Kontrolle bei Frauen

  • Hallo Liebe Community!



    Ich bin neu hier und hoffe hier meine Wissenslücken schließen zu können!



    Ich bin in einer Einrichtung tätig, die Obdachlose Frauen und Frauen die durch häusliche Gewalt untergebracht sind!


    Man erwartet nun von mir, das ich nachts die Anwesenheit kontrolliere und somit die Zimmer betrete um deren Anwesenheit zu bestätigen! Es ist mir nicht wohl dabei alleine als Mann einen Raum zu betreten der mehre Frauen beherbergt und mir zu jeder Zeit eine Frau Nackt oder leicht bekleidet entgegen kommen könnte, gibt es etwas was, was ich meinen Chef zeigen könnte, um diese Kontrolle nicht tun zu müssen! Bis jetzt war meine Suche nicht wirklich von Erfolg gekrönt.



    Danke im Voraus!

  • Hallo!


    Zunächst erstmal gilt auch in Asyleinrichtungen, wie auch in "gewöhnlichen" Schlaf- und Wohnräumen das Hausrecht! Das gilt auch bei gewissen Einschränkungen aufgrund gemeinschaftlicher Nutzung. Die Unterkunft gilt nach Art. 13 GG als Wohnraum / Wohnung und ist wie eine solche entsprechend einzustufen. Hier ist sowohl die öffentliche Hand als auch dann insbesondere (erst recht) der private Sicherheitsdienst besonders gehalten die Grund- und Menschenrechte zu wahren und zu achten. Die eigenen Hausregeln / das eigene Hausrecht hebelt mit Sicherheit nicht die Grundrechte aus in einem solchen Fall.


    Durchsuchungen(!) sind nur erlaubt, wenn einer solchen eine gesetzliche Grundlage zu Grunde liegt. Ob eine solche gem. Definition hier vorliegt kann durchaus in Frage gestellt werden. Und da stellt sich als private Sicherheitskraft m.E. nicht mehr wirklich die Frage ob für einen solchen eine entsprechende Grundlage (aufgrund nicht vorliegender, hoheitlicher Rechte) vorliegt oder nicht...unabhängig on Männlein oder Weiblein...


    VG





    Durchsuchungen sind nur dann zulässig, wenn dafür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage besteht.

  • Anklopfen und auf Freiwilligkeit hin den Wohnraum betreten hingegen machbar...alles andere MEHR als grenzwertig, auch wenn viele Betreiber / Betreuer solcher Einrichtungen anderer Meinung sind und denken, sie könnten mit den Hausrechten das GG aushebeln

  • Durchsuchungen(!) sind nur erlaubt, wenn einer solchen eine gesetzliche Grundlage zu Grunde liegt. Ob eine solche gem. Definition hier vorliegt kann durchaus in Frage gestellt werden. Und da stellt sich als private Sicherheitskraft m.E. nicht mehr wirklich die Frage ob für einen solchen eine entsprechende Grundlage (aufgrund nicht vorliegender, hoheitlicher Rechte) vorliegt oder nicht...

    Wenn Du mal den Unterschied zwischen einer Durchsuchung und einer Anwesenheitskontrolle herausgearbeitet hast, kannst Du vielleicht Tipps geben, vorher vielleicht besser nicht.


    auch wenn viele Betreiber / Betreuer solcher Einrichtungen anderer Meinung sind und denken, sie könnten mit den Hausrechten das GG aushebeln

    Auch hier sollte man sich erstmal schlau machen, was genau das Grundgesetz schützt und was genau das Hausrecht und/oder irgendwelche ggf. via Unterschrift akzeptierten Benutzungsordnungen ermöglichen und was nicht. Ohne eine fundierte juristische Ausbildung wäre ich da vorsichtig, Aussagen zu treffen, die dann eventuell falsch sind.

    gibt es etwas was, was ich meinen Chef zeigen könnte, um diese Kontrolle nicht tun zu müssen!

    Dein Chef/Vorgesetzter steht in der Pflicht, Dir eine rechtlich nicht anfechtbare Dienstanweisung zu diesem Thema zu geben.

    Weise auf Deine Bedenken hin und fordere etwas Schriftliches, dass Dich genau anweist, wie diese Anwesenheitskontrolle durchzuführen ist und was dabei zu beachten ist.



    und mir zu jeder Zeit eine Frau Nackt oder leicht bekleidet entgegen kommen könnte

    Es gibt geniale hidden Features von Türen: Man kann daran klopfen, das hört man auch von der anderen Seite. Und man kann durch die allermeisten Türen hindurch kommunizieren, so dass man vorab ankündigen kann, dass man in xy Sekunden die Tür zu welchem anzukündigenden Zwecke auch immer öffnet.

  • Lieber Herr S.,


    bisher habe ich mich hinsichtlich der Kommentierungen Ihrerseits zu Beiträgen zurückgehalten. Aber ich denke, so gerne wie Sie austeilen, sollten Sie auch einstecken müssen und könnten selbst mal ein wenig Kritik vertragen, da die meiner Meinung nach gerade mehr als notwendig ist, um Sie vielleicht in Bezug auf Ihr "Auftreten" mal ein wenig wieder auf den Boden der Tatsachen zu holen. Und vielleicht (auch wenn nur vielleicht) führt es ja dazu, dass Sie mal ein wenig über sich selbst und Ihre eigene Selbstüberzeugung, sowie insbesondere über das "kollegiale" Verhalten Dritten gegenüber reflektieren...


    Bereits die letzten Beiträge diverser User die Ihrerseits kommentiert wurden, zeigen unabhängig von einer (-vermeintlich- bei Ihnen gegebenen) Fachlichkeit), eine unheimliche Überheblichkeit und Klugscheißerei in Bezug auf Meinungen und Statements Dritter, sowie Erläuterungen, welche entweder nicht ihrer Meinung, ihrem Wissensstand oder Ihrer persönlichen Ansicht entsprechen.


    Es spricht generell nichts gegen fachlich-konstruktive Kritik. Einer solchen stehe ich (und sollte man generell) grundsätzlich offen gegenüber. Unabhängig davon über welche Aus-, Fort- oder Weiterbildung im Gewerbe Sie verfügen, sollte Ihnen (mal unabhängig davon ob Sie sich im Recht glauben oder solches haben sollten) vermittelt worden sein, dass (angebrachte) Kritik konstruktiv, sachlich und direkt vorgetragen werden sollte und nicht, wie Sie es hier beinahe täglich an den Tag legen, angreifend und rechthaberisch. Unabhängig davon wie potentiell gebildet Sie vielleicht sein sollten (bitte Bildung nicht mit Intelligenz verwechseln!), zeigt Ihr regelmäßiges Auftreten hier nicht unbedingt ein fair-kollegiales Verhalten unter Gleichgesinnten die im Prinzip (hoffentlich) alle nur die selben Ziele haben, nämlich sich selbst weiterzuentwickeln und andere auf ihrem Weg zu untertsützen. Stattdessen werden (vermeintliche) Fehler Dritter pedantisch regelmäßig gesucht um sich selbst zu profilieren und vor allem vor Neulingen als (vermeintlicher) Profi mit "geschwollener Brust" zu glänzen, während man mit erhobenem Finger auf andere zeigt um zu zeigen wie schlau und toll man doch als "Profi" der Branche ist.


    Bevor ich weiter auf Ihre Argumente eingehe:


    Ich wüsste nicht, dass wir mal zusammen geduscht hätten oder zusammen im Sandkasten gesessen haben, oder?! Somit bitte ich (auch wenn ich sonst nicht unbedingt darauf bestehen würde), dass Sie es bitte unterlassen mich ungefragt zu duzen. Danke!


    Zunächst einmal habe ich weder behauptet eine juristische Ausbildung zu haben, noch habe ich annähernd ähnliche Aussagen getätigt und würde diesen Anspruch auf juristische Korrektheit auch nie erheben.


    Der Autor des Beitrages schrieb ganz klar, dass von ihm erwartet werde, dass er die Anwesenheit kontrolliere UND dazu (also zu diesem Zweck) die Zimmer betrete(!). Spätestens in diesem Fall , wenn die Bewohner sich damit nicht einverstanden geben, liegt m.E. de facto eine Durchsuchung im rechtlichen Sinne vor.


    Warum?


    Wie ich bereits zuvor schrieb, gilt auch in entsprechenden Einrichtungen das Hausrecht, da es sich hier um Wohn- und Schlafräume handelt und somit um eine per Gesetz definierte Wohnung (die entsprechend durchś GG geschützt ist). Hier ist i.d. konkreten Fall also besonders der Art. 13 GG Abs. 1 & 2 zu berücksichtigen und zu achten!


    Unter einer Durchsuchung von Wohnungen versteht man das ziel- und zweckgerichtete Suchen (staatlicher Organe, welche SMA de facto NICHT sind!) nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will.


    Die dafür notwendige Rechtsgrundlage nach § 102 ff. StPO steht privaten Sicherheitskräften schlichtweg und einfach nicht zu. Somit macht sich der SMA spätestens nach Weigerung des Bewohners neben der Verletzung des Grundrechtes dieser ggf. noch strafbar wegen eines Hausfriedensbruchs wenn es hart auf hart kommt und einer potentiellen Amtsanmaßung! Daher wäre ich damit SEHR vorsichtig, was ich Neulingen im Gewerbe erzähle. Gerade eine Durchsuchung ist ein sehr schwerer Eingriff in das vorbenannte Grundrecht.


    Orientiert an der Begrifflichkeit / der Definition einer Hausdurchsuchung läge eine solche m.E. spätestens nach Verweigerung / Nicht-Zustimmung des Zutritts durch den / die Bewohner definitiv vor.


    Hinsichtlich der Frage ob das Hausrecht und / oder entsprechende Vereinbarungen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung aushebeln, muss ich sicher keine Zweifel aufkommen lassen. Zumindest ganz sicher nicht in Bezug auf den zuvor benannten Sachverhalt.


    Wenn man sich einmal ganz logisch am Rangprinzip im rechtlichen Sinne orientieren würde, ist es mehr als deutlich, dass auch hausrechtliche Vereinbarungen o.Ä. die durch das GG feststehenden, gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, einfach unwirksam sind.


    Gerne diskutiere ich auf einer kollegial-sachlichen Ebene und bin für Gegenargumente offen! Jedoch sollten Sie sich Dritten / Kollegen gegenüber einen anderen (und weniger arroganten / überheblichen) "Ton" angewöhnen hier im Chat. Das ist keine Böswilligkeit, sondern gut gemeinte Kritik die Chance zur Veränderung bieten sollte (ob Sie diese tatsächlich nutzen liegt ja letztlich bei Ihnen selbst). Gerade als Admin...


    Viele Grüße

  • Hallo Secur,


    vollkommen richtig !

    Zitat

    auch wenn viele Betreiber / Betreuer solcher Einrichtungen anderer Meinung sind und denken, sie könnten mit den Hausrechten das GG aushebeln


    Denn wie schnell die Betreiber/Betreuer solcher öffentlicher Einrichtungen anderer Meinung sind, haben die Kollegen damals im Asyslheim im Siegerland doch hautnah erfahren dürfen ....okay die Dämlichkeit mit den Handy-Videos war ihre eigene Dummheit.....ansonsten war es aber genau das,was der Kunde wollte und auch danach noch wollte,denn die MA blieben ja weiter da, es wechselt nur die Wachfirma.Erst als das Grüne Gezumpel im Landtag daraus eine Staatsaffäre machte, zog man sich zurück und plötzlich waren dann "nur" die böse Wachfirma an allen Schuld. Aufgrund dieser Affäre kam ja auch diese "Schnellschuß-Aktion" des Staates bezüglich Bewacherregister und Einzelprüfung durch die OÄ.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich wüsste nicht, dass wir mal zusammen geduscht hätten oder zusammen im Sandkasten gesessen haben, oder?! Somit bitte ich (auch wenn ich sonst nicht unbedingt darauf bestehen würde), dass Sie es bitte unterlassen mich ungefragt zu duzen. Danke!


    Dann solltest Du Dich schnellstens aus dem Internet abmelden, das ist hier nämlich so üblich. Schon quasi immer.


    Zum Rest spare ich mir einen Kommentar, da fachlich-konstruktive Kritik auf einer kollegial-sachlichen Ebene offensichtlich nicht von Interesse ist, auch wenn Du das vorgibst. Aber einen gutgemeinten Tipp habe ich dennoch: Wenn Du mit jedem zum Meinungsaustausch kuscheln musst, dann ist die Sicherheitsbranche ggf. nicht der richtige Wirkungsbereich.


    Zunächst einmal habe ich weder behauptet eine juristische Ausbildung zu haben, noch habe ich annähernd ähnliche Aussagen getätigt und würde diesen Anspruch auf juristische Korrektheit auch nie erheben.

    Die Behauptungen in Beitrag #2 klingen anders...

  • Das ist mir zu albern. Ich beende diese "Diskussion" hier an dieser Stelle für mich und spare mir meine "Energie" lieber für Menschen, die auf dem Boden der Tatsachen geblieben sind und über die für das Gewerbe und allgemein im Leben notwendigen sozialen Kompetenzen verfügen. Von mir aus kannst du gerne das letzte Wort haben (wenn es dich befriedigt, gönne ich es dir gerne). Auch wenn es spannend ist, dass du jetzt nur noch auf Konfrontation gehst (wie bei anderen Beiträgen diverser User auch), statt mal argumentativ auf die dir entgegengebrachten Aspekte zu reagieren und einzugehen, bzw. diese mal fachlich zu diskutieren. ;) Aber wie gesagt, denke ich, dass es vielleicht besser ist, sich diese Energie zu sparen. Wenn du dann irgendwann mal den Punkt erreicht haben solltest in Zukunft, dich auch mal der Tatsache zu öffnen, dass man sich auch der Meinung und Ansicht anderer mal öffnen sollte und die eigenen Ansichten nicht immer unbedingt der Weisheit letzter Schluss sind, darfst du dich DANN gerne wieder mal melden. Dennoch einen guten Start ins kommende Jahr! Mit viel neuen Einsichten und Erkenntnissen! ;)


    VG


    Und ja, ich bin jetzt BEWUSST auf das DU gegangen.... :rolleyes:

  • Na, mit dem falschen Account eingeloggt?


    Mit viel neuen Einsichten und Erkenntnissen!

    Kleiner Tipp:


    Ich habe hier nicht falsche Richtigkeit signalisierende "Tipps" mit wackeligem rechtlichen Knowhow (Stichworte "Hausrecht", Art. 13 GG, "Durchsuchungen"), basierend auf Bauchmeinungen gegeben.


    Ich habe allerdings fachlich-konstruktive Hinweise auf einer kollegial-sachlichen Ebene gegeben, wo man sich ggf. nochmal schlau machen könnte bzw. sollte - insbesondere bevor man "Tipps" abgibt.


    Kam offensichtlich nicht an, obwohl das vielleicht neue Einsichten und Erkenntnisse gebracht hätte; ist aber auch nicht schlimm, denn der Fragesteller schaut hier ja wohl nicht mehr rein, daher war's wohl auch nicht so wichtig.

  • der Fragesteller schaut hier ja wohl nicht mehr rein, daher war's wohl auch nicht so wichtig.

    Hallo Zusammen!


    Doch tut er, wenn sich aber Meinungen teilen und Diskussionen über Kompetenzen entfacht werden, halte ich mich da raus,

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