Hallo Kollegen,
ich habe mal eine Frage zum Verständnis.
Wenn ich in 12h Schichten arbeite, wie hoch soll der erhebliche Umfang an Arbeitsbereitschaft sein?
Gibt es dazu eine konkrete Aussage? Oder ist mit dem Gesetzt gemeint, dass ich bei 12h Schichten,
8h arbeiten kann und was darüber ist, als Arbeitsbereitschaft zählt, also 4h.
Vielen Dank!
§ 6 Arbeitszeit
1.1 Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit soll 8 Stunden nicht überschreiten.........
Darüber kann die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 10 Stunden verlängert werden,wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.