Dienstplanänderungen

  • Hallo,

    leider hab ich beim googlen nichts konkretes gefunden.

    Wir, Schichtbetrieb 365/24/7, Sicherheitsdienst, bekommen ca. am 20. des Vormonats den Dienstplan für den Folgemonat.

    Muss ich, auch wenn der Vorgesetzte die 4-Tage-Frist einhält, eine Dienstplanänderung hinnehmen ohne vorher gefragt zu werden?

    Kann ich den Zusatzdienst ohne arbeitsrechtliche Probleme verweigern?

    Der DP für Januar kam per Mail am 18.12., wurde dann einfach, da ein Kollege an einem anderen Objekt geplant wurde, am 17.01. geändert, ohne Absprache.

    Lt. 1. DP hatte ich am 28.01 einen Freischicht, lt. 2. DP Frühschicht. Ich hätte an dem Tag einen Facharzttermin gehabt, den ich nun absagen musste. Der nächste freie Termin ist erst wieder Mitte März, nur, kann ich den annehmen..............

    Hat mein AG das Recht über meine, wirklich geringe, Freizeit einseitig zu verfügen? Die 4-Tage-Frist ist zwar eingehalten, allerdings kann das so nicht richtig sein?

  • Personalmangel geht nicht zu lasten des AG, soweit mir bekannt ist.

    Normalerweise sollte der erste Dienstplan bindend sein für AG wie auch AN.

    Eine Änderung auch sollte diese 4 Tage vorher sein, muss ich laut meines Wissens nicht annehmen, und darf auch keine Arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben.


    Zumindest bin ich der Meinung das mal gelesen zu haben.


    Lasse mich aber gerne eins besseren Belehren.

    Jeder meiner Beiträge spiegelt lediglich meine Persönliche Meinung wieder.

    Kritik ist gerne gesehen solange sie Sachlich bleibt.

  • Ich ich verstehe das auch so.

    Ich bin ja nicht die einzige Angestellte.


    Nicht falsch verstehen, ich bin die letzte, die nicht einspringt, allerdings will ich gefragt werden.

  • Gibt es bei Euch keine "Wunschfrei", die man rechtzeitig vor Erstellung des Dienstplanes anmelden kann?


    Ansonsten bleibt nur der "harte" Weg, sich am Tag des Arztbesuches krankzumelden.

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