Pausenzeiten im Objektschutz

  • Hallöchen, ich arbeite seit einigen Jahren bei der DWSI in Dresden. Seit kurzem auch in einzelnen Objek-ten. Dort ist es scheinbar gängige Praxis, dass man es mit der Pausenreglung nicht so genau nimmt. Wir haben zum Teil im Drei- bzw. Zweischicht System, wo uns eine 45 Minuten bzw. 30 Minu-ten kommentarlos abgezogen werden. Ob diese Pausen auch umgesetzt wurden, wird weder vom Objektleiter noch von der Bereichsleitung überprüft. Besonders am Wochenende wird verlangt, dass man das Objekt nicht zu verlassen hat und permanente Bereitschaft über die Brandmeldeanlage zu gewährleisten hat. Ist der Abzug dieser Pause nicht rechtswidrig? Müsste man nicht hier zumindest Bereitschaft bezahlen? Ein Gespräch mit den Verantwortlichen brachte wenig. Danke für Anregungen und Hilfen. Gruß E

  • Hi Angus, das sehe ich eben ähnlich und deswegen auch einen Konflikt mit der allgemeinen Rechtslage. Es gibt nach meiner Recherche ganz klar Ausnahmen innerhalb des Arbeitszeitgesetzes wie zum Beispiel Pflege, Krankenhaus, Bereiche mit Lebensmitteln oder in der Tierhaltung. Vom Sicherheitsgesetz lese ich da nichts.

  • Hey Erebos,


    was sagt den die objektspezifische Dienstanweisung?

    In der DA muss die Pause geregelt sein.
    Es gibt durchaus die Möglichkeit bei 12 Stunden die Möglichkeit der Kurzpausen, welche dann aber dennoch bezahlt werden müssen, da der MA nicht abkömmlich ist.


    Beispiel:
    Vor einigen Jahren hatte ich in der Wertelogistik zu tun und der AG meinte, jedes Besatzungsmitglied muss Pause machen.

    Also stand das Fahrzeug 45 Minuten am Punkt 1 und MA 1 hat seine Pause außerhalb des Fahrzeugs verbracht, dann Punkt 2 und MA 2, wenn 3 MA dann Punkt 3.

    Somit waren 2,25 Stunden ohne Arbeit für den AG.

    Das hat man dann eingesehen (unabhängig der Gefahr für den Transporter und die Besatzung), das man lieber durchbezahlt, die MA im Auto ihre Speisen zu sich nehmen können anstatt obiges durchmachen zu müssen.


    Wenn AG die Pause abzieht gilt:
    Eine Pause von der Arbeit gilt als freie und örtliche Zeiteinteilung des Mitarbeiters.

    Das heißt, nur du triffst die Entscheidung wo die Pause verbringst und was du mit dieser machst.

    Der AG kann aber durchaus die Pausenzeit, also wann während der Schicht, festlegen.

    Also von 11-12 Uhr oder von 11:40-12:20 Uhr usw. (Betriebsarme Zeiten).


    Tom

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