Drohnen in der Bewachung

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    gibt es hier Personen (Mitarbeiter, Angestellte, Unternehmer) in deren Unternehmen bereits Drohnen eingesetzt werden?


    Ich bin dankbar für Informationen.


    Grüße

  • Beachtet bitte, bin kein Experte was das Thema angeht, da sich das auch ständig ändert.

    Habe hier meine Einschätzung wiedergegeben und es Vereinfach dargestellt. Danke!



    Bis 01.01.2021 war es möglich, die Ausbildung in einem Luftfahrtverein zu machen.
    Das hat auch noch Bestandsschutz.


    Das alles ist dem §34a der GewO gar nicht so unähnlich.
    Nur hier ist es „§21 Luftverkehrsordnung“.


    Es gab da eine Unterweisung (wie Unterrichtung, nur mit einer 20 Fragenprüfung) und einer Prüfung mit 72 Fragen (ähnlich der Sachkunde, allerdings müssen 75% bestanden werden)
    Kosten waren von 25€ bis 600€, je nach Schein und Anbieter.



    Jetzt (ab 01.01.2021) kann man die Prüfung nur noch beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) [stellt euch das vor wie die IHK] machen.
    Es müssen dort auch 75% bestanden werden.


    Versuche, dass ich euch Bilder davon reinpacken kann.
    Das Schulmaterial, kann direkt bei der LBA erworben werden. (leider kann man es nicht Downloaden)



    Die aktuellen Kosten sind noch nicht endgültig bekannt, mit Vorqualifikation, war es kostenlos.
    Hab den neuen Schein gemacht, da anfangs unbekannt war, ob die alten Scheine ihre Gültigkeit behalten.


    Man muss leider sagen, dass sich das Drohnenthema aller Nase lang ändert.
    Es ist nicht wie im Bewachungsgewerbe, wo sich so gut wie nie was an der Ausbildung ändert.


    Bilde gerade deswegen SMA im Bereich IT aus, da in keiner der Ausbildungsstände, das enthalten ist.



    Hier noch der Link zum LBA:

    https://lba-openuav.de/

    Aktuell wegen Corona, alles nur als Onlinekurse möglich.



    Beachtet bitte, bin kein Experte was das Thema angeht, da sich das auch ständig ändert.
    Habe hier meine Einschätzung wiedergegeben und es Vereinfach dargestellt. Danke!

  • Nachtrag:


    Die Prüfung ist Multiple choice, allerdings können hier mehr als 2 Antworten richtig sein und es müssen 75% der Fragen am Ende vollständig richtig beantwortet werden.
    Ähnlich wie in der Sachkunde nach §34a der GewO.


    Ach ja, English sollte zumindest so ein bisschen verstanden werden.
    Weis nicht ob sich das ändert, aber kommt mir so vor.
    Als wäre das Länderübergreifen und so eine Art EU-Prüfung.


    Es kommen Englische Fachbegriffe vor, aus der Luftfahrt.




    Wenn die Prüfung bestanden ist, dauerte es bei mir 3 Wochen.
    Bis ich meine Drohnen ID erhalten habe.
    Die Pilotennummer gibt es dagegen sofort.


    Die Drohnen ID ist so was Ähnliches wie eine Nummerschild fürs Auto.

  • Hallo Fynnarium,


    grundsätzlich sehr gut erklärt! :-)


    Jedoch gilt, dass die meisten Anwendungen nicht mit dem EU Kompetenznachweis A1/A3 durchgeführt werden können. Die Hürde für eben diesen wurde bewußt niedrig gehalten, da man mit dem A1 / A3 ohnehin nahezu nur in der Feldmark fliegen darf. Er wurde eingeführt, damit sich Anfänger zumindest mal ansatzweise mit dem Thema auseinandersetzen müssen und lernen, welche Gefahren von einer Drohne ausgehen können.


    Möchte man innerhalb geschlossener Ortschaften oder gar in Nähe von Industrieanlagen fliegen, wird das EU Fernpilotenzeugnis A2 benötigt. Hier sind die Anforderungen an die Fernpiloten schon höher: Luftrecht, Technik, Grundzüge der Meteorologie,...


    Selbst wenn man das EU Fernpilotenzeugnis A2 dann erworben hat (Kosten, inkl. Prüfung, ca. 500 Euro) reicht das leider nicht aus, da dennoch beispielsweise das Heranfliegen an Gebäude untersagt ist. Hierfür muß eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Um diese zu erhalten, muß ein Betreiberkonzept erarbeitet und eingereicht werden. Hier müssen Sicherheitsmaßnahmen (Absperrung, Notlandeplätze, Fallschirmsysteme an Drohnen, Schulungen des eingesetzten Personals, Wartungsintervalle der Drohne,...) aufgeführt werden und ein entsprechender Sachkundenachweis der Piloten vorgelegt werden. Eine externe, vom Luftfahrt - Bundesamt ernannte, Organisation prüft die Kenntnisse des Fernpiloten, er muß theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen, auch Flüge ohne GPS Unterstützung, Notlandeszenarien, Flugmanöver,... gehören zur Prüfung.


    Da das Verfahren EU weit abgestimmt ist, sind die sogenannten ConOps nur in Englisch verfügbar - ca. 70 Seiten gilt es entsprechend zu bearbeiten. Das ganze Genehmigungsverfahren dauert mehrere Monate und kostet einen netten 4-stelligen Betrag. Zu erwähnen sei noch, dass die Genehmigung lediglich für ein Jahr gilt und danach neu zu beantragen ist.


    Das ganze Genehmigungsverfahren dauert ca. 3 bis 4 Monate. Verlässt ein in der Genehmigung eingetragener Pilot (Mitarbeiter) das Unternehmen und steht entsprechend nicht mehr zur Verfügung, muß natürlich die Genehmigung neu beantragt werden. Diese gilt ja in Bezug auf den Piloten!


    Grund für die Bearbeitungszeiten ist, dass die gesamte Gesetzeslage per 01.01. geändert wurde, eine weitere grobe Änderung findet ca. im Juni statt. Aktuell besitzen die Behörden nicht einmal Formulare, mit denen eine Beantragung durchgeführt werden kann, alles ist etwas chaotisch in dieser Übergangszeit. Angestrebt ist eine Vereinfachung, dazu sollen Drohnen seit dem 01.01. zertifiziert und in Risikoklassen eingeordnet sein. Leider haben es die Behörden jedoch verschlafen, passend zur Gesetzgebung eine zertifizierende Stelle zu schaffen, so dass es aktuell keine einzige zertifizierte Drohne gibt, die die rechtlichen Vereinfachungen nutzbar machen würde.


    Sind diese Hürden bewältigt, geht es an die Praxis. Es muß ein entsprechende System angeschafft werden. Die Kosten hierfür beginnen - für brauchbare Systeme - bei ca. 15.000 Euro, dann hätte man eine Basisausrüstung. 20.000 Euro sollte man jedoch schon einkalkulieren. Die Drohne selbst liegt bei ca. 12.000 Euro, Thermalkameras liegen (in brauchbarer Auflösung) nochmal bei ca. 10.000 Euro. Ein Akkusatz (45 Minuten Flugzeit) kostet ca. 900 Euro, mit 45 Minuten Flugzeit kommt man jedoch nicht besonders weit. 2 oder 3 Sätze müssen es schon sein, um einen durchgehenden Flugbetrieb anbieten zu können (Ladezeit pro Akkusatz ca. 90 Minuten). Hinzu kommen Kosten für Software, eine Jahreslizenz liegt hier bei ca. 3.500 Euro pro Nutzer, auch ein PC sollte eingeplant werden. Um die ConOps einhalten zu können, muß eine Drohne regelmäßig vom Fachbetrieb gewartet werden, hier kann man auch noch einmal mehrere 100 Euro einplanen. Zu bedenken sei auch, dass die Drohne dafür eingeschickt werden muß und entsprechende ca. 1 1/2 Wochen ausfällt. Hat man nur ein System, muß man das also bei Vertragsabschluss berücksichtigen.


    Jetzt kommen wir jedoch zum Punkt, an dem es interessant wird:


    Die Preisgestaltung! Wir reden von gut 25.000 Euro Gesamtinvestition, dazu laufende Kosten. In der Drohnenbranche sind Stundensätze von 200 Euro (normale Luftaufnahmen, Fotos) bis 800 Euro (technische Inspektionen) nicht unüblich. Dadurch können die Kosten reingeholt werden. In der Bewachung wird kein Kunde 800 Euro pro Stunde Flugzeit zahlen. Wir liegen hier bei 29 Euro und müssen schon oft debattieren. Heißt also: Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Drohne anderweitig gewinnbringend zu nutzen und dann betriebsintern eine Mischkalkulation anstellen können, dann lohnt sich die Anschaffung - meiner bescheidenen Meinung nach - nicht.


    Ich unterstütze gerne auftragsbezogen, bitte jedoch für Verständnis, dass ich niemanden im Genehmigungsverfahren behilflich sein möchte. Wir haben uns mit viel Mühe, "Behördenstress" und Kosten ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen und haben natürlich kein Interesse daran, Mitbewerber entsprechend fortzubilden. Andererseits sind wir mit unserem Tätigkeitsfeld "überlebensfähig" und bewerben uns auf keine anderen Aufträge der Branche. Tätigkeiten wie Veranstaltungsschutz, Warenhausdetektive,... bieten wir nicht mehr mit an.


    Vielleicht mag ja das ein oder andere Unternehmen hier mal über eine Zusammenarbeit in diesem Bereich reden? ---> https://www.videre-group.com

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