Empfehlung Nebenjob

  • Hallo,


    ich bin derzeit auf der Suche nach einem Nebenjob und vielleicht habt Ihr den ein oder anderen Tipp, welchen Nebenjob man ausführen könnte, welcher 1. mit dem Beruf vereinbar ist und 2. ggf. Bezug zum Beruf hat, um nicht ausschließlich Mindestlohn zu erhalten.


    Ich bin Polizist bei einer Landespolizei und Mitglied einer SE, habe dementsprechend Fortbildungen im Bereich der Observation, Personenschutz etc.

    Erfahrungen im Bereich der Bewertung von Veranstaltungen (Gefährdungsbeurteilung) liegt ebenfalls vor.


    Freue mich auf Euren Input.

  • welcher1. mit dem Beruf vereinbar ist und 2. ggf. Bezug zum Beruf hat, um nicht ausschließlich Mindestlohn zu erhalten.

    Liegt eine Genehmigung des Dienstherren für eine Tätigkeit in diesem Bereich vor?


    Ich weiss aus meinem Umfeld, dass sich da einige Bundesländer/Polizeipräsidien diesbezüglich arg zieren. Andernorts gibt's solche Genehmigungen mit mal mehr, mal weniger (argumentativem) Aufwand.

  • Eine Genehmigung liegt noch nicht vor. Ich wollte erstmal schauen, welche Möglichkeiten bestehen, bevor ich mich an meinen Dienstherren wende.


    Meine Haupttätigkeit ist übrigens der PS.


    Es geht mir ja nicht explizit um eine Nebentätigkeit als PS - wenngleich ich hierfür Interesse hätte - aber das dürfte ggf. schwierig werden. Unter Umständen in beratender Funktion oder aber auch einfach im Nachtdienst verschiedene Objekte abfahren und kontrollieren.

    Aus diesem Grund bin ich hier, da es vielleicht Personen gibt, die diesbezüglich Erfahrungswerte haben.

  • da es vielleicht Personen gibt, die diesbezüglich Erfahrungswerte haben.

    Ja.


    Der Erfahrungswert ist eben, dass es als Polizist fast überall schwierig ist, eine Genehmigung für Tätigkeiten im Sicherheitsbereich zu bekommen. Daher die Frage. ;)


    Allerdings gibt es grade im PS so einige, die meinen, dass sie auch ohne so eine Genehmigung auskämen. Wenn's rauskommt, hat das immer mal recht einschneidende Folgen. Insofern ist es schonmal gut, dass Du das diesbezüglich schon recht realistisch einschätzt.


    Ich kann Dir nur empfehlen, das vorab schonmal abzutasten, wie das bei Dir/Euch gehandhabt wird und wie die Genehmigungspraxis aussieht (und wie lange das im Schnitt so dauert. Ich habe es schon erlebt, dass sich der Dienstherr von Antrag bis Genehmigung auch schonmal anderthalb Jahre Zeit gelassen hat). Denn nichts ist enttäuschender, wenn ein eigentlich sicher geglaubter, guter Nebenjob platzt, weil der Dienstherr nicht aus dem Quark kommt.


    Umgekehrt ist es relativ sicher, dass Du in dem Bereich etwas finden wirst, wenn die Qualifikation passt und Du es tatsächlich tun darfst.

  • Moin!

    Ich kann den Äußerungen von Peter S. nur beipflichten:

    Kläre zunächst einmal, ob deine zuständige, vorgesetzte Dienststelle und auch das Ministerium
    eine Nebentätigkeit in der Sicherheitsbranche genehmigen würde.

    Du musst jedoch damit rechnen, dass es abgelehnt wird, da es mit deiner hauptberuflichen Tätigkeit als PVB nicht vereinbar ist.

    Sollte es seitens des Dienstherrn zu einer Ablehnung aufgrund Unvereinbarkeit kommen,
    empfehle ich dir, dich mal nach einer Ausbilder bzw. Dozentenstelle zu bemühen.
    Natürlich in der Sicherheitsbranche.

    Es gibt einige gute Bildungseinrichtungen bzw. Sicherheitsdienste,
    die gerne auf gut ausgebildete PVB als Dozenten zugreifen.
    Gerade im Bereich Rechtskunde, Dienstkunde, Waffensachkunde usw.

    Die Tätigkeit als Dozent ist vielleicht nicht das, was du eigentlich suchst,
    hat aber den Vorteil, dass der Dienstherr dies meist genehmigt und halt eben der Bezug zur Sicherheit trotzdem da ist.

    Viele Grüße

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Gerade im Bereich Rechtskunde, Dienstkunde, Waffensachkunde usw.

    Rechtskunde: Check!

    Dienstkunde/Umgang mit Behörden: Check!


    Nur bei der Waffensachkunde wage ich zu widersprechen: Mir ist kein einziger PVB bekannt, egal ob SE, Einzeldienst oder geschlossene Einheit, der aufgrund seiner dienstlich angeeigneten Kenntnisse ausreichend Wissen hätte, um eine zivile Waffensachkunde ausreichend qualifiziert zu vermitteln.

    Was nicht heisst, dass das manche nicht trotzdem tun. Davon würde ich aber abraten, denn üblicherweise ist das eine recht unterirdische Qualität.

    Das ist im Übrigen kein Vorwurf oder was Schlechtes, das ist schlichtweg die Folge des Umstands, dass die Polizei vom WaffG ausgenommen ist und in der polizeilichen Ausbildung vollkommen andere Schwerpunkte gesetzt werden, so dass eine ausreichende Vermittlung der Regelungen des Waffenrechts meist arg kurz kommt.


    Es gibt einige Schiess- und Einsatztrainer, die den praktischen Bereich ganz gut beherrschen und diverse Ausbildungsanbieter, die zumindest der Meinung sind, das draufzuhaben. Aber da ist man mittlerweile ein kleiner Fisch in einem größer werdenden Tümpel von Stümpern und Hafensängern, ob das wirklich ein brauchbares Feld für eine ernsthafte Nebentätigkeit ist, wage ich zu bezweifeln.


    Im Bereich Beratung kann ich mir durchaus vorstellen, dass für entsprechende Projekte der eine oder andere "Personenschutz"anbieter eine qualifizierte Unterstützung hinsichtlich der Gefährdungsanalyse und der Behördenanträge brauchen könnte. Aber (grade) hier ist fraglich, ob das dem Dienstherren gefällt.


    Und wenn er mal für "so nebenbei" was findet, das personelle Lücken einer Firma stopft und die feste Belegschaft unterstützt oder was sich im Schwerpunkt auf eher gelegentlich auftretende Sonderaufträge beschränkt, dann gibt's da sicherlich das eine oder andere Interessante in der Branche. Das setzt halt wie gesagt auch wieder eine entsprechende Genehmigungsfähigkeit vorraus, daher hab' ich die entsprechende Reihenfolge der Abklärung vorgeschlagen, sonst ist eben die Enttäuschung groß.

  • Also ich bin "nur" Angestellter im Polizeidienst und bekomme definitiv keine Freigabe für eine aktive Tätigkeit als Sicherheitskraft in der pirvaten Sicherheitswirtschaft und wäre erstaunt, wenn man als Angehöriger einer SE eine bekommen würde. Aber ich wünsche dir natürlich für all deine Vorhaben, Pläne und Ideen viel Erfolg.


    Viele Grüße

  • Vielen Dank an Euch alle für die ausführlichen und sehr informativen Informationen.


    Nach den ganzen Informationen sieht es wohl relativ schlecht aus, eine Genehmigung im Sicherheitsbereich zu erhalten.

    Ich weiß von Kollegen, dass einige Fahrtrainer Nebentätigkeiten ausüben, aber nicht im Sicherheitswesen.


    Aus den o.g. Erfahrungen und der wahrscheinlichen Ablehnung seitens des Dienstherren sollte man die Überlegung anstellen, ob man eine Nebentätigkeit überhaupt in dem Bereich anstreben möchte oder nicht. Vielmehr könnte man sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten sparen. Ich weiß leider auch nicht, wie sich solch ein Gespräch auf spätere Beurteilungen auswirken könnte.



    Viele Grüße

  • Wie du schon sagtest; es kommt immer auf den Einzelfall an und sollte nicht im "Widerspruch" zur hauptberuflich ausgeübten Tätigkeit stehen und dahingehend ggf. kontraproduktiv sein oder die Gefahr bergen, deinem "Image", bzw. dem der Behörde schaden zu können. Darum geht es ja im Kern wenn man es mal offen ausspricht. Beispielsweise hat die Behörde aber i,d,R. kein Problem mit einer ausschließlich lehrenden Tätigeit im Bewachungsgewerbe. So meine Erfahrung. ;)


    VG

  • An meinem Objekt habe ich einen Polizisten der das neben seinem Beruf quasi als Nebentätigkeit auf 450€ Basis macht. Er hat es mir so erklärt das man keine Nebentätigkeit ausüben darf bei der man eine Waffen tragen muss. Da man schon in seinem Hauptberuf eine Waffe trägt. Oder anders ausgedrückt die Nebentätigkeit muss eine wesentlich geringeres Gefährdungspotenzial haben als der Hauptberuf.

  • Hallo,


    also Polizeibeamte findet man schon im Gewerbe, allerdings meisten "Lametta-Träger" als Berater.

    Vor allem bei Security-Firmen,die einen Bezug zur POL haben.

    Bekanntestes Beispiel einer der großen der Branche , deren Firmengründer ja ein pensionierter PVB war.Der erste Kommandeur der GSG-9 war dort ja auch lange Berater .


    Auch einige hochrangige Polizeibeamte der Führungsakademie der Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup haben oder hatten "Nebenjobs" bei den großen der Branche.


    Für die "Kleinen" ist man da aber meisten recht "zugeknöpft" wenn es um Genehmigungen für solche Tätigkeiten geht.

    Deswegen machen auch einige "ganz Schluß" und gehen zur Privatwirtschaft.Alleine hier im Pott kenne ich mehrere, die sich selbstständig gemacht haben und seit Jahren Unternehmen betreiben.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Deswegen machen auch einige "ganz Schluß"

    In den meisten Fällen ist die Ursache eher... ich nenne es mal... Unregelmäßigkeiten in der Dienstausübung oder Unzufriedenheit mit dem Dienstherren. Die Verbeamtung geben nur ganz, ganz wenige wegen vermeintlich lukrativeren Karrieren in der Privatwirtschaft auf. Dass ein freiwillig und anlasslos aus dem aktiven Dienst ausgeschiedener Polizist ein blühendes Unternehmen (und nicht nur eine 1-, 2- oder 3-Mann Bastelbude) gründet, ist eher ein Ding der Vergangenheit.


    Bei den Beraterfunktionen meist pensionierter ehemaliger Mitglieder höherer Führungsebenen stimme ich Dir zu. Aber auch das ist eher damals häufiger gewesen als heute.


    Oder anders ausgedrückt die Nebentätigkeit muss eine wesentlich geringeres Gefährdungspotenzial haben als der Hauptberuf.

    Es gibt 16 Bundesländer und die Bundespolizei, innerhalb der Bundesländer gibt es meist mehrere Polizeipräsidien. Insofern gibt's da keine pauschal richtige oder generell zutreffende Aussage, abseits vielleicht von der hier schon getroffenen Feststellung, dass es meist nicht einfach ist.


    Er hat es mir so erklärt das man keine Nebentätigkeit ausüben darf bei der man eine Waffen tragen muss.

    Ich kenne einige aktive Polizisten, die eine bewaffnete Nebentätigkeit ausüben.


    Das kann also durchaus für das eine oder andere Bundesland eine richtige Aussage sein, stimmt aber nicht für überall.


    Ich kenne mehr aktive Polizisten, deren Anträge abgelehnt wurden oder bei denen man bei der Beschreibung der Nebentätigkeit... kreativ... sein musste.

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