Festgesetzte Dienststunden im Arbeitsvertrag

  • Hallo miteinander,


    ich bin zwar ganz "neu" hier, dennoch hätte ich eine Frage, die Ihr mir sicherlich beantworten könnt.


    Seit März 2006 habe ich bei einer Sicherheitsfirma einen unbefristeten Arbeitsvertrag.


    In meinem Vertrag steht "regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit 200 Stunden".


    Nun kam es in dem letzten halben Jahr immer öfters vor, dass ich in den Monaten teilweise erheblich
    unter diesen 200 Stunden lag, d.h. auch mal bei 90 Stunden. Der Grund dafür war, dass in dem Objekt der noch
    eigene Pförtner mehr Dienste hatte und dies von unserem Dienstleister (mein Arbeitgeber) bevorzugt eingeplant werden musste.


    Nun meine Frage: Hätte mein Arbeitgeber mir trotzdem meine 200 Stunden bezahlen müssen ? Meine Arbeitskraft war stand ja frei zur Verfügung. Die Bereitschaft zum Dienst auch an anderen Objekten hatte ich bereits bei meiner Einstellung bekundet bzw. dies ist im Vertrag sowieso erläutert.


    Ich bekam immer nur die Stunden bezahlt, die ich auch abgeleistet hatte.


    Habe ich soviele Stunden sozusagen "verschenkt" ? Wie sollte ich mich nun verhalten ?
    Ich denke, dass ich in einem persönlichen Gespräch mit meinem Bereichsleiter dies ansprechen werde.
    Habe ich rechtlich überhaupt noch Anspruch auf Nachzahlung (2-Monats-Frist) ? Oder bin ich nun wirklich auf die
    Gutmütigkeit meines Bereichsleiters bzw. Geschäftsführers überlassen ?
    Mit meiner Arbeitsleistung waren sie eigentlich immer "sehr" zufrieden. Deswegen bekam ich auch den unbefristeten Vertrag.
    Ich freue mich auf eure Antworten !


    Gruß
    Göki

  • Hallo Göki,


    eigentlich recht einfach......


    sofern in deinem Bundesland kein "Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag" für das Bewachungsgewerbe gültig ist
    (der dir noch "mehr" Stunden geben würde),gilt dein Arbeitsvertrag.....
    Das heißt,du hast einen "verbindlichen" Rechtsanspruch auf 200 Stunden Arbeit (bzw. Bezahlung).
    Sofern in deinem Arbeitsvertrag nichts über die "Verjährung" von Ansprüchen gesagt ist (und auch kein Tarifvertrag gilt),
    stehen dir die "Verjährungs-Fristen" des BGB zur Verfügung....
    das heißt 2 Jahre nach Abschluß des Jahres 2006......


    A B E R.......


    Bevor du die "Keule" (des Rechtsmittels) herausholst,solltest du dir selber mal ein paar Gedanken machen.......


    1. Für den "Ersatz-Arbeitsplatz" muß ich wie weit fahren?? (Kosten bei den heutigen Spritpreisen)


    2. Ist es "abzusehen",das der Werkseigene Pförtner bald in Rente geht??


    3. Wie sieht die Arbeitsplatz-Situation allgemein bei dir in der Gegend aus??



    Nur einmal ein Beispiel:
    Deine Firma bietet dir für die "Fehlenden" Stunden ein Objekt in 45 Kilometern Entfernung an.....da
    "verfährst" du ja bei den heutigen Spritpreisen das,was du verdienst.......



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    stehen dir die "Verjährungs-Fristen" des BGB zur Verfügung....
    das heißt 2 Jahre nach Abschluß des Jahres 2006......


    3 Jahre, schrieb ich schon. §195 des von dir zitierten BGB, die Änderung des BGB gilt seit 2001, also mal neuere Bücher kaufen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo,


    2006 + 2 Jahre sind 3 Jahre......*g*........



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Für eine Schuld die im Jahr 2006 entsteht (egal ob am 1.1. oder am 31.12.2006) endet die Verjährungsfrist am 31.12.2009 Insofern ist dein Grinsen nur dümmlich.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

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