Angestellten Vertrag als Einsatzleiter

  • Hallo Leute,


    hoffe allen geht es gut, und Ihr seit bei bester Gesundheit.


    Habe seit sehr langem wieder mal ne Frage....und bin mir sicher das ich hier die ein oder andere antwort finde die mir weiterhilft.


    Ich bin nun seit 6 Jahren in einem Angestelltenverhältniss als Einsatzleiter angestellt (Angestelltenvertrag).

    In diesem Vertrag steht aber nicht drin wie viele Stunden ich tatsächlich arbeitet muss. Hier steht nur drin, das wenn dieser Vertrag nichts regelt, die Tariflichen Gesetzte unserer BRD gelten. - Hier weis ich das unsere Mitarbeiter die einen MITARBEITERVERTRAG haben 173 Std zu leisten haben.


    Wie oben bereits beschrieben handelt es sich bei mir aber um einen ANGESTELLTENVERTRAG.


    Daher meine Frage, ob jemand weis ob es bei einem Angestelltenvertrag als Einsatzleiter die 160 Std pro Monat sind?


    Über antworten eureseits würde ich mich sehr freuen.


    Liebe Grüße,


    Siderocastro

  • Hallo Siederocastro,


    verrätst du uns bitte schnell:
    Welches Bundesland?


    Wir müssen hier zwischen zwei Arten des Arbeitsverhältnisse unterscheiden.

    1. Angestelltenverhältnis

    2. Gewerbliches Arbeitsverhältnis (Normaler Sicherheitsmitarbeiter)


    Nr. 1 bekommt meist Festgehalt

    Nr. 2 bekommt meist Stundenlohn


    Wenn du Nr. 1 gehörst, dann sagt der Landestarifvertrag dein monatliches Stundensoll aus.


    Nehmen wir Berlin.


    Hier muss der Einsatzleiter bei Nr. 1 insgesamt 173 Stunden für sein Festgehalt arbeiten.

    Keine Stunde mehr.

    Solltest du Überstunden machen, muss der Vorgesetzte diese "genehmigen / anweisen" und dir steht die Vergütung oder die Abgeltung zu.


    Nr. 2 muss mindestens 173 Stunden arbeiten, kann aber auch bis 228 Stunden arbeiten und bekommt jede Stunde bezahlt. Keine Abgeltung der Überstunden durch Freizeit.


    Aber zurück zum Ursprung:
    Grundlage bei Angestellten ist immer der Arbeitsvertrag und die Regelung dort.

    Wird hier auf den Tarifvertrag verwiesen, dann liegst (bei Berlin) bei 173 Stunden im Monat.

    Hier auch die Quartalsrechnung und Jahresdurchschnittsrechnung lt. Mantelrahmentarifvertrag beachten.


    Vielleicht kannst du uns mehr sagen, gerne kann ich dir auch bei Details per privater Nachricht helfen.


    Schöne Ostern wünsche ich.


    Tom

  • Seit sechs Jahren in diesem Arbeitsverhältnis, und erst jetzt machst du dir darüber Gedanken?

    6 Jahre zu spät würde ich meinen.

  • hallo Tom,


    Vielen Dank für deine tolle und ausführliche Nachricht.


    Also bei mir handelt es sich jeweils um die "Nummer 1 "


    Außerdem geht es bei mir um das Bundesland Baden-Württemberg.


    Es hat bis dato in den letzten 6 Jahren wunderbar funktioniert. Es soll aber unglaubliche Veränderungen im Unternehmen geben die auch uns Führungskräfte betreffen.


    Ich wollte mich hier nur mal erkundigen um eventuell schlagkräftige Argumente gegen Mehrarbeit einlegen zu können.


    Vielen Dank Tom 🙏

  • Hey,


    also ich finde den aktuellen Tarifvertrag nicht.

    Ich gehe aber davon aus, das dort auch eine Mindeststundenzahl für alle Vollzeitbeschäftigten hinterlegt ist.


    Diese Stundenzahl ist dann auch für Festgehälter gültig und das Monatssoll, welches du erbringen muss.


    Alles darüber sind Überstunden (müssen angewiesen werden!) und dann entsprechend Monatssoll:Monatsstunden = Stundenlohn


    Wichtig:
    Sollte sich irgendwo eine Klausel mit Überstunden im Arbeitsvertrag versteckt haben, muss diese separat geprüft werden.


    Hat jemand zufällig den Tarifvertrag für BW zur Hand?

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