Azubi als volle Arbeitskraft

  • Hallo Zusammen,

    dürfen Azubis als vollwertige Arbeitskraft in einem Warenhaus eingesetzt werden?

    Die Azubis haben noch keine Sachkundeprüfung..

  • Hallo,


    was sollst Du denn machen? Schutz vor Ladendieben?


    Aus meiner Sicht ist Schutz vor Ladendieben nach der Gewerbeordnung nur denkbar, wenn Du die Bewachungaufgabe nicht eigenVERANTWORTLICH wahrnimmst (§9 Bewachungsverordnung). Du musst also unter Aufsicht und Anleitung arbeiten. Bei dem Konfliktpotential muss der Ausbilder aus meiner Sicht fast neben Dir stehen. Eine Ausnahme wäre bei eine Befreiung von der SKP nach der Bewachungsverordnung aufgrund früherer Ausbildungen/Nachweise möglich.


    Siehe auch:

    https://www.bdsw.de/images/broschueren/Tipps-fr-Azubis.pdf


    Gruß

  • Was wohl der Auftraggeber davon hält, wenn er für eine ausgebildete Kraft zahlt und einen Azubi bekommt? Kaum verwunderlich, dass die Branche in einem schlechten Licht steht. Hoffentlich werden ähnliche Fragen nicht in einem Forum für Busfahrer gestellt ("Dürfen Azubis als Busfahrer eingesetzt werden, wenn sie noch keinen Führerschein haben?").


    Die gewerberechtlichen Voraussetzungen für diesen Fall sind doch in §34a Abs. 1a recht eindeutig :

    "(1a) 1Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die

    1. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und
    2. durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind.


    2Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist zusätzlich zu den Anforderungen des Satzes 1 Nummer 1 der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

    [...]

    2. Schutz vor Ladendieben"


    Ich sehe da keine Öffnungsklausel ("nur Personen") und keine Ausahme für Azubis . Schauen wir uns zusätzlich mal die DIN 77200 als "Stand der Technik" an. Hier wird klar dargestellt, dass Azubis immer nur unter Anleitung einer bereits ausgebildeten Person arbeiten dürfen, sofern die (gewerberechtlichen) Voraussetzungen gegeben sind. Zudem ist die Zustimmung des Auftraggebers notwendig. Ich halte das unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes für eine sinnvolle Regelung.

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