Besitzdiener ohne Hausrecht

    • Erster Beitrag

    Wenn man als SMA in einem Objekt eingesetzt ist und in der Dienstanweisung steht dass das Hausrecht nicht übertragen wird, ist man dann trotzdem Besitzdiener?


    Wenn man die Sachherrschaft über ein Objekt für den Besitzer ausübt ist man Besitzdiener und kann die Selbsthilferechte anwenden § 229 BGB und 860 BGB ?


    LG

  • Aha weil jemand etwas in sein Buch schreibt hat er also automatisch Recht, interessante Sichtweise.


    Und meiner Frage bist du ebenfalls ausgewichen. Aber sei es drum. Wer von uns beiden am ende Recht hat wird sich zeigen sollte so ein Fall mal vor einem Richter landen.


    Zwei Anwälte, drei Meinungen.

  • Gut finde ich dann wenn Dozenten nicht überzeugen können und wenn andere die ihre Argumentation sachlich wegargumentieren können als Lernresistent bezeichnet werden.

  • Wenn man als SMA in einem Objekt eingesetzt ist und in der Dienstanweisung steht dass das Hausrecht nicht übertragen wird, ist man dann trotzdem Besitzdiener?


    Wenn man die Sachherrschaft über ein Objekt für den Besitzer ausübt ist man Besitzdiener und kann die Selbsthilferechte anwenden § 229 BGB und 860 BGB ?


    LG

    Nein ist man nicht.
    Man ist nur Besitzdiener, wenn einem das Selbsthilferecht übertragen wurde.

    Wenn man die Sachherschaft über ein Objekt ausübt ist man nicht Besitzdiener.
    Auch ein Dieb, übt die Herschaft über die Sache aus.
    Zum Besitzdiener wird man gemacht, durch Vertrag.
    Ist Weisungsgebunden, Sotzial abhänig...



    Nehmen wir an du bist Besitzer eines Stiftes.

    Dann bist du Besitzer und Eigentürmer.

    Du gibts in deinen Freund.
    Jetzt ist der Besitzer, aber nicht Besitzdiener.
    Möglicherweise noch Garant.
    Du bleibst Eigentümer.

    Klaut der Dieb dir den Stift, ist er Unberechtigter Besitzer.
    Du bleibst Eigentümer.


    Gibts du es einen Wachmann, ist er Beistzer, aber immernoch nicht Besitzdiener.

    Bekommt der Wachmann die Aufgabe den Stift zu bewachen, mittels Vertrag.
    Dann ist er Besitzdiener.
    Gibts du es ihn ohne richtigen (passenden Vertrag) ist er das nicht.
    Darf aber deinen Besitz in Notwehr verteidigen.

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