Frage zum Interkulturellen Schlagen

  • Hallo ich bin neu hier und weis nicht wo ich das Fragen kann.

    Mein neuer Kollege hat zu mir gesagt, dass ich nicht in der Sicherheit arbeiten darf ohne Sicherheitsschein .nach 34a.

    Ich arbeite aber schon 3 Jahre ohne Sicherheitsschein. Aber ich nicht gewusst und mein Chef hat zur mir gesagt, dass ich für Leute rausschmeissen aus dem Kaufhaus auch nicht brauche. Aber ich will jetzt auch einen Sicherheitsschein machen.

    Ich habe mir ein Buch gekauft, wo ich das alles lernen kann, was man so wissen muss für den Test in der Schule.

    Da habe ich auch das Thema Umgang mit anderen Menschen.Ich habe schon in ein anderes Buch geguckt, aber das steht immer nur Interkulturelle, was das ist. Aber da steht nix in dem Buch, wie ich jetzt interkulturelle richtig Leute rauswerfen muss.

    Wenn einer Stress gemacht hat, habe ich den immer einfach so rausgehauen.

    Wo kann ich das in Deutschen Gesetzen finden, wie ich das richtig mache, also so das ich das weis für den Test?

    Kann mir da einer Helfen?

  • Interkulturelle Kompetenz:
    ist die Fähigkeit, mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen erfolgreich und angemessen zu interagieren, im engeren Sinne die Fähigkeit zum beidseitig zufriedenstellenden Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Orientierung. Diese Fähigkeit kann schon in jungen Jahren vorhanden sein oder im Rahmen der Enkulturation (direkte und indirekte Erziehung) auch entwickelt und gefördert werden. Dieser Prozess wird als interkulturelles Lernen bezeichnet.


    Die Basis für erfolgreiche interkulturelle Kommunikation ist emotionale Kompetenz und interkulturelle Sensibilität.

    Interkulturell kompetent ist eine Person, die bei der Zusammenarbeit mit Menschen aus ihr fremden Kulturen deren spezifische Konzepte der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens und Handelns erfasst und begreift.

    Frühere Erfahrungen werden so weit wie möglich frei von Vorurteilen miteinbezogen und erweitert, während gleichzeitig eine Haltung der Offenheit und des Lernens während des interkulturellen Kontakts notwendig ist.


    Interkulturelle Kompetenzen werden nicht von feststehenden Kulturen aus definiert, sondern beziehen sich gerade auf kulturelle Differenzen, die in unterschiedlicher Weise in jeder Gruppe von Menschen vorkommen.

    In der Regel ist immer von Mischformen auszugehen.

  • Du gehst ernsthaft auf diesen "Beitrag" zum "interkulturellen Schlagen" ein?


    Ich würde eher davon ausgehen, dass hier interkulturell richtiges Rauswerfen angebracht ist.

  • Ich wollte ihm, damit zeigen was mit Interkulturell wirklich gemeint ist.
    Hab überlegt, nach der Firma zu fragen, und mal das zuständige Amt ein Tipp zu geben.
    Vielleicht kann man ihn auf den Richtigen Weg führen.

  • Danke Fynnarium. Achso und Peter deshalb habe ich gefragt, wie interkulturell richtiges Rauswerfen geht. Aber ich soll jetzt Kurs machen hat Amt gesagt, wo ich lernen kann erst reden dann eine reinhauen.

  • wo ich lernen kann erst reden dann eine reinhauen.

    Aha.


    Na, dann biste ja hoffentlich bald vor Gericht. Da sagt man Dir dann sicher, was man darf und was nicht.


    Vielleicht kann man ihn auf den Richtigen Weg führen.

    Ich bezweifle, dass es sich hier um eine ernsthafte Anfrage handelt. Wir werden's ja im Weiteren sehen...

  • Oh weia...da sträuben sich einem die Haare. :huh:


    Zunächst einmal würde ich dir ganz dringend zu folgenden Punkten raten:


    1.

    Nimm bitte so schnell wie nur möglich Abstand von"deiner" Firma. Dein Chef hat a.) entweder keine Ahnung, oder aber...b.) ist es ihm aus Profitgier scheiß egal, ob (neben ihm) seine Mitarbeiter im Rechtsfall (entschuldigt den Ausdruck bitte), völlig am Arsch und ausgeliefert sind!


    2.

    Selbst informieren (Unwissenheit schützt im Zweifelsfall vor Strafe nicht!!), lernen und qualifizieren! Denn: Wenn du zum Schutz vor Ladendieben über ein gewerbliches Sicherheitsunternehmen in einem Kaufhaus eingesetzt bist, dann bedarf es nicht eines "Scheines" im allgemeinen. Sondern der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO! Neben dieser gibt es zwar auch noch das 40-stündige Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO (5 Tage "Sitzschein" bei der IHK), aber ich würde dir davon abraten und zur Absolvierung der Sachkundeprüfung raten! In deinem Fall eh notwendig.


    Warum?


    a.)
    Du bist viel flexibler einsetzbar für Arbeitgeber in dem Gewerbe und kannst, bzw. darfst in viel mehr Bereichen arbeiten als nur mit dem absolvierten Unterrichtungsverfahren.


    b.)

    Für deinen Bereich ist es schlichtweg und einfach, zwingend erforderlich! (der Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung)


    Zum Thema; "Erst reden, dann eine reinhauen..."


    Orientiere dich bitte nicht an solchen, mehr als "unglücklich" formulierten Leitsätzen wie im Artikel!


    Bitte überdenke a.) deine Einstellung dahingehend! (Sonst bist du de facto falsch im Gewerbe!). De-Eskalation sollte oberstes Ziel und Gebot sein, bevor man in die Situation kommt, körperlich agieren zu müssen! Und b.) bitte unbedingt dran denken, dass die Prüfung in deutscher Schrift und Sprache erfolgt und dafür ausreichende Kenntnisse vorhanden sein sollten und müssen. So etwas wie in einer Prüfung, dass man mir jemanden mit gerade mal bruchstückhaftem Deutsch vor die Nase setzt, will ich persönlich jedenfalls nicht noch einmal erleben müssen.


    Neben der Tatsache, dass du selbst allerdings schon im Vorfeld vor der Aufnahme deiner Tätigkeit in der Pflicht gewesen wärst dich zu informieren, finde ich es aber immer schon mal gut, dass du, nachdem du es erkannt hast, etwas dahingehend ändern und richtig machen willst. Allerdings hättest du jetzt (neben deinem Chef auch) ein massives Problem, wenn es jetzt zu einer gerichtsrelevanten Situation kommen sollte und müsstest mit massiven rechtlichen Konsequenzen usw. rechnen. Das solltest du dir bewusst machen!


    Viele Grüße

  • Also ich gehe Morgen zum Gewerbeman in Stadt und frage da. Chef hat Unvisalsicherheitsschein und kann uns Jedermannstrafrecht geben.Da soll reichten hat Chef gesagt und wir haben auch Kopie von 34a dabei von Chef. Aber ich werde da fragen wenn man Dienstleistung macht nach 253 Gewerbegesetz. Weil keiner hat bis jetzt gemacht Sicherheitsschein in Firma ausser Chef und sind schon 20 Jahre in Firma.Die haben Bestandsrecht und Jedermannstraftrecht auch in Arbeitsvertrag stehen. Fynnarium muss ich fragen, hat Lehrer nicht gesagt. Aber waren mehr als 8 Stunden.

  • Chef hat Unvisalsicherheitsschein und kann uns Jedermannstrafrecht geben.Da soll reichten hat Chef gesagt und wir haben auch Kopie von 34a dabei von Chef.

    Der Finger schwebt über der "Thread schliessen" Schaltfläche. Mittlerweile eigentlich eher, damit Du Dich nicht noch weiter reinreitest...


    tenor.gif

  • Leider ist keine Firma mit dem Namen "Özirmir" im Gewerberegister in Bayreuth zu finden.

    Timur ich gebe dir ein paar Wichtige Tipps.

    Es gibt keinen Universalsicherheitsschein oder Sicherheitsschein.

    Jedermannstrafrechte kann man nicht übertragen, die hat ja bereits Jeder.

    §253 Gewerbegesetz gibt es nicht.


    Man darf in der Sicherheit ohne IHK Nachweis nicht arbeiten.
    Da gibt es die
    "40h Unterrichtung nach §34a GewO" oder

    die "Sachkundeprüfung nach §34a GewO" als Minimum.

    Ohne das darf man nicht im Sicherheitsdienst arbeiten.
    Dein Chef macht sich Strafbar wenn er Personen ohne einsetzt.

    Hier mal ein Video, was dir helfen sollte:
    https://www.youtube.com/watch?…JZFL7On9qXgI3Gov2&index=2

  • Sorry, aber jetzt bin ich auch raus und lasse mich hier nicht weiter verscheißern. Das variieren zwischen einigermaßen "korrektem" Deutsch und dann wiederum einen solchen Bullshit ist doch mehr als auffällig "Kollege." Was genau möchtest du damit bezwecken?


    Für mich hier wirklich erledigt. Und ich bin wirklich ein Mensch mit extrem viel Verständnis und Geduld. Aber an der Nase herumführen lasse ich mich nicht.


    :rolleyes:

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