Hallo
Ich mache zurzeit die 34a Weiterbildung.
Bin gerade im 2. Teil (Rechtsgrundlagen GewO BewachV )
Habe nun erfahren, dass es Probleme mit der Zuverlässigkeitsprüfung bei mir geben könnte.
Ich habe 2 Verurteilungen mit jeweils 2 Wochen Jugendarrest .
In dem Standard Führungszeugnis habe ich keine Eintragungen (dieses war ja Grundvoraussetzung um an der Weiterbildung teilzunehmen), da ich zum Zeitpunkt der Straftaten noch nicht volljährig war, aber es scheint so als würde das nicht ausreichen, um als ''Zuverlässig'' eingestuft zu werden, da für Wachpersonal eine genauer Überprüfung der Vergangenheit notwendig ist .
Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass ich im Sicherheitsbereich durch meine Einträge keine Zulassung von den Behörden bekommen werde und mir somit weiteres lernen für die 34a IHK Prüfung sparen kann?
Falls sich irgendjemand mit der Thematik auskennt, verschafft mir bitte Klarheit.
Danke im Voraus.