Fahrzeiten = Arbeitszeit

  • Hallo,


    ich arbeite als Security seit 1,5 Monaten und bin fest angestellt mit Stundenlohn. Ich fahre täglich 40min hin von zu Hause aus zum Kunden und 40min nachmittags wieder zurück. Arbeite seit Beginn an beim selben Kunden bis wir dort nicht mehr gebraucht werden.

    Nun meine Frage... müsste die Fahrzeit als Arbeitzeit angerechnet werden?

    Bitte um Antworten. Danke.

  • Angus

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Der Weg zur Arbeit und auch zurück ist erst einmal grundsätzlich deine Angelegenheit, es sei denn, es ist etwas anderes mit deinem Arbeitgeber vereinbart worden.

    Gute Gelegenheit um solche Fragen zu klären ist das Bewerbungsgespräch. ;)

  • Wie Angus schon sage wenn nichts anderes vereinbart sind Fahrten zur Arbeit keine Arbeitszeiten. Bin auch gerade am überlegen wo sowas überhaupt möglich wäre und da würde mir nur der Revierfahrer einfallen wenn er das Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen kann um quasi gleich von dort aus mit seinem Runden beginnen zu dürfen.


    Weiß nur gerade nicht ob es Dienstleister gibt die sowas machen.

  • Wenn du von Zuhause mit deinen privat PKW zur Arbeit fährst ist das keine Arbeitszeit, sonst würden ja alle Berufspendler dafür bezahlt werden. Fände ich übrigens toll, fahre auch jeden Tag 50 km einfach. Wird dir aber niemand bezahlen.


    Fährst du von z.B. eurer Niederlassung aus mit einem Fahrzeug deiner Firma (z.B. ständig wechselnde Arbeitsplätze bei Events usw.), dann ist das in der Regel Arbeitszeit und muss vergütet werden (was die meisten Wald & Wiesen Firmen aber nicht machen).

  • Moin,


    also Grundsätzlich kann man Arbeitszeit so beschreiben:

    Die Arbeitszeit diejenige Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat.


    Arbeitet man während der Fahrt zur Arbeit? Eher nein.


    Anders ist es, wenn du als Springer von Objekt zu Objekt fährst.
    Dann zählt die Arbeitszeit am Ort 1 und hat sein Ende am letzte Objekt (nach der Arbeit).


    Im Hinblick auf die Ruhezeit, beginnt diese mit Dienstende und endet mit wieder Aufnahme der Tätigkeit. > 11 Stunden Ruhezeit.


    Der Arbeitsweg fällt dann in die Ruhezeit.

    Also Dienstende (Beginn Ruhezeit) > Heimweg > Ruhe > Hinweg > Dienstbeginn (Ruhezeit Ende).


    Tom

  • Vielleicht liest das ja noch jmd ^^,


    bei Wechselnden Arbeitsplätzen ist Fahrzeit = Arbeitszeit, diese muss mit Mindestens dem Mindestlohn abgegolten werden (also auch wenn du zur zeit nur auf dem Objekt bist bis ihr Nicht mehr gebraucht werdet)


    wenn du auf einem Fest Objekt bist, also nur auf einem Bestimmten dann ist Fahrzeit kein Arbeitszeit

  • Wie kommst du zu dieser Aussage?


    Beispiel von mir mir:

    Mein festes Objekt war 80km entfernt.

    Dann durfte ich zwischendurch mal in andere Objekte fahren. A = ebenfalls 80km, B = 20km.

    Wieso sollte hier die Fahrtzeit Arbeitszeit sein?


    Was anderes wäre es u.U. wenn mein Hauptobjekt 20km entfernt wäre und ich dann 80km zu einem anderen Objekt fahren müsste.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Wie kommst du zu dieser Aussage?



    Kurzum: Seine Aussage ist vollkommen korrekt.

  • Sehe ich nicht so. Das Urteil bezog sich auf Außendienstmitarbeiter die mehrere Kunden pro Tag angefahren sind. In diesem Fall wurde unüblich nach Stunden abgerechnet.

    Baumaschinenverkäufer im Außendienst haben z.B. ein Grundgehalt und erhalten Provisionen. Da ist die Fahrtzeit im Grundgehalt mit drin.


    Nochmals zurück zu mir:

    festes Hauptobjekt 80km, gelegentlich weitere Objekte 80km + 20km. Immer jeweils ein Kunde!


    Wer im Sicherheitsgewerbe bekommt die Fahrtzeit zu den weiteren Objekte bezahlt?

    Bei einer Fahrt zu dem nähergelegenden Objekt habe ich weniger Fahrtzeit und weniger Spritverbrauch. Da muss es doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass hier der Arbeitgeber nicht zahlen muss!


    Eine Ausnahme gab es mal bei mir: Tätig auf meinem festen Objekt. Problem in einem anderen Objekt. Dort hingefahren. Die halbe Stunde Fahrtzeit dorthin habe ich als eine normale Stunde Arbeitszeit (wegen Sprit) vergütet bekommen. Rückfahrt nicht, da diese gleich mit meinem Hauptobjekt war.

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

    Du kannst die Leute um dich herum nicht ändern,

    aber du kannst ändern, wer um dich herum ist.

  • Sehe ich nicht so.

    Das ist Dein gutes Recht, ist aber auch primär Dein Problem.

    Letztendlich ist es relevant, wie es im Zweifelsfall die Gerichte sehen. Und dazu sind oben Urteile mit Aktenzeichen zu finden, sowohl von Deutschlands höchster arbeitsrechtlicher Instanz als auch dem den Mitgliedsländern richtliniengebenden Europäischen Gerichtshof.


    Nochmals zurück zu mir:

    Vollkommen irrelevant, was Du machst und was Du mit Dir machen lässt.



    Wer im Sicherheitsgewerbe bekommt die Fahrtzeit zu den weiteren Objekte bezahlt?

    Wenn ich für die Firma unterwegs bin, dann bezahlt mich die Firma.


    Sonst bin ich nicht für die Firma unterwegs.


    Sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch der Europäische Gerichtshof unterscheiden zwischen einem festen, arbeitsvertraglich festgelegten gewöhnlichen Arbeitsort und damit in der Entscheidung zur Annahme des Arbeitsvertrages klar abwägbaren Arbeitsweg und einem regelmäßig wechselnden, vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsort.


    Fahren Mitarbeiter zu den von ihrem Arbeitgeber bestimmten Kunden, so ist die Fahrt das notwendige Mittel, damit diese Arbeitnehmer bei den Kunden die vertragliche Dienstleistung erbringen können und damit Teil der Arbeitszeit.

    Das gilt auch für die tägliche Fahrt zwischen dem Wohnort und dem Standort des ersten vom Arbeitgeber bestimmten Kunden wie auch für die Fahrt vom letzten vom Arbeitgeber bestimmten Kunden zurück zum Wohnort.


    Wenn Du aufgrund Nettigkeit oder Bauchgefühlen mit weniger oder gar nichts zufrieden bist, dann ist das nett von Dir, entspricht aber nicht der aktuellen Rechtslage.


    Nicht abschließend geklärt ist die Höhe der Entlohnung für diese Fahrzeiten. Das ist dann ein Thema für Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle arbeitsvertragliche Regelungen.

    Rein theoretisch kann der Arbeitgeber hier auch einen geringeren Stundensatz ansetzen, wenn er z.B. argumentiert dass die Arbeitsleistung "Fahrt" geringwertiger ist als die eigentliche Tätigkeit, muss mindestens aber den Mindestlohn zahlen.


    Ich bekomme für dienstlich notwendige Fahren meinen üblichen Tagessatz.

    Damit hat der Arbeitgeber ein erhöhtes Interesse, mich nicht dauernd mit dem Auto von Hü nach Hott zu schicken.

    Und ich habe keine Nachteile, wenn ich aus irgendwelchen Gründen irgendwohin geschickt werde.


    Da muss es doch schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass hier der Arbeitgeber nicht zahlen muss!

    Mit der Begrifflichkeit "gesunder Menschenverstand" wäre ich heutzutage vorsichtig. Nicht nur in unserer Branche.

  • Grundsätzlich ist Fahrzeit nicht gleich Arbeitszeit ausser der Arbeitgeber

    schickt jemanden an ein Objekt was eine gewisse Entfernung vom Arbeitsplatz entfernt ist.

    Ab 100 Km oder mehr als 2 Stunden Fahrtzeit mit den Öffis muss die Anfahrt vergütet werden mal gelesen zu haben und da gibt es sogar ein Gerichtsurteil.

  • Grundsätzlich ist Fahrzeit nicht gleich Arbeitszeit ausser der Arbeitgeber

    schickt jemanden an ein Objekt was eine gewisse Entfernung vom Arbeitsplatz entfernt ist.

    Die Prämisse bei der jetzt nach knapp anderthalb Jahren neu gestarteten Diskussion ist:


    bei Wechselnden Arbeitsplätzen ist Fahrzeit = Arbeitszeit


    Es gibt in diesem Beispiel also keinen (festen) "Arbeitsplatz", der wird hier vom Arbeitgeber nach Bedarf zugeteilt (z.B. einem Springer).


    Die rechtliche Würdigung dieser Situation ist vergleichbar mit dem Servicetechniker, der vom Arbeitgeber nach Bedarf an verschiedenen Orten eingesetzt wird und ist oben mehrfach aufgeführt.


    Hier ist die Fahrtzeit (von zu Hause bis nach Hause) Arbeitszeit.


    Wie diese vergütet wird, ist Verhandlungssache (entweder der Gewerkschaften, wobei ich meine, dass dazu nichts in im MTV und den Länder-TVs zu finden ist, der Betriebe/Betriebsräte oder des individuellen Arbeitsvertrages).


    In der Ursprungsfrage war die Prämisse eine andere:


    Ich fahre täglich 40min hin von zu Hause aus zum Kunden und 40min nachmittags wieder zurück. Arbeite seit Beginn an beim selben Kunden


    Hier existiert ein fester Arbeitsplatz, damit ist die Fahrtzeit keine Arbeitszeit und wird dementsprechend auch nicht bezahlt.

  • Hab ich zwar im letzten Post vom 31. Oktober 2020 schon beantwortet, aber gerne nochmal:


    Anders ist es, wenn du als Springer von Objekt zu Objekt fährst.
    Dann zählt die Arbeitszeit am Ort 1 und hat sein Ende am letzte Objekt (nach der Arbeit).

    Differenzierung ist immer:
    Arbeitsplatz 1 = Festobjekt bis hierhin ist es keine Arbeitszeit


    Wird aber im Rahmen der Tätigkeit eine Springertätigkeit daraus, dann ist es Arbeitszeit.


    Und:
    Bin ich im Stammobjekt und der AG hat kurzfristig Bedarf in einem weiterem Objekt, dann ist Fahrtzeit dorthin (nur Hinweg) zu vergüten.

    Aber auch sprechen wir von Wegstrecken innerhalb des ersten Arbeitsweges.

    Bei Entfernung oberhalb des erstens Arbeitsweges wird der AG meist die Kilometer darüber hinaus vergüten.


    Tom

  • Hab ich zwar im letzten Post vom 31. Oktober 2020 schon beantwortet


    Anders ist es, wenn du als Springer von Objekt zu Objekt fährst.
    Dann zählt die Arbeitszeit am Ort 1 und hat sein Ende am letzte Objekt (nach der Arbeit).


    Diese Antwort widerspricht allerdings dem EuGH-Urteil:



    Zitat

    Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

    Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren, haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile Gewissheit: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber auch für diese Zeit eine Vergütung zahlen (Az. C-266/14).

  • Wenn jemand im Kalenderjahr mehrere, verschiedene Objekte anfährt, dann ist das Objekt mit den meisten Einsatzstunden die erste Tätigkeitsstätte, d.h. in der Steuererklärung kann man die einfache Fahrtstrecke ab dem 21.Kilometer mit 0,38 Cent pro Kilometer geltend machen, alle anderen Objekte sind sog. Auswärtstätigkeit bei der man die Hin- und Rückfahrt steuerlich geltend machen kann.

    Somit habe ich bei mehreren Objekten im Jahr wenigstens eine höhere Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.


    Ansonsten ist wenn ich den Ausgangsthread zugrundelege die Fahrzeit keine Arbeitszeit:



    ich arbeite als Security seit 1,5 Monaten und bin fest angestellt mit Stundenlohn. Ich fahre täglich 40min hin von zu Hause aus zum Kunden und 40min nachmittags wieder zurück. Arbeite seit Beginn an beim selben Kunden bis wir dort nicht mehr gebraucht werden.

    Nun meine Frage... müsste die Fahrzeit als Arbeitzeit angerechnet werden?

  • Fahre verschiedene Objekt im gesamten Bundesgebiet an. An- und Abfahrt von daheim sowie weiterfahrten werden voll vergütet.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.