Mittelnachweis für 6 Monate ? Hilfe

  • Ich grüße euch alle Herzlich.


    Leider weiß ich nicht mehr weiter und benötige nun eure Hilfe.


    Ein Mittelnachweis der Finanzen ist durch eine Bankbürgschaft zu erbringen.


    Nur leider bekomme ich von der zuständigen Behörde keine Infos um was für eine Art Bankbürgschaft es sich nun handelt, da diese ja auch nur für 6 Monate benötigt wird, finanziell gesehen bin ich abgesichert aber benötige jetzt trotzdem eine Bürgschaft?!


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    Viele Viele Grüße:)

  • Vielleicht wäre bei der Beantwortung der Frage ein wenig Kontext hilfreich. Oder sollen die, von denen Du Dir Hilfe erhoffst erstmal raten, worum es geht?


    Im Übrigen würde es beim vermuteten Thema vermutlich helfen, mal in die Nr. 2.2.2 der BewachVwV anzuschauen. IIRC steht da zu dem Thema seit ein paar Jahren ein ganz interessanter Satz.

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Es geht um das Gewerbeamt, man möchte eine Bankbürgschaft sehen bevor die Erlaubnis zur Ausübung erteilt wird , wobei die Regelung ja ab Ende 2016 etwas anderes sagt.


    Nach einigen telefonaten wusste selbst einmal die dafür zuständige Person NICHT welche Art von Bankbürgschaft benötigt wird.

  • Grundsätzlich gar keine (siehe BewachVwV). Wenn die Behörde der Meinung ist, anderer Meinung sein zu müssen, sollte sie auch wissen, was sie will.


    Wenn nicht, kannst Du ja z.B. Deine Kalkulation aus dem Businesskonzept für die ersten sechs Monate und einen entsprechenden Bankauszug vorlegen, wenn Du sagst, "finanziell abgesichert" zu sein.


    Die vorherige Version der BewachVwV hat auch nicht zwingend eine Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage gefordert, wenn die erforderlichen Mittel auch anderweitig nachgewiesen werden konnten.

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