• Hallo


    Ich mache zurzeit die 34a Weiterbildung.


    Bin gerade im 2. Teil (Rechtsgrundlagen GewO BewachV )


    Habe nun erfahren, dass es Probleme mit der Zuverlässigkeitsprüfung bei mir geben könnte.


    Ich habe 2 Verurteilungen mit jeweils 2 Wochen Jugendarrest .


    In dem Standard Führungszeugnis habe ich keine Eintragungen (dieses war ja Grundvoraussetzung um an der Weiterbildung teilzunehmen), da ich zum Zeitpunkt der Straftaten noch nicht volljährig war, aber es scheint so als würde das nicht ausreichen, um als ''Zuverlässig'' eingestuft zu werden, da für Wachpersonal eine genauer Überprüfung der Vergangenheit notwendig ist .



    Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass ich im Sicherheitsbereich durch meine Einträge keine Zulassung von den Behörden bekommen werde und mir somit weiteres lernen für die 34a IHK Prüfung sparen kann?


    Falls sich irgendjemand mit der Thematik auskennt, verschafft mir bitte Klarheit.

    Danke im Voraus.

  • HDaky

    Hat den Titel des Themas von „34a + Sachkundeprüfung Jugenstrafen“ zu „Dringend 34a Jugenstrafen“ geändert.
  • Für meisten Arbeiten ist das kein Problem.
    Nur wo das Behördliche Führungszeugnis verlangt wird, kann es je nach Arbeitseinsatz eines werden

    (das sieht aber nur die Behörde, nicht der Arbeitgeber).

    Das ist aber von Bundesland zu Bundesland anders.
    z.B. in Abschiebehafteinrichtung wird mal so mal so entschieden.
    Kommt da sicher auf die Art der Strafe an oder so was, da lassen sich die Behörden nicht in die Karten schauen.

    Zusatz:
    Hier wird aufgezeigt was bei Ü1, Ü2 und Ü3 geprüft wird.
    https://www.juraforum.de/lexikon/sicherheitsueberpruefung

  • HDaky

    Hat den Titel des Themas von „Dringend 34a Jugenstrafen“ zu „hj“ geändert.
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