Erste Hilfe Vergütung?

  • Hallo Zusammen,

    Da ich im Werkschutz bin, muss ich auf Wunsch unseres Kunden alle zwei Jahre einen Erste Hilfe Kursus machen. Nun ist dieser fällig, aber unsere Firma will nur die Gebühren für den Kursus zahlen, sowie die Corona Schutzmittel.

    Im Klartext: Der Lohn für die acht Stunden an einem Samstag soll nicht bezahlt werden!

    Aus der alten Firma kenne ich das so nicht, ist das denn in Ordnung?

    Hier sind ja bestimmt viele Fachleute, die sich damit auskennen. Nach meinem Rechtsempfinden ist das nicht in Ordnung, freue mich über eure Antworten, und sage schon mal schönen Dank!

    Einen schönen Tag noch!

  • ist das denn in Ordnung?

    Nö.



    aber unsere Firma will nur die Gebühren für den Kursus zahlen, sowie die Corona Schutzmittel.

    Im Klartext: Der Lohn für die acht Stunden an einem Samstag soll nicht bezahlt werden!

    Schickt Dich der Arbeitgeber zu dieser Schulung, dann ist das (angeordnete) Arbeitszeit.


    Die Kosten für diesen Aufwand muss er in seiner Stunden(preis)kalkulation dem Kunden gegenüber berücksichtigen und dementsprechend einpreisen. Hat er sicherlich nicht gemacht, aber das ist dann sein und nicht Dein Problem.

  • Der Chef sagt er zahlt das nicht.

    Das kann er ja gerne sagen. Dann würde ich sagen, dass ich an dieser Ausbildung nicht teilnehme.

    Weist er mich an, es zu tun, ist es Arbeitszeit.

    Sollte er Konsequenzen androhen, falls man nicht "freiwillig" kostenlos an dieser Ausbildung teilnimmt ("Ich kann Dich dann beim Kunden nicht mehr einsetzen und muss Dich betriebsbedingt kündigen"), freut sich jedes Arbeitsgericht und jeder Anwalt für Arbeitsrecht.


    Ich würde auf jeden Fall jegliche Kommunikation zu diesem Thema schriftlich verfassen und mir entsprechende Sicherungen davon anlegen.


    Hier mal Abschnitt 3 lesen:


    http://schiering.org/arhilfen/…rtbildung-arbeitszeit.pdf

  • Noch ein Hinweis:

    Dein Unternehmen muss Mitglied in der BG sein.

    Die Kosten für die Erste-Hilfe-Kurse übernimmt dann die BG.


    Daher theoretisch keine Kosten für deinen AG im direkten Sinne.

    Kurse werden dann aus dem Gesamttopf der BG gezahlt.


    Möchte der Arbeitgeber das du hingehst = Arbeitszeit.

    Wenn du es darauf anlegen solltest sogar mit Fahrtkosten.

  • Natürlich solltest du dir die Fahrtkosten auch bezahlen lassen. Denk auch ggf. an die Überstunden am Ende des Monats.

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