Prüfungsteile FkSS

  • Hallo Forumleser,


    ich hab da mal eine Frage zu den abzulegenden Prüfungsteilen.

    Ich selber bin SkSS mit AEVO und grad im Meisterkurs. Nun hab ich mir gedacht für den HQteil des Meisters könnte ich mich mit der Prüfung zur FkSS "aufwärmen". Muss ich beide Prüfungsteile inkl. Fachgespräch ablegen oder reicht es wenn "nur" Teil 2 und Fachgespräch abgelegt wird. Ich weiß das man sich, von einem Prüfungsteil auf Antrag, befreien lassen kann, wenn die letzte Prüfung nicht als 5 Jahre her ist.

    Und hier kommt schon der Knackpunkt meine Prüfung ist jetzt schon 9 Jahre her.

    Wäre es ein Versuch wert oder doch sich die Mühe schenke ?


    Gruß

    braindealer

  • Naja die Frage ist ja...ob ich alle Teil der Prüfung durchlaufen muss oder ob ich nur den Teil mit dem Konzept und dem Fachgespräch absolvieren muss. Ich hab zwar den ganzen Stoff der FkSS damals mitgelernt aber nur die Prüfung der Serivcekraft abgelegt. Also anstatt des Konzepts die Dokumentation.

  • Ich hab die Frage ebenfalls an die IHK gestellt. Der Berater schrieb dazu, das meine Abschlussprüfung als SkSS angerechnet werden kann aber ich müsste dann Teil 1 und Teil 2 machen. Das wäre dann für mich "zu viel" zum lernen.

  • Update von der IHK: Der Teil 1 der Prüfung, Situationsgerechtes Verhalten und Handeln und Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, wird doch angerechnet.

    Das lässt, das ganze Vorhaben, meinerseits doch schon wieder anders aussehen und die Überlegung kommt wieder in Betracht.

  • Hab heute von der IHK eine E-Mail erhalten wo die erste Aussage, dahin gehend, korrigiert wurde das Teil 1 angerechnet wird.

    Das sollte als schriftl. Nachweis reichen oder ?

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