Was erlaubt mir o.g. Paragraph z.b. im Geld- und Werttransport?
Fallbeispiel -Minimierung des Bürgersteigrisiko‘s durch Parken in zweiter Reihe, Blockierung eines Radweges, Parken im absoluten oder eingeschränktem Halteverbot, usw.
Ist die gegenwärtige Gefahr gegeben und kann man als Beispiel hierfür die Bewaffnung anführen?