Rechtliches Überwachungskamera im Außenbereich

  • Habe eine Kamera Attrappe vor meinem Haus und wurde von einem Bekannten darauf hingewiesen, dass ich auch nicht gegen das Datenschutzgesetz verstoße. Er wusste schließlich ja nicht dass es keine richtige ist ;) Er klärte mich auf und ich möchte die Erfahrungen gerne weitergeben, damit auch niemand Probleme bekommt. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass NUR das eigene Grundstück zu sehen ist. Ist der Garten des Nachbar, auch wenn nur ein kleiner Ausschnitt, die Straße, oder der Bürgerweg zu sehen, so ist man nicht mehr legal unterwegs. Ist mehr zu sehen als das eigenes Grundstück, auch wenn es harmlos ist, so verstoßt man gegen das Datenschutzgesetz. Gibt hier wohl Bußgelder von bis zu 10.000 Euro!


    Sorry wenn ihr das schon gewusst hab und ich nerve ;)

  • Bei juristischen Fragestellungen ist die Antwort meistens: Es kommt darauf an. Grundsätzlich darf eine Privatperson ihr Privatgrundstück auch mit einer echten Kamera überwachen. Wichtig ist nicht nur, dass die Überwachung nicht auf öffentliche Bereich ausgerichtet ist, sondern auch, dass die technischen Maßnahmen angemessen sind. Wer die Bilder frei ins Internet streamt, wir diesem Anspruch nicht gerecht. Der LfDI von Rheinland-Pfalz hat dazu einige wichtige Informationen zusammengefasst: https://www.datenschutz.rlp.de…chung-von-haus-und-grund/


    Die Kameraattrappe kann dann zum Problem werden, wenn die o.g. Kriterien nicht zutreffen, weil der Überwachte nicht unterscheiden kann, ob es sich um eine tatsächliche Kamera handelt. Es gibt hierzu ein konkretes Urteil aus Essen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe…2_18_Urteil_20190130.html Dieses Urteil sollte man jedoch auch im Gesamtkontext betrachten.


    Das Bußgeld ist bei solchen Fällen meistens eher zweitrangig ein Problem, denn wer den Prozess verliert zahlt die Verfahrenskosten. Ein teures Vergnügen.


    Grundsätzlich halte ich wenig von solchen pauschalen "Service-Posts". Die Rechtslage ist nicht trivial. Zudem muss man gerade im Datenschutz immer das Gesamtsystem betrachten. Für den gewerblichen Bereich empfehle ich daher einen Datenschutzexperten zu befragen. Beim Einsatz von Videosystemen kann es unter Umständen auch zur Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für den Betrieb kommen. Privatpersonen sollten im Zweifel Kontakt mit der zuständigen Landesdatenschutzbehörde aufnehmen.

  • Hallo,


    ja das ist Deutschland *grummel*


    Wenn du deine Kontoauszüge ziehst am Drucker wirst du gefilmt.....und das ist Rechtens.


    Filmst du Privat einen Einbrecher, zahlst du dafür.....X(

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo,


    KrisensicherWerden


    Ach ja und warum ist dann kein Hinweis an dem Dingen dran ?? :-)


    Normalsterbliche Bürger merken das ja noch nicht mal....wie übrigens auch in vielen Linienbussen, wo versteckt beim Einstieg das Gesicht aufgenommen wird.Denn die Kamera da ist genauso versteckt wie am Kontoauszugdrucker.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ach ja und warum ist dann kein Hinweis an dem Dingen dran ?? :-)

    Diese Suggestivfrage beantworte ich nicht. Die Regeln für die Videoüberwachung sind überall die gleichen. So ist das in einem Rechtsstaat. Bei meiner Bank hängt ein Hinweis am Eingang. Wenn das in anderen Fällen nicht so ist, ist die entsprechende Institution der richtige Ansprechpartner.


    Ich befürchte aber es geht nicht um die Sache, sondern uns Recht haben. Da mache ich nicht mit.

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