Hallo,
Ich habe mal eine Frage zur Verständnis.
Eine Person in einem öffentlichen zugänglichen Raum (Bahnhof) verstößt gegen die Hausordnung. Darauf hin wird er von einem Besitzdiener aufgefordert die Personalien zu zeigen (zwecks Hausverbot). Die Person verweigert aber den Personalausweis zu zeigen.
Darf der Besitzdiener diese Person festhalten bis die Polizei kommt um dann die Daten zu bekommen?
Ich finde kein rechtfertigungsgrund für die Freiheitsberaubung und ggf. Amtsanmaßung.
Oder kann man dies mit 229bgb rechtfertigen?