Manipulierter Fahrschein, Betrug?

  • Auf einer Lernkarte ist als Beispiel für einen Betrug angegeben dass jemand im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle einen manipulierten Fahrschein vorzeigt, um sich die Kosten fürs Ticket zu sparen.


    Wenn ich jetzt die Tatbestandsmerkmale für Betrug § 263 StGB durchgehe: Täuschungshadlung, Irrtumserregung

    Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Bereicherungsabsicht.


    Täuschungshandlung, Irrtumserregung, Bereicherungsabsicht und Vermögensschaden kann ich nachvollziehen, aber wo ist die Vermögensverfügung?


    Ich täusche mit dem falschen Fahrschein den Kontrolleur indem ich bei ihm einen Irrtum errege, dadruch hat zb die DB einen Vermögensschaden und ich handele in Bereicherungsabsicht. Aber es verfügt ja niemand über Vermögen.


    Ich habe es mir immer so erklärt, dass ich bei jemanden durch eine Täuschung einen Irrtum errege und dieser, wegen dieses Irrtums, über sein Vermögen verfügt, worduch das Vermögen erheblich gefährdet oder geschädigt wird. Das ganze um mich zu bereichern.


    Kann das jemand erklären? Also quasi waru es ein Betrug ist obwohl die Vermögensverfügung fehlt bei der Fahrkarte?


    LG

  • Also ich finde nichts als Tatbestand Vermögensverfügung. Wobei der Tatbestand Vermögensschaden durchaus durch eine Vermögensverfügung auftreten kann.

  • Hallo Secur,


    danke für den Link.


    Ich zitiere mal:

    "Weiterhin muss für eine Strafbarkeit ein sogenanntes ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, nämlich eine Vermögensverfügung, erfolgt sein. Unter einer Vermögensverfügung versteht der Jurist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Ein Beispiel für eine Vermögensverfügung ist etwa die Bezahlung eines (gefälschten) Ebay-Artikels."


    Ich glaube jetzt hab ich es geschnallt. Im Fall des gefälschten Fahrscheins wurde die Vermögensverfügung durch Unterlassen verwirklicht. Denn der Schwarzfahrer hat es unterlassen eine Fahrkarte zu kaufen und hat so das Vermögen des Verkehrsbetirebes unmittelbar gemindert.


    Das bedeutet also das der Verfügende gleichzeitig der Täter, der Täuschende, sein kann.


    Edit: Ach ne Moment, der Verfügende ist trozdem der Fahrkartenkontrolleur weil er es durch den Irrtum unterlässt gegen Geld eine Fahrkarte zu geben...


    Was aber wieder nicht der Fall ist wenn man gar nicht die Möglichkeit hat im Zug die Fahrkarte zu kaufen. Oder ist die Vermögensverfügung dann dass nicht ausstellen einer Strafe wegen Schwarzfahrens? Weil getäuschter und Verfügender Personengleich sein müssen.


    :D :D verrückt

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.