Drohnen in der Bewachung

  • Hallo,


    gibt es hier Personen (Mitarbeiter, Angestellte, Unternehmer) in deren Unternehmen bereits Drohnen eingesetzt werden?


    Ich bin dankbar für Informationen.


    Grüße

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Hey,


    also bei uns im Unternehmen gibt es verschiedene Ansätze mit Drohnen.


    Zum Beispiel Objektschutz:
    Drohne fliegt eine vorgegebene Strecke (Außenzaun) und reagiert auf Veränderungen und/oder Bewegungen in den Bereichen.

    Bei Alarm wird die Zentrale auf das Kamerabild aufgeschalten (entweder im Objekt oder eine Notrufleitstelle).

    Diese beurteilt die Lage und trifft weitere Maßnahmen.


    Auch war die Tierüberwachung, zum Beispiel Schafherden, im Gespräch.


    Also lässt sich vieles machen.


    Aber was wäre deine Frage?


    Tom

  • Hallo,


    danke für deine Antwort.


    Scheinen ja dann doch noch nicht so häufig eingesetzt zu werden wie ich dachte bzw. wie öfter gemunkelt wird.


    Mich interessieren an diesem Thema gleich mehrere Dinge. Zum Beispiel wie sieht die Zukunft der Menschen innerhalb der Branche aus? Die Technik und Entwicklungen in den nächsten Jahren. Zukunftsperspektiven in der Bewachung bzw. berufliche und finanzielle Perspektiven.


    Mir stellt sich die Frage wer steuert die Drohnen? macht das das Bewachungspersonal? Falls ja, wird diese Qualifikation in irgendeiner Form vergütet und wenn ja wie hoch? Würde sich so eine Qualifikation lohnen um die beruflichen, finanziellen und damit auch privaten Gegebenheiten zu verbessern?


    Beste Grüße



  • Jeder schreit heute nach Privatsphäre, und dann fliegt eine Drohne nebenan regelmäßig das Gelände ab?

    200 m Abstand von gewohnten Gebiet, kein Überflug ohne Genehmigung, Führerschein ab einem bestimmten Gewicht ...

    MA des Werkschutzes müssten auf Lehrgang, ist einiges zu tun bevor die Drohne fliegen kann.

  • ist einiges zu tun bevor die Drohne fliegen kann.

    Korrekt.

    Aber nicht viel mehr, um einen Mitarbeiter irgendwo bewaffnet einzusetzen. Oder ihn mit einem Fahrzeug irgendwo hin zu schicken. Dafür sucht man sich halt einen Mitarbeiter mit entsprechender Fahrerlaubnis.


    Könnte allgemein Ärger geben:

    Das Urteil und dessen Inhalt mal gelesen? Wie passt das auf die Konstellation eines Inhabers des Hausrechts?

  • Scheinen ja dann doch noch nicht so häufig eingesetzt zu werden wie ich dachte bzw. wie öfter gemunkelt wird.

    Wo wird das denn gemunkelt?


    Und ja, es existieren heute einige rechtliche Unwägbarkeiten und die praktische Anwendung ergibt sicherlich nicht überall Sinn.


    Ich kann mir aber durchaus einige Fallkonstellationen vorstellen, in denen soetwas die Arbeit eines Sicherheitsdienstes unterstützen kann. Nicht nur hier in Deutschland, sondern z.B. auch im Ausland - wobei hier die rechtliche Situation wieder ganz anders aussehen kann.

  • Zitat

    Das Urteil und dessen Inhalt mal gelesen? Wie passt das auf die Konstellation eines Inhabers des Hausrechts?

    Klar. Das Hausrecht endet regelmäßig an der Einfriedung. Die Kameraaugen auch?

  • Das lässt sich je nach Drohnensoftware und Flugprofil ja entsprechend berücksichtigen.


    Zudem liegen professionell gesicherte Liegenschaften meist nicht unbedingt mitten in Wohngebieten.

  • Zitat

    Das lässt sich je nach Drohnensoftware und Flugprofil ja entsprechend berücksichtigen.

    Klar. Der bewaffnete Häuslbauer wird das aber erst mal nicht sehen/wissen.

  • Wie gesagt, der wird sicherlich im Gewerbegebiet sein Häusle bauen.


    Und wenn das tatsächlich der Fall ist und Flugprofil und Aufnahmen sind in Ordnung, dann begeht er halt einen Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung und darf mit den Folgen leben. Wir leben schliesslich in 'nem freien Land.

  • Ich denke nicht, daß das so einfach ist und bin da anderer Meinung. Allerdings werden wir das hier nicht lösen können.

  • Hallo,


    Peter S.


    Hab öfters gelesen und gehört, dass Drohnen wohl in Zukunft immer mehr Einzug in der Bewachung halten.


    Ich habe mir darüber Gedanken gemacht. Was das mit sich bringt (Rationalisierung aber auch Chancen).


    Habe aber bisher kein Feedback von Menschen bekommen die damit arbeiten oder welche kennen die damit arbeiten. Dabei kenn jetzt doch schon einige Firmen und Menschen aus der Branche.


    Darunter sind grosse Firmen und auch einige kleinere aber keine setzt davon Drohnen ein.


    Da hier kein Mensch geantwortet hat bin ich davon ausgegangen das es wohl doch nicht so ein grosses Thema ist.


    Was würde der Erwerb eines gewerblichen Drohnen-Führerschein inkl. Befähigungsnachweis denn finanziell an Mehrwert für mich als AN bringen, wenn eine Firma sowas sucht.


    Kann ich damit meine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu überleben (bedingt durch die drohende technologische Revolution) verbessern?


    MFG

  • Ich kenne Leute, die mit Drohnen(fliegen) Geld verdienen. Das ist allerdings meist aus einem anfänglichen Hobby heraus entstanden, aus dem sich dann Anwendungsmöglichkeiten ergeben haben, für die sich zahlende Kundschaft fand.


    Keiner von denen hat "aus dem Stand heraus" einen Kenntisnachweis bzw. Fernpiloten-Zeugnis, um damit geplant in der Zukunft Geld zu verdienen und sich einen entsprechenden Job zu suchen.


    In Deutschland sind mir vergleichsweise wenige praktische Anwendungen im Sicherheitsbereich bekannt. Da sind die Themenbereiche Umgang mit Fremddrohnen bzw. die Thematik Drohnenabwehr sogar noch häufiger.


    Ich sehe übrigens keine "drohende technologische Revolution", da das zum einen eine Evolution ist und zum anderen auch beim Vorhandensein von funktionalen Drohenkonzepten immer noch Menschen für eine Intervention benötigt werden, da eine reine Identifikation nur die halbe Miete ist.


    Dein Gefühl, dass das derzeit - zumindest im Sicherheitsbereich - in Deutschland noch kein so großes Thema ist, teile ich aber.

  • Eine finanzielle Entlohnung würde bei einem Einsatz von deinem Verhandlungsgeschick abhängen, tariflich festgehalten ist dies nach meinem Kenntnisstand noch nirgends.

    Ich selbst gehe aber davon aus, wenn ein Flug z.B. über einen sehr großen Betrieb nötig wäre, die Verantwortlichen die entsprechenden professionellen Kontakte zu knüpfen wissen und nicht auf einen Hobbypiloten vom Werkschutz zurück greifen, wenn sie überhaupt von diesem Hobby eines ihrer Angestellten wüssten.

    Und wie schon erwähnt wurde, die Evolution wird noch auf sich warten lassen.

  • Hallo Angus,


    ich habe gar nicht vor als Mitarbeiter beim Werkschutz hobbymäßig eine Drohne zu fliegen.


    Ich interessiere mich für den Einsatz von Drohnen in der Bewachung auf professioneller Ebene durch Sicherheitsunternehmen die sich darauf spezialisiert haben, wenn es Sie denn gibt.


    Wie gesagt, hin und wieder hört/liest man davon (z.B. auf den Seiten BDSW) das Drohnen in Zukunft mehr Einzug in die Bewachung halten werden.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich hab gerade etwas wenig Zeit, aber probiere schnell mal eine Antwort.


    Grundsätzlich sind die Drohnen autonom im Einsatz.

    Stellt die Drohne etwas fest > Alarmmeldung, wird zuerst die Leitstelle auf die Kameras informiert und die Kameras aktiviert.

    Diese kontrolliert alles.

    Bei Feststellungen wird dann der örtliche Revierdienst hinzugezogen und interveniert.


    Wie du siehst, wird es auch in Zukunft des Fortschrittes immer den Faktor Mensch geben.


    Wenn ich die Tage mal mehr Zeit habe, antworte ich dir mal etwas länger.

    Tom

  • Guten Tag,


    wir sind das Unternehmen VIDERE + aus Salzgitter (Niedersachsen). Auf die Bewachung großer Areale per UAS (Unmanned Aerial System - "Drohne") haben wir uns spezialisiert. Ich möchte Ihnen unsere Dienstleistung einmal näher bringen und aufzeigen, was per Drohne möglich ist:


    - Per Thermalsensoren und Sichtkameras suchen wir große Areale mit bis zu 85 km/h Fluggeschwindigkeit ab - entweder nach festgelegten Mustern oder gezielt bei Ereignissen (Auslösung von Alarmsensoren am Boden). Die Thermalkamera ermöglicht uns den Einsatz in der Nacht. Wir haben so schon bei völliger Dunkelheit Personen aus Flughöhen von über 100 Metern in über 500 Metern Entfernung aufgespürt.


    - Fahrzeuge und Personen werden per Software zuverlässig erkannt und können automatisch verfolgt werden, Straftaten werden gerichtsverwertbar per Foto / Video gesichert. Durch getrennt voneinander steuerbare Kameras an nur einer Drohne können wir Tatverdächtige auch dann verfolgen, wenn sie in zwei verschiedene Richtungen laufen.


    - Hindernisse werden erkannt und autonom umflogen, bei niedrigen Akkustand kehrt die Drohne automatisch zum Landeplatz zurück. Andere Teilnehmer im Luftverkehr (Hubschrauber, Flugzeuge) bekommen wir auf dem Monitor angezeigt, so dass wir entsprechend darauf reagieren können. So sinkt die Unfallgefahr.


    - Es besteht die Möglichkeit, festgelegte Kontrollrouten einzuprogrammieren. Die Flüge werden per GPS mit Zeiterfassung aufgezeichnet, so dass wir eine Art Wächterkontrollsystem als Nachweis für den Auftraggeber haben.


    - Unsere Systeme sind auch bei Regen, Schnee und Temperaturen von bis zu -20 Grad noch einsetzbar. Durch mehrere Akkusätze können wir einen Rund-um-die-Uhr-Betreib gewährleisten, lediglich zum Akkuwechsel muß nach ca. 45 Minuten gelandet werden. Natürlich benötigen jedoch auch unsere Mitarbeiter/innen Pausen.


    - Eine Kopplung mit einer Alarmzentrale ist möglich, die Pilotin / der Pilot müssen jedoch aus rechtlichen Gründen vor Ort sein und eingreifen können. Das Livebild der Kamera kann per Stream übertragen werden.


    Neben der sehr effektiven Möglichkeit Fahrzeuge und Personen aufzuspüren, zu verfolgen und Straftaten zu dokumentieren bietet der UAS Einsatz Ihnen einen weiteren, nicht zu unterschätzenden, Vorteil:


    Ihre Mitarbeiter/innen sind keiner Gefahr mehr ausgesetzt! Wir können die Lage aus der Luft überwachen, bis eine Streife oder die Unterstützung durch die Polizei eingetroffen ist - und das unbemerkt aus bis zu 120 Metern Flughöhe.


    Optimale Einsatzgebiete für UAS sind:


    • Agrarflächen
    • Eventgelände (vor und nach dem Event, NICHT währenddessen!)
    • Großbaustellen
    • Industrieanlagen
    • unwegsames Gelände


    Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass Drohnen aktuell keine Streife ersetzen können, alleine rein rechtlich ist das nicht möglich. Sie sind jedoch eine sinnvolle Ergänzung, gerade bei großen, unübersichtlichen Arealen.


    Vielleicht noch kurz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen:


    Das Unternehmen hat natürlich alle Anforderungen an das Bewachungsgewerbe zu erfüllen, diese sind hier sicher bekannt. Eine Bewachung per Drohne ist eben dennoch eine Bewachung!


    Zusätzlich zu den Bedingungen des §34a GewO müssen die UAS Fernpiloten (w/m/d) durch das Luftfahrt - Bundesamt geschult werden und in regelmäßigen Abständen entsprechende Prüfungen ablegen.


    Das Unternehmen sowie die eingesetzten Pilotinnen / Piloten müssen beim LBA registriert werden, eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.


    Die eingesetzten UAS sind mit Seriennummer zu registrieren (Kosten für ein solches System: ab ca. 20.000 Euro, zzgl. Software).


    Die Tätigkeit muß gesondert in der Gewerbeanmeldung aufgenommen werden.


    Für den Überflug des Geländes müssen weitere Bedingungen erfüllt sein:


    - Der Besitzer muß dem Überflug zustimmen.

    - Personen auf dem Gelände müssen in die Gefahren durch eine Drohne eingewiesen werden.

    - Die entsprechende Behörde muß eine Genehmigung ausstellen.

    - Der Flugbetrieb muß der Polizei (und je nach Landkreis weiteren Behörden) angezeigt werden.

    - Weitere luftfahrrechtliche Regelungen zu Abständen, Flughöhen,... müssen eingehalten werden.


    Das ganze Prozedere ist rechtlich komplex, mit etwas Erfahrung jedoch umsetzbar.



    PS: Wir suchen aktuell - bevorzugt in Niedersachsen - Sicherheitsunternehmen, die unsere Dienstleistung ergänzend anbieten wollen. Für die Vermittlung entsprechender Einsätze zahlen wir Provisionen.

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