Betreten von Lebensmittelbereichen

  • Hallo,


    darf ich auf meinem Kontrollgang in den Kochbereich einer Großküche gehen, um das Licht zu löschen?

    Leider kommt es vor, dass die MA in der Küche es zum Feierabend vergessen.

    Mir geht es dabei nicht um die Tätigkeit, sondern nur um das Ja oder Nein.

    Können wir uns als Sicherheitspersonal (außer im Notfall) über Hygienevorschriften hinwegsetze?


    Mahlzeit ;-)

  • Hallo,


    dann bleibt es halt an....


    Mich wundert sowieso, das du so ohne weiteres da rein kommst, normalerweise sind im Kantinenbereich (also der nicht für die Kunden gedachte ) andere Schlösser eingebaut, so das man so ohne weiteres da gar nicht rein kann.


    Und in den meisten Objekten steht das auch explizit in der Dienstanweisung, das der Kantinenbereich (und eventuelle Lagerbereiche) nur in Notfällen betreten werden dürfen und dafür meistens versiegelte Schlüssel oder spezielle Chip-Schlüssel in der Pforte gelagert sind.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo,


    der Werkschutz ist doch zumeist mit einem GHS unterwegs, also rein kommt man prinzipiell fast überall. Wo man rein darf, oder unter welchen Voraussetzungen sollte eine Dienstanweisung regeln, da hast du wohl recht.


    Es gibt, zumindest bei uns, an jedem "normalen" Zugang zu den Hygienebereichen der Großküche eine Station an der Einwegkittel, -hauben und Überzieher für Straßenschuhe untergebracht sind. Da sollte sich auch der Werkschutz, außerhalb von Notfällen, entsprechend ausstatten bevor er den Bereich betritt. Ob man jetzt Nachts, wenn man drei Schritte rein macht um das Licht auszuschalten wirklich den Aufwand betreiben möchte, das soll bitte jeder mit seinem eigenen Gewissen ausmachen. Es sind ja zu der Zeit auch keine offenstehenden Lebensmittel, etc. vorhanden.


    Wen es interessiert:


    https://www.bmel.de/DE/Ernaehr…xte/Rechtsgrundlagen.html

  • Ich hab mit Hygienebereichen nichts zu tun aber ich würde sagen das es bei Hygiene um die Gesundheit der speisenden Gäste geht und wenn du da so reinläufst besteht die Möglichkeit das du Keime, Bakterien, etc. mit reinbringst. Ich würde sagen das Licht soll weiter brennen. Der Küchenchef kann doch vermutlich nachvollziehen wer die Küche zuletzt verlassen hat und wenn der das Licht nicht löscht soll er sich an denjenigen wenden.

    Gleichzeitig hat der Betreiber des Objektes die Möglichkeit eine Zeitschaltuhr oder Bewegungsmelder einzubauen, dann wäre das Problem auch gelöst.

  • Hallo Mops,


    dazu:

    Zitat

    der Werkschutz ist doch zumeist mit einem GHS unterwegs, also rein kommt man prinzipiell fast überal

    nein, weil im Laufe der Zeit so manche Firma einen regen Schwund der Vorräte in der Kantine feststellen mußte und deswegen dort in den meisten Fällen eigene Schließungen eingebaut sind.

    Und selbst wenn nicht, ich persönlich würde trotzdem nicht reingehen :-)

    Denn heutzutage gibt es auch Videoüberwachung.....*mal so anmerke* 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Na bei uns ist ein GHs noch ein GHS und der schließt jede Tür auf (mit einigen wenigen Ausnahmen, Sonderschließungen usw. Aber auch diese Bereiche sind im Notfall erreichbar) Was macht es für bitte für einen Sinn wenn ich am Objekt Schließungen habe die der Werkschutz nicht öffnen kann? Wie soll ich potentielle Gefahren abwehren wenn ich vor dem Gebäude stehen bleiben muss? Elektronische Schließsysteme z.B. registrieren genau wann und mit welchem Schlüssel / Transponder eine Tür geöffnet wurde. Und was soll der Hinweis mit der Videoüberwachung? Verdeckte Videoüberwachung ist bei der Ermittlung bei z.B. Seriendiebstählen zwar möglich (aber auch nicht mal eben einfach so) und rein präventiv schon mal gar nicht. Ich meine trotzdem, dass der normale Werkschützer der nachts durch eine Küche läuft, in der kein Betrieb ist, kein offenes Essen rumsteht und der es schafft dabei nichts anzufassen oder abzulecken keine großartige Gefahr für die öffentliche Gesundheit ist.

  • Eintrag ins Wachbuch und zum nächstmöglichen Zeitpunkt Rückfrage an die zuständigen Stelle wie in einem solchen Fall verfahren werden soll.

  • Hallo Mops,


    nun, den Grund habe ich dir doch genannt :-)


    Und für die Gefahrenabwehr liegen eben die Schlüssel in einem versigeltem Umschlag bereit.


    Und das mit der "Präventivem Überwachung" nicht zulässig kannst du ja mal mit dem Kantinenpächter ausdiskutieren lool


    Denn wie heist es im Sprichwort doch gleich so schön ??

    Wer sich (ungefragt) verteidigt.....klagt sich selber an.......



    Dazu eine kleine echte Geschichte aus meiner Firma......


    So ein "Experte" von Wachmann ist mit dem überall passenden GHS in eine vermietete Räumlichkeit (eigenes Gebäude) eines Objketes reingegangen, weil dort "angeblich" en offenes Fenster war.

    Dumm für den Kollegen war nur, das der Mieter (Bundesagentur für Arbeit) die beiden dort installierten Geldausgabeautomaten direkt auf die Polizei aufgeschaltet hatte.

    Ich hätte zu gerne mal das Polizeiprotokoll gelesen, warum er an den Automaten rumgefummelt hat loool

    Denn dadurch wurde der Alarm zur Polizei ausgelöst.


    Der Kollege wurde dann eine Woche später vom Objekt abgezogen..........und ward nicht mehr gesehen :D

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Angus,


    nein, so lange dauerte die Einweisung eines neuen Kollegen in das Objekt.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich habe das Problem mit unserer FaSi besprochen, es stellt kein Problem dar, wenn wir zum Licht löschen den Küchenbereich betreten.

    Der Kunde argumentiert so: Die physische Sicherheit des Hauses, stellt sich über die Hygienevorschriften, solange bis einer was anderes behauptet!

  • Hallo Bullet,


    na ich hoffe doch,das daß jetzt so in der Dienstanweisung steht :-)


    Denn Hygienevorschriften sind gesetzliche Vorschriften und darüber kann sich weder eine Firma noch ein Privatmann so einfach hinwegsetzen.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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