"Ruhezeit" im 24h wachdienst

  • Hallöchen:D ich habe mal eine rechtliche Frage undzwar Haben wir seit kurzem 24h wachdienst und können nirgends etwas finden was aussagt wie viel Ruhe bzw schlafenszeit in einem 24h Dienst sind bzw ob man geweckt werden DARF ob die Zeit zusammenhängend sein muss kann mir da jemand helfen ?

    Info nebenbei 1tag Arbeit 2 frei 1 Arbeit usw haben 9-10 Schichten im Monat und sind in Niedersachsen daheim

    Mfg Blacky :)

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Dazu sollte der Mantelrahmentarifvertrag eigentlich etwas sagen.


    Vor ein paar Jahren war's noch in etwa so:


    Zitat

    24h-Schicht im Werkfeuerwehrdienst und Objektschutzdienst bei Bewachung militärischer Anlagen (nicht US-Armee) erlaubt, wenn mindestens 50% (12h) Arbeitsbereitschaft vorliegt und innerhalb dieser Arbeitsbereitschaft eine Ruhezeit von 6h gewährleistet ist, davon i.d.R. 4h zusammenhängend.

    Im Werkfeuerwehrdienst muss die Ruhezeit i.d.R. 6h zusammenhängend sein.


    Die Ruhezeit nach einer 24h-Schicht beträgt i.d.R. 24h.

    Wenn ein Vorfall ein Wecken notwendig macht, dann wird man natürlich geweckt. Dafür ist das ja (bezahlte) Arbeitsbereitschaft.

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