Auf einer Lernkarte ist als Beispiel für einen Betrug angegeben dass jemand im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle einen manipulierten Fahrschein vorzeigt, um sich die Kosten fürs Ticket zu sparen.
Wenn ich jetzt die Tatbestandsmerkmale für Betrug § 263 StGB durchgehe: Täuschungshadlung, Irrtumserregung
Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Bereicherungsabsicht.
Täuschungshandlung, Irrtumserregung, Bereicherungsabsicht und Vermögensschaden kann ich nachvollziehen, aber wo ist die Vermögensverfügung?
Ich täusche mit dem falschen Fahrschein den Kontrolleur indem ich bei ihm einen Irrtum errege, dadruch hat zb die DB einen Vermögensschaden und ich handele in Bereicherungsabsicht. Aber es verfügt ja niemand über Vermögen.
Ich habe es mir immer so erklärt, dass ich bei jemanden durch eine Täuschung einen Irrtum errege und dieser, wegen dieses Irrtums, über sein Vermögen verfügt, worduch das Vermögen erheblich gefährdet oder geschädigt wird. Das ganze um mich zu bereichern.
Kann das jemand erklären? Also quasi waru es ein Betrug ist obwohl die Vermögensverfügung fehlt bei der Fahrkarte?
LG