Überzieh Schutzwesten verbieten lassen?

  • Hallo zusammen,


    ein Paar Kollegen und ich haben uns gefragt ob unsere Geschäftsführung oder der Auftraggeber es uns verbieten kann auf Events oder in Objekten - Das Tragen einer Überzieh Schutzweste verbieten kann.


    Weitere Fragen ergeben sich bestimmt in der Runde.


    LG Jake

  • Ja, können sie, aber...


    Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Events und Objekte?


    Im Zweifelsfall gibt es aber auch Unterzieh-Schutzwesten.

  • So etwas gibt es nicht, es kommt aber regelmäßig zu Konflikten mit Junkys, Obdachlosen oder Herumstreunenden Personen.


    Sind dann Glassflaschen würfe, Bedrohungen mit Spritzen, steinen, Flaschen oder Gewalt androhungen.


    Und wir laufen alleine rum, wenn mich einer KO Schlägt wird man mich allerhöchstens zum Dienstende vermissen, vorher nicht.

  • So etwas gibt es nicht

    Weiss das die VBG?


    Im Zweifelsfall such' Dir 'nen neuen Arbeitgeber, spätestens wenn die Pandemie rum ist und die Wirtschaft wieder rund läuft.


    Kurz zusammengefasst: Der Arbeitgeber ist für Deine Arbeitssicherheit verantwortlich. Dafür gibt es das Arbeitsschutzgesetz. Wenn es die von Dir beschriebenen Risiken gibt, muss der Arbeitgeber diese in einer Risikobeurteilung bewerten und entsprechende Maßnahmen treffen, um seine Mitarbeiter vor dem Eintreten und den Auswirkungen dieser Risiken zu schützen.

    Dazu gehört z.B. auch die persönliche Schutzausrüstung, die vom Arbeitgeber zu stellen ist.

    Möchten der Arbeitgeber und/oder der Kunde aus Gründen der Aussenwirkung oder aus anderem Grund nicht, dass eine Überziehweste getragen wird, so ist es im Rahmen des Direktionsrechts zulässig, dass er z.B. die Dienstbekleidung und damit das äussere Erscheinungsbild (zwingend) Vorgegeben wird.


    Das bedeutet aber nicht, dass der Mitarbeiter schutzlos unterwegs sein muss, da es ja wie bereits in der ersten Antwort angemerkt auch entsprechende nach Außen nicht auffallende Unterziehschutzwesten gibt.


    Im Übrigen sollte sich der Arbeitgeber neben §10 auch mal §7 der DGUV V23 anschauen...


    ...und wenn er das nicht tut oder die sich daraus ergebenden Implikationen nicht versteht: Siehe Satz 2.

  • Gut das Hilft mir schonmal weiter, Danke.


    Andere Frage, im Objekt tragen wir festbindende Krawatten, ich wurde bereits an der Krawatte von einem Junky gepackt der vorhatte mich zu wirken, ich konnte es noch verhindern. Die Geschäftsführung wurde darüber Unterrichtet und es wurde durch diese eher belächelt und Ignoriert.


    Was bleibt mir da? Kann ich auf eigene Faus auf eine Krawatte verzichten? - Die Firma Verlassen möchte ich erstmal nicht, da ich noch auzubildener bin und viele bei mir im Umkreis genauso schlimm oder schlimmer sind.

  • ich wurde bereits an der Krawatte von einem Junky gepackt der vorhatte mich zu wirken, ich konnte es noch verhindern. Die Geschäftsführung wurde darüber Unterrichtet und es wurde durch diese eher belächelt und Ignoriert.

    Stichwort 1: Gefährdungsbeurteilung.

    Stichwort 1.1: Arbeitsschutzgesetz.


    Was bleibt mir da? Kann ich auf eigene Faus auf eine Krawatte verzichten?

    Stichwort 2: Direktionsrecht.

    Stichwort 2.1: Dienstbekleidung.


    Hinweis 1: Es gibt Clip-On Kravatten oder "Sicherheits" Kravatten mit (recht leicht reissendem) Gummizug oder Klettöffnung.

    Hinweis 2: Die hat eigentlich der Arbeitgeber zu stellen, wenn er will, dass man sowas trägt.



    da ich noch auzubildener bin

    Du bist Auszubildender und läufst (mutmaßlich) Nachts alleine auf einem Objekt mit Konfliktpotential rum?

    Die Firma Verlassen möchte ich erstmal nicht,

    es wurde durch diese eher belächelt und Ignoriert.

    Deine Entscheidung, wenn Du meinst, in dieser Firma irgendetwas richtiges zu lernen...

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