    MfG

    Gastkonto

  • Also ich würde der Personalchefin sagen, dass das Führungszeugnis 13,00€ kostet. Denn wenn Du Dich noch woanders Bewerben willst, musst Du ja auch eines vorlegen.

  • Was sagt der Arbeitsvertrag dazu?

    Im Arbeitsvertrag direkt steht davon nichts drin.

    Da ist ein Blatt dabei, dass keine Unterschrift von mir hat auf dem steht, dass das Führungszeugnis im Original eingereicht werden muss. Dennoch, 1. wurde das Blatt von mir nicht gegenzeichnet und 2. was dort steht, steht ja nicht über das Gesetz bzw. Rechtslage.

  • Also ich würde der Personalchefin sagen, dass das Führungszeugnis 13,00€ kostet. Denn wenn Du Dich noch woanders Bewerben willst, musst Du ja auch eines vorlegen.

    Ja, das werde ich auch definitiv machen. Die können mir dann 13.50€ in Bar oder auf ne unbesteuerten Position überweisen. Sonst kriegen die nichts.

  • Aus meiner Praxiserfahrung heraus ist das Führungszeugnis irrelevant !

    Es dient nur zur Vorlage / Ansicht damit der neue Arbeitgeber sieht, ob eine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Behörde (Bewacherregister) Sinn macht.

    Die Behörde selbst interessiert das Führungszeugnis überhaupt nicht, da sie Ihre eigenen Auskünfte einholt und somit ist die Einbehaltung durch den Arbeitgeber sinnfrei.

  • Hallo,


    grundsätzlich hat die Firma kein Anrecht auf dir persönlich erteilte Zeugnisse im Original, die sind nämlich dein Eigentum und die werden ja unter Umständen noch einmal benötigt.


    Beim Führungszeugnis ist aber nun mal ja so, das daß Teil ja ohnehin nach 3 Monaten "verfällt", von daher wäre das ganze also egal.Es sei denn du willst dich jetzt in dieser Zeit woanders bewerben um eine Stelle.


    Insoweit verstehe ich auch die Aussage der Firma nicht, on die das Original oder eine Kopie haben ist nach 3 Monaten ehh Hupe und Behörden können ohnehin in ihrem Computern sehe , ob du eine "weiße Weste" zu einem Bestimmten Zeitpunkt hattest oder nicht.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Prinzipiell muss die Firma Nachweise zur Überprüfung deiner Zuverlässigkeit ein

    paar Jahre aufbewahren, gem. Bewachungsverordnung.

    Von daher würde ich keine Welle machen, auch unter Beachtung des Aspektes meines Vorredners.

  • Mein Arbeitgeber hat um ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Ich habe ihm eine Kopie des Zeugnisses geschickt. Er schreibt mir, dass er das Original benötigt. Hat das Unternehmen Anspruch auf das Original des Führungszeugnisses?

  • Hier die Frage von Peter wiederholt:

    Was sagt der Arbeitsvertrag?


    Und ja, dürfen sie da es hier eine relevante Branche (Sicherheit) geht und bei Einstellung von Relevanz ist.


    Aber:
    Bei Neueinstellungen fallen die Kosten meist auf den Arbeitnehmer, welche die Stelle haben will.

    Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen muss der AG zahlen (gerade keine Quelle, da zu faul zum Googlen).


    https://www.personalwissen.de/…is-verlangen-arbeitgeber/


    Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

    An und für sich hat ein Führungszeugnis keine Gültigkeitsdauer, da es immer nur die Registereinträge zum Zeitpunkt der Erteilung wiedergibt. Wie lange ein Führungszeugnis akzeptiert wird, liegt daher im Ermessen des Arbeitgebers, der Behörde oder jeder anderen Stelle, bei der man es vorlegt. Üblicherweise wird aber ein Zeitraum von drei Monaten nach Erstellung akzeptiert.


    Und ob nun einfaches oder erweitertes spielt keine Rolle, zumindest für mich nicht.


    Wenn der AG das Zeugnis bezahlt, darf er es auch behalten.

    Zahlt der AN dann darf er es nicht behalten und erhält eine Kopie.


    Tom

  • Mir sind dazu (abseits vom Grundsatz der Datensparsamkeit der Datenschutzregularien) keine rechtlichen Grundlagen bekannt (was nicht bedeutet, dass es keine gibt, falls doch sind die zumindest nicht leicht zu recherchieren).


    Daher bleiben erstmal arbeitsvertragliche Vereinbarungen.

    Damit ergibt sich die gleiche Frage wie weiter oben im Thread:

    Was steht dazu in Deinem Arbeitsvertrag?


    Wer hat es bezahlt?


    Wenn Du es bezahlt hast (was wahrscheinlich ist), bekommst Du die Kosten vom Arbeitgeber erstattet?

    Wenn ja, dann kannst Du es dem Arbeitgeber ja überlassen, das es für Dich keinen finanziellen Aufwand bedeutet (und es eh' nur eine gewisse Zeit "Gültigkeit" im Sinne von "wird noch als aktuell akzeptiert" hat).

    Du kannst für andere Dinge ja jederzeit ein weiteres Führungszeugnis beantragen.


    Wenn Du es bezahlt hast und die Kosten nicht erstattet bekommst, dann kannst Du das Original beim Arbeitgeber vorlegen und er kann sich eine Aktennotiz machen, dass es im Original vorgelegt und geprüft wurde.


    Wenn Du ihm sowieso schon eine Kopie vorgelegt hast, dann kannst er sich das ja auf diese Kopie notieren und er hat alles beisammen, was er für einen eventuellen Nachweis seinerseits z.B. in Richtung einer Behörde benötigt.


    Der unnötigste Aufwand wäre dann noch eine beglaubigte Kopie (die behördliche Beglaubigung kostet dann nochmal Geld, und das beglaubigen lassen kostet Zeit, das wäre mir die Lebenszeit nicht wert).


    Aber man kann die Frage natürlich auch noch einmal anders formulieren:


    Wo ist Dein Problem, das Führungszeugnis beim Arbeitgeber im Original abzugeben?


    Das Original hat nur eine recht begrenzte "funktionelle" Haltbarkeit.

    Die Kopie reicht zum Nachweis für Deine Unterlagen, dass Du zum Zeitpunkt X eins beantragt und ohne Eintragungen erhalten hast doch genauso aus.


    Und jetzt haben wir zusammen schon mehr Lebenszeit für dieses Thema verbrannt als die 13 Euro wert sind... :S

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