Ausbildung ohne Meistertitel möglich?

  • Moin,


    ich arbeite seit 7 Jahren als FSS und meine Firma möchte jetzt ausbilden. Ich habe gelesen, dass es die Möglichkeit geben soll, Berufserfahrung anerkennen zu lassen, sodass man auch ohne Meister ausbilden darf.


    Stimmt das? Wenn ja, wo kann ich das beantragen und was für Unterlagen benötige ich?


    Berliner Grüße

    Rikki

  • Guten Abend,


    die erforderliche -fachliche- Eignung hast du bereits durch deinen Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Das ist ausreichend. Hinsichtlich der -pädagogischen- Eignung ist es für dich erforderlich, entweder die erfolgreich abgelegte Ausbildereignung nachzuweisen, oder alternativ durch andere Kenntnisse glaubhaft zu belegen, auch ohne Prüfung über die Befähigung zu verfügen. Dies betraf jedoch nur Ausbildungsgänge wo bis zu einem gewissen Zeitpunkt in 2009, Ausbildungsverträge geschlossen wurden. Danach ist die AEVO i.d.R. verbindlich, dies wäre in deinem Fall zutreffend (sprich; sofern du diese noch nicht hast, müsstest du sie noch absolvieren). Der Betrieb muss sich mit der örtlich zuständigen Kammer kurzschließen und diese prüft, ob die Voraussetzungen gegebenen sind, damit der Betrieb ausbilden darf (und in welchem Umfang). Dazu gehören neben gewissen betrieblichen, zu erfüllenden Voraussetzungen, die nachgewiesene Eignung des Ausbilders. Zu diesem werden die entsprechenden Nachweise (in deinem Fall dein FKSS-Zeugnis) und (sofern du diese hast), der Nachweise der Ausbildereignungsprüfung eingereicht.


    Viel Erfolg

  • Hallo Zusammen,


    mein Kollege ist auch FSS und hat kürzlich die Ausbildereignung gemacht.

    Nun bildet er aus bzw. ist bei der IHK als Ausbilder gemeldet.


    Gab keine Probleme.


    Tom

  • Aber er hat doch Nachweise, zu der persönlichen Eignung, oder?

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