Unterschied zwischen Personenschutz und Begleitschutz

  • Hallo liebe Kollegen,


    Ich Arbeite seit mehreren Jahren im Sicherheitsdienst, in verschiedenen Firmen im Süden und Norden des Landes. Ich konnte schon einige Erfahrungen in der Branche in verschiedenen Einsatzbereichen sammeln und ich arbeite auch sehr gerne in der Privaten Sicherheitswirtschaft. Allerdings tun sich ab und zu einige Fragen bei mir auf, die ich gerne Beantwortet hätte. Deshalb habe ich gedacht, ich frage mal hier in die Runde.


    Bisher konnte ich noch so gut wie keine Erfahrungen im Bereich Personenschutz sammeln. Dieses Thema und dieser Bereich ist aber trotzdem für mich einer der interessantesten Tätigkeitsbereiche der Branche. Leider habe ich in diesem so gut wie keine Praxiserfshrung bisher.


    Ich wollte hier dazu mal, in meinen Augen, eine Grundlegende Frage stellen.


    Was ist eigentlich der Genaue Unterschied zwischen Personen,- und Begleitschutz ?


    In welchen Punkten unterscheiden sich die beiden Tätigkeitsfelder ? Wie genau wird das differenziert ? Und woran mache ich das fest, ob das jetzt unter Personenschutz oder unter Begleitschutz fällt ?


    Würde mich freuen, wenn ich das hier beantwortet bekäme.


    Lg :)

  • Hey,


    ich drücke es immer so aus:

    Begleitschutz = Person hat kein echtes Schutzbedürfnis und möchte auf dem Weg zu seinem Termin einfach seine Ruhe haben.

    Hier zählen zum Beispiel Autogrammstunden.


    Personenschutz = Person steht unter einer besonderen Gefahr, welche Akut ist oder voraussichtlich eintritt.


    Beim Personenschutz schützt der Personenschützer mit seinem Leben.

    Beim Begleitschutz eher weniger.

    Auch wichtig:
    Echten Personenschutz wird man meist nicht unterhalb eines dreistelligen Stundenverrechnungssatzes finden, da diese Mitarbeiter sehr gute Ausbildungen haben und meistens auch wissen was sie tun.


    Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege.


    Tom

  • Bisher konnte ich noch so gut wie keine Erfahrungen im Bereich Personenschutz sammeln.

    Auf die Gefahr hin, dass Du damit genauso professionell umgehen wirst wie auf den letzten kollegialen Hinweis mit den PMCs:


    Das wird vermutlich daran liegen, dass Dich kaum jemand im Bereich Personenschutz einsetzen wird, wenn Du keine Erfahrungen in dem Bereich hast.


    Ja, klingt doof, aber hier beisst sich wieder einmal die Katze in den Schwanz.


    Für echten Personenschutz gibt es in Deutschland nur vergleichsweise wenig Aufträge, und die, die es gibt, gibt es weil eine echte Bedrohungslage vorliegt. Dafür will dann ein Auftraggeber aber üblicherweise geeignetes Personal.


    Meist (es gibt natürlich auch Ausnahmen) suchen und setzen entsprechende Firmen dafür daher behördlich vor- bzw. ausgebildetes Personal ein. Das hat zwar auch massive Nachteile, da sich die Arbeitsweisen von behördlichem (sei es Polizei, LKA oder BKA) bzw. militärischem Personenschutz und zivilem/privaten Personenschutz aus vielfältigen Gründen meist merklich unterscheiden (das fängt alleine schon bei der eingesetzten Personalstärke und dem Kostenfaktor an), aber ist gemeinhin Usus.


    Und nein, nicht jedes Sicherheitsunternehmen, das von sich behauptet, "Personenschutz" durchzuführen tut dies auch tatsächlich. B- bis Z-Promi-Hüten, Autogrammstunden absichern oder "Arabische Kunden begleiten" sind kein ernsthafter Personenschutz. Und was sich gerne mit wahrnehmbarer Aussendarstellung (sei es in TV, auf Youtube oder in anderen Medien) als "Personenschützer" brüstet, ist meist in die Kategorie Schaumschläger zu verorten. Deren Kunden sind dann entweder zu bemitleiden, weil sie es nicht besser wissen oder gehören in eine ähnliche Kategorie und verwenden diesen "Personenschutz" mehr zum Schmuck und zur Selbstdarstellung denn zur Abwendung von nicht anders abwendbaren Gefahren.


    Das zeigt sich auch darin, dass es für "Personenschutz" keine geregelte zivile oder gar einheitliche Ausbildung in Deutschland gibt. Der eine oder andere Lehrgangsanbieter hat zwar die eine oder andere IHK (ob nun qualifiziert oder unqualifiziert) bequatscht und irgendwelche "IHK Personenschutzlehrgänge" gezaubert, aber kaum ein ernsthafter Anbieter von Personenschutz wird nur auf dieser Basis Mitarbeiter einstellen. Diese Teilnehmer werden höchstens in der eigenen Netzwerkblase des betreffenden Lehrgangsanbieters herumgereicht werden und meist keinen "echten" Personenschutz durchführen, sondern das was diese Unternehmen und deren Kunden halt darunter verstehen. Und einmal in dieser Blase gefangen, kommt man da kaum noch raus.


    Das ist quasi das Gleiche, wie irgendwelche halbseidenen "PMC"-Ausbildungen, die die letzten Jahre aus dem Boden geschossen sind.


    Was ist eigentlich der Genaue Unterschied zwischen Personen,- und Begleitschutz ?

    Da weder das eine noch das andere von irgend einer dazu irgendwie befugten Autorität abschliessend definiert ist, ist das nicht genau abgrenzbar.


    Offizielle Dokumente (die allerdings VS-NfD eingestuft sind) sind dafür am ehesten die PDVen 130 ("Einsatz der Polizei bei Staatsbesuchen und sonstigen Besuchen") und 129 ("Personen- und Objektschutz"). AFAIK basiert selbst der Personenschutz der Feldjäger auf den Prinzipien der PDV 129 (Prüfung Vorliegen einer Gefährdung), natürlich mit bundeswehreigenen Abwandlungen, ergänzt durch eigene Dienstvorschriften bzw. Handbücher.


    Grob gesagt wird von den zuständigen Stellen in den Landeskriminalämtern eine Gefährdungsbewertung durchgeführt und dann anlassbezogene Schutzmaßnahmen festgelegt und durchgeführt. Geht es um Personen aus dem Ausland, ist üblicherweise das BKA dafür zuständig.



    Beantragt eine Sicherheitsfirma für einen (ggf. auch nur vermeintlichen) Personenschutzauftrag einen Waffenschein, so wird diese Prüfung von der zuständigen Waffenbehörde oder der von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegten Stelle durchgeführt (das können z.B. Kriminalpolizeiinspektionen sein, in Bundesländern in denen das Waffenrecht nicht in der Zuständigkeit der Polizei liegt).


    "Begleitschutz" ist soweit mir bekannt ist, nirgends definiert. Man könnte damit z.B. alles bezeichnen, was kein "richtiger" Personenschutz ist sondern nur temporär der Verbringung von A nach B bzw. dem Besuch von Veranstaltungen, Auftritten, o.ä. dient und eine schützende Aufgabe umfasst. Wie weit dieser Schutz dann geht und welchen genauen Zweck er verfolgt, ist dann wieder auftragsabhängig.


    Ich persönlich würde den Begleitschutz - soweit eine tatsächliche Gefährdungslage vorliegt - als Teilbereich des Personenschutzes sehen. Ansonsten ist es halt eine alternative Bezeichnung für das Theater von Laienspieltruppen...


    Beim Personenschutz schützt der Personenschützer mit seinem Leben.

    Beim Begleitschutz eher weniger.

    Das sehe ich anders. Denn letztendlich entscheidet das der (potentielle) Angreifer.

    Und dementsprechend ist die Auftragsausführung auch auszurichten.



    Als tl,dr nochmal ein paar kompakte Antworten aus meiner Sicht der Dinge:

    A: In welchen Punkten unterscheiden sich die beiden Tätigkeitsfelder ? B: Wie genau wird das differenziert ? C: Und woran mache ich das fest, ob das jetzt unter Personenschutz oder unter Begleitschutz fällt ?

    A: Begleitschutz ist meiner Ansicht nach ein Teilbereich des Personenschutzes. Wobei "Personenschutz" und "Begleitschutz" wie von vielen Sicherheitsfirmen im Portfolio behauptet meist oder zumindest oft keiner sind...


    B: Im Zivilen/Privaten nirgends verbindlich, da kocht jeder sein eigenes Süppchen und macht innerhalb der möglichen Grenzen, was er will. Traurig, aber wahr.


    C: Entweder wie jeder andere auch: Kraft eigener Arroganz; oder man schaut sich den Auftrag, die Gefährdungslage, ggf. die behördlichen Genehmigungen und einige andere Dinge an und zieht daraus seine Schlüsse.



    Last not least noch ein paar persönliche Anmerkungen eines langjährigen Branchenbegleiters , dem vielleicht anzumerken ist, dass er von Vielem, was in diesem Bereich in der Sicherheitsbranche fabriziert wird, aus guten Gründen nicht viel hält:


    "Personenschutz" klingt geil und voll wichtig. Daher sind die Dampfplauderer und Testosteronhelden der Branche auch unheimlich wild darauf, dass sie "Personenschutz" durchführen und im Portfolio ihrer (wechselnden) Firmen haben. Dass es keine höherwertigen, strukturierten Zugangsvoraussetzungen für diese Tätigkeit gibt, leistet diesem Wunsch natürlich Vorschub.


    Dementsprechend finden sich in Deutschland hunderte von Firmen, die angeblich "Personenschutz" durchführen und dutzende von Anbietern, die entsprechende Ausbildungen hierfür anbieten. Wenn man sich das aber im Detail anschaut, ist das meistens eine Mischung aus Möchtegern, Unsinn und teils gefährlichem Unfug. Teils weil keinerlei Kompetenz bei Vorgesetzen, Mitarbeitern und Ausbildern vorliegt, teils weil schlichtweg keine realen Aufträge vorliegen, die diese Bezeichnung verdienen würden. Und nein, Z-Promi-Sitting ist eben kein Personenschutz. Wer einen Waffenschein für diese Tätigkeit beantragt, wird von der Behörde in den allermeisten Fällen eine entsprechende Rückantwort bekommen (auch hier gibt es Ausnahmen, denn auch bei 500+ Waffenbehörden ticken nicht alle richtig).


    Die allermeisten "Personenschutzaufträge" sind weder personell, zeitlich oder im Umfang dergestalt, dass ich sie als echten Personenschutz bezeichnen würde. Davon gibt es vielleicht keine kleinere dreistellige Zahl an ernsthaften Aufträgen in Deutschland, bei denen die Kunden auch über ausreichende Finanzmittel verfügen, um sich das auch tatsächlich leisten zu können.


    Der Rest ist halt... naja...

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