Corona und Intervention/Revier

  • Das kommt darauf an, wie und für wen die Ausgangssperre und für welche Tätigkeiten sie verhängt wird. Insofern gibt es da keine pauschale Antwort.


    Bei einer "richtigen", allgemeinen Ausgangssperre gilt diese für jeden. An diesem Punkt sind wir aber (hoffentlich) noch (lange) nicht.


    Dort, wo derzeit bereits Ausgangssperren gelten, wurde z.B. verfügt, dass "Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund" untersagt ist. Die Berufsausübung oder ein durchzuführender Schutzauftrag würde hier z.B. unter "triftiger Grund" fallen.


    Im Zweifelsfall hat das die Firmenführung bzw. der Objektverantwortliche mit den jeweilig zuständigen Stellen zu klären.

    Ich stehe z.B. diesbezüglich bereits im Kontakt mit der Polizei und habe schon abgeklärt, wie wir im Falle einer eventuellen Ausgangssperre mit unserem Schutzauftrag umzugehen haben, da die Maßnahmen auch dann nicht eingestellt werden können (die Gegenseite hält sich ja auch nicht dran und sieht das ggf. grade als besondere Gelegenheit).

    Dazu kommen halt entsprechende firmeninterne Maßnahmen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die eigenen Kräfte zu minimieren.


    Aber auch hier gibt's keine Pauschallösung, da man hier immer mit den örtlich Zuständigen zusammenarbeiten muss und bisher kein Einziger von denen jemals eine solche Situation ausserhalb von Rahmenübungen erlebt hat.

    Grundsätzlich sollte man sich aber nicht das Leben gegenseitig schwer machen und konstruktiv zusammenarbeiten.

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