Ärztliche Befreiung in Geschäften zeigen lassen

  • Gruß in die Runde!

    Habe folgendes Problem: Bin als Sicherheitsmitarbeiter in einer großen Einkaufsfiliale eingesetzt. Hier soll ich u.a. über die Einhaltung der Maskenpflicht achten. Ein Großteil der Kunden/Innen halten sich an die Vorgaben. Ich habe allerdings auch immer wieder mit Leuten zu tun, die alle angeblich "Asthma" o.ä. haben. Und wenn ich dann um Einsicht der ärztlichen Bescheinigung bitte, werde ich oft nur dumm angemacht und die Einsicht verweigert, mit dem Hinweis, ich darf das nicht bzw. bin nicht dazu berechtigt. Der Arbeitgeber verlangt aber genau das, um die hygenischen Vorgaben des Landes bzw. der Regierung umzusetzen, um die Angestellten zu schützen. Er beruft sich auf das Hausrecht.

    Wie verhält sich das nun rechtlich gesehen? Polizei kann ich nicht ständig hinzuziehen, da die allein wegen Personalmangel kaum verfügbar sind. Ordnungsamt hat auch nur "ihre Öffnungszeiten" und ist WE nicht verfügbar. Sollte ich diese Kontrolle nicht machen dürfen, würde man diesen Leuten "Tür und Tor öffnen" und meine Tätigkeit, inkl. der Verordnungen, in Frage stellen.

    Könnt ihr mir bitte dazu die Situation erklären bzw. irgend einen "Nachweis" geben, damit ich endlich Klarheit über mein Handeln bekomme? Vielen Dank und bleibt gesund!


    Nachtrag: Ich arbeite in Sachsen-Anhalt

  • Du bist nicht meiner Kenntnis nach nicht dazu berechtigt die Vorlage eines Attests zu verlangen. Wenn jemand dir das freiwillig zeigt, dann ist das natürlich was anderes.


    In einem solchen Fall auf das Hausrecht zu bestehen, sehe ich problematisch. In der Verordnung ist ja die Ausnahme definiert (aus gesundheitlichen Gründen). Du würdest dadurch evtl. die gesundheitlich Eingeschränkte Person diskreminieren.


    Erkundige dich am besten beim Ordnungsamt (schriftlich bzw. per E-Mail) und lass dir was schriftliches vom Chef (objektbezogene Dienstanweisung) geben.

  • Also was stimmt ist das du nicht das recht dazu hast dir einen Artest ansehen zu dürfen. Das spielt aber auch keine Rolle den wie gesagt du bist dazu da das Hausrecht durchzusetzen und wenn dort festgelegt ist das man nur mit MNS das Gebäude betreten darf dann ist das so. Jeder der ein Gebäude betritt unterliegt der festgelegten Hausordnung und wer dieser nicht folge leisten will wird der Zutritt verweigert.

    Ich weis so mancher Bürger unterliegt dem Irrtum das er ein uneingeschränktes Recht dazu hat ein Einkaufcenter betreten zu dürfen, nur dem ist eben nicht so. Und da muss man halt den einen hin und wieder daran erinnern, Artest hin oder her spielt keine Rolle, das die Hausordung/Hausrecht ausnahmslos für jeden Bürger gilt.

  • Habe ein Attest/Befreiung und zudem einen Schrieb von den Supermärkten, bei denen ich einkaufe (Rewe, Lidl, Kaufpark, Aldi etc.), Ich darf mich dort überall ohne Maske bewegen, soll die Dokumente dann aber mitführen. Bisher kam es aber nie dazu, dass ich diese nutzen musste da meine Frau einkaufen geht. Lediglich Saturn und MediaMarkt möchte, dass man in einem solchen Fall einen Face-Shield benutzt. Daher schrieb ich das er sich erkundigen soll und das am besten irgendwie schriftlich machen sollte. Das Hausrecht sehe ich in diesem Fall (und anscheinend auch die Märkte) als problematisch, da die Verordnung ausdrücklich Ausnahmen vorsehen.

  • Du bist nicht meiner Kenntnis nach nicht dazu berechtigt die Vorlage eines Attests zu verlangen. Wenn jemand dir das freiwillig zeigt, dann ist das natürlich was anderes.


    In einem solchen Fall auf das Hausrecht zu bestehen, sehe ich problematisch. In der Verordnung ist ja die Ausnahme definiert (aus gesundheitlichen Gründen). Du würdest dadurch evtl. die gesundheitlich Eingeschränkte Person diskreminieren.


    Erkundige dich am besten beim Ordnungsamt (schriftlich bzw. per E-Mail) und lass dir was schriftliches vom Chef (objektbezogene Dienstanweisung) geben.

    Wir als privates Sicherheitsgewerbe haben gar nicht die Berechtigung eine Verordnung durchzusetzen dafür ist das Ordnungsamt und die Polizei zuständig.

    Wenn, wie ja bereits in einigen Städten geschehen, beschlossen wurde das auf bestimmten Straßen einen MNS zu tragen so ist das Ordnungsamt und die Polizei dafür zuständig auf die Einhaltung zu achten und ggf. durchzusetzen.

    Aber wir sind dazu berechtigt die gültige Hausordnung durchzusetzen. Betritt jemand ein Geschäft und der Geschäftsinhaber hat in der Hausordnung festgelegt das im Laden ein MNS zu tragen ist so hat der SMA die Aufgabe darauf zu achten das das auch so ist. Und wer sich, aus welchen Gründen auch immer, weigert eine zu tragen der kann des Ladens verwiesen werden. Wir brauchen da keine Verordnung zu interpretieren da für uns die einfache Regel gilt das die Hausordnung einzuhalten ist. und das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.

    Das das ganze natürlich Konfliktpotenzial beinhaltet ist klar.

  • @DerSherrif


    Ich schrieb ja das er die Atteste nicht kontrollieren darf. Er ist ein privater Sicherheitsmitarbeiter und verfügt über keinerlei hoheitliche Befugnis. Ich schrieb "meiner Kenntnis nach" da ich adhoc nicht nachgeschaut habe, ob sich in den letzten Wochen/Monaten da was geändert hat. Daher wollte ich nichts falsches schreiben und liess absichtlich Spielraum.


    Vor kurzem habe ich nämlich irgendwo etwas gelesen bzgl. private Sicherheitsdienstleister sollen das Ordnungsamt bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützen. Es hätte ja sein können, dass da inzwischen eine Beleihung usus ist.


    Scheinbar wurde mein 2ter Post auch noch nicht freigeschaltet.


    Wenn du wie ich, eine Erlaubnis der Geschäftsführung eingeholt hast, sowie ein Attest/Befreiung vorweisen kannst, ist es scheinbar kein Problem ohne Maske.


    Alle Geschäfte/Märkte in meiner nähreren Umgebung akteptieren diese bzw. haben mir schriftlich bestätigt ohne Mund-Nasen-Bedeckung einkaufen zu können. In diesem Schreiben, werde ich natürlich gebeten, dieses Schreiben sowie ein Attest mitzuführen und ggf. vorzulegen. Ich hätte auch kein Problem dieses Vorzulegen.


    Bisher kam es allerdings nicht dazu, da ich in der Regel nicht einkaufe. Würde ein Sicherheitsmitarbeiter mir allerdings trotz einem solchen Attest und dem Schrieb den Eintritt versagen, dann würde ich mir überlegen weitere Schritte zu gehen. Aber wie gesagt bisher keine Probleme.


    Daher wäre ich etwas vorsichtig ein generelles Hausverbot auszusprechen. Der Treadersteller sollte sich informieren, wie es in seinem Fall gehandhabt wird und dies am besten schriftlich. Handelt er Eigenmächtig ist er in der Haftung und würde unter Umständen Personen diskriminieren.


    Nebenbei, sind diese Ausnahmen der Befreiung auch vom Gesetzgeber in den Verordnungen so berücksichtigt.

  • Also was stimmt ist das du nicht das recht dazu hast dir einen Artest ansehen zu dürfen. Das spielt aber auch keine Rolle den wie gesagt du bist dazu da das Hausrecht durchzusetzen und wenn dort festgelegt ist das man nur mit MNS das Gebäude betreten darf dann ist das so. Jeder der ein Gebäude betritt unterliegt der festgelegten Hausordnung und wer dieser nicht folge leisten will wird der Zutritt verweigert.

    Ich weis so mancher Bürger unterliegt dem Irrtum das er ein uneingeschränktes Recht dazu hat ein Einkaufcenter betreten zu dürfen, nur dem ist eben nicht so. Und da muss man halt den einen hin und wieder daran erinnern, Artest hin oder her spielt keine Rolle, das die Hausordung/Hausrecht ausnahmslos für jeden Bürger gilt.

    Moin erstmal und Danke für Deine Antwort. Das Hausrecht im Einkaufscenter sieht diese Maskenpflicht vor. Aber mir geht es primär um diese ärztlichen Bescheinigungen. Wenn ich diese also nicht kontrollieren darf, kann jeder ohne Maske reingehen und behaupten er hätte eine solche. In dem Fall müsste ich den/die ziehen lassen. DAS kann es doch aber nicht sein. Damit setzt man quasi die staatlichen Verodnungen außer Kraft. Zumal ich schrieb, dass die Polizei chronisch unterbesetzt ist und ich die in meiner Schicht grob geschätzt 8 mal "antanzen" lassen müsste. Die würden garantiert begeistert sein, zumal es nicht das Einzige Geschäft in der Stadt ist. Und Ordnunsamt arbeitet lediglich Mo-Fr von 8-16 Uhr. Danach haben die Feierabend. WE sind die garnicht da und das Einkaufscenter hat bis 22 Uhr geöffnet! Tja, was soll man da noch tun?

  • Hm, in wie fern würde ich die Person diskriminieren? Indem ich die Bescheinigung sehe und damit weiß, dass er keine Maske tragen muss und ungehinderten Zutritt hat? Ich sage den Leuten immer wieder, dass mich nur der Arztstempel und die Orginalunterschrift interessiert. Alles andere ist mir "Wurscht". Zumal ich tagtäglich etliche sehe! Und dass es mittlerweile Fakebescheinigungen gibt, beweist die Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, die hier schon inzwischen vierfach vorliegen. Was hätte ich also davon, außer das Hausrecht und die staatlichen Vorgaben durchzusetzen? Deren Argument Datenschutz? Das ich nicht lache. Jeder dieser Leute hat X-Paybackkarten in der Tasche ;-) Aber das ist ein anderes Thema.

  • Das Problem liegt nicht bei dir, sondern bei Arbeitgeber und Auftraggeber. Gibt es eine Dienstanweisung dazu?

  • Diskriminierung wenn du der Person trotz Glaubhaftmachung (Attest/Schrieb der Geschäftsführung) den Zutritt verwehrst.


    Das Argument mit dem Datenschutz zieht bei mir nicht. Ich habe keine Payback-Karten, kein Twitter, Facebook, Instagram etc. Habe nichtmal einen Handyvertrag, keine Kreditkarte usw. Des Weiteren arbeite ich als Datenschutzkoordinator und bin DSB.


    Auch dein Einwand mit fake-Dokumenten zählt nicht. Die gibt es bestimmt, genauso wie es gefalte Führerscheine, Reisepässe, Personalausweise etc. gibt. Aber du hast das erstmal zu akzeptieren.


    Trotzdem würde ich dir ein auf freundliche Nachfrage ein abgeklebtes Attest (Personenbezogene Daten abgeklebt mit Post its) sowie den Schrieb von Lidl Deutschland als Beispiel zeigen. Würdest du mich danach dennoch nicht reinlassen, würde ich dich deinen Arbeitgeber evtl. anzeigen/verklagen und mich bei der Geschäftsführung beschweren.


    Also klär die Geschichte mit deinem Arbeitgeber und fertig.

  • Du schreibst es doch selbst: "...

    wenn du der Person TROTZ Glaubhaftmachung (Attest/Schrieb der Geschäftsführung) den Zutritt verwehrst...."

    Was ich NICHT mache, wenn ich dieses Attest (ist was anderes als ärztliche Bescheinigung!) wenn ich dies einsehen kann! Ob der Name/Anschrift abgedeckt ist oder nicht, interessiert mich nicht. Geh schließlich nicht damit hausieren.

    Und genau DAS "...Payback-Karten, kein Twitter, Facebook, Instagram etc...." haben diese angeblichen "Asthmakranke" in ihrer Tasche bzw. sind dort präsent. Davon bin ich total überzeugt. Ist aber nur am Rande eine Bemerkung wert. Ich weiß, was Asthmakrank bedeutet. Meine Mutter ist elendig daran erstickt!

    Ich habe heute die Konzernleitung um eine Stellungnahme gebeten, da Geschäftsführung die letztendliche schriftliche Bestätigung verweigert hat. Es reicht ihnen "...eine mündliche Vereibarung aus...", so der Wortlaut.

    Warten wir es ab und dann entscheide ich mich, ob ich dort das Tuch werfe oder nicht.

    Bleib Gesund!

  • Dann hast du doch alles richtig gemacht!

    Ich habe heute von der Kauflandzentrale folgende Antwort bekommen: "...jedoch muss sich der Kunde erklären, weshalb er vom Tragen eines MNS befreit ist. Sofern die Angaben des Kunden nicht glaubhaft sind, darf auch der Doorman auf eine Vorlage eines ärztlichen Attests bestehen bzw. den HL / stellv. HL hinzuziehen.

    Die Glaubhaftmachung des Ausnahmegrundes muss nicht zwingend per Attest erfolgen, jedoch muss sich der Kunde erklären, weshalb er vom Tragen eines MNS befreit ist. Sofern die Angaben des Kunden nicht glaubhaft sind, darf auch der Doorman auf eine Vorlage eines ärztlichen Attests bestehen bzw. den HL / stellv. HL hinzuziehen...". Dieses "bestehen" beißt sich dann wieder mit hoheitlichen Rechten. Ein Hausleiter (HL) ist zu meiner Dienstzeit nicht mehr im Hause und einen stellvertretenden HL haben wir nicht. Da wird eine Angestellte bestimmt, die den Laden für die Schicht leitet. Mehr nicht. Und die Frauen trauen sich nicht, irgend etwas durchzusetzen, sprich jemanden des Geschäftes zu verweisen. Verständlich, oder? Also dann letztendlich doch auf Polizei warten, bis die mal die Zeit haben. Aber bei mehrfachen "ich darf nicht etc" und heranziehen, werden die sich auch bedanken. Schaun wir mal...

  • WIe ich diese schwammigen Aussagen liebe. 😡🤬 Immer wieder schön zu sehen wenn Führungspersonen keine Verantwortung übernehmen wollen und alles auf den SMA abwälzen wollen auf den man dann eindreschen kann wenn man der Meinung ist er habe sich falls verhalten.


    Jetzt kannst du entweder jedem sein Märchen glauben warum er keinen MNS tragen kann. Und hoffen das nix passiert. Allerdings gebe ich dir Brief und Siegel sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten das von dort vermehrt Infektionen gemeldet werden ist der SMA schuld. ich würde jedesmal wenn ich den fall habe dem HL auf den Sack gehen und mir alles von ihm schriftlich geben lassen wenn dieser sagt das der Kunde ohne MNS rein darf.


    Was sagt dein Einsatz- oder Objektleiter dazu?

  • WIe ich diese schwammigen Aussagen liebe. 😡🤬 Immer wieder schön zu sehen wenn Führungspersonen keine Verantwortung übernehmen wollen und alles auf den SMA abwälzen wollen auf den man dann eindreschen kann wenn man der Meinung ist er habe sich falls verhalten.


    Jetzt kannst du entweder jedem sein Märchen glauben warum er keinen MNS tragen kann. Und hoffen das nix passiert. Allerdings gebe ich dir Brief und Siegel sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten das von dort vermehrt Infektionen gemeldet werden ist der SMA schuld. ich würde jedesmal wenn ich den fall habe dem HL auf den Sack gehen und mir alles von ihm schriftlich geben lassen wenn dieser sagt das der Kunde ohne MNS rein darf.


    Was sagt dein Einsatz- oder Objektleiter dazu?

    Da teile ich Deine Meinung mit den "schwammigen Aussagen". Ich steh ja auch mit dem hiesigen Ordnungsamt in Verbindung. Da widerum kommt die Aussage, dass ich zwar die Einsicht in ein ärztliches Schreiben nicht darf (Kauflandkonzern sagt ja), ABER wenn ich BERECHTGTE Zweifel! habe, dann doch. Ist das nicht eine klare Aussage? :-( Und ich darf auch ein Hausverbot aussprechen (persönliche Daten aufnehmen,Datenschutz?), was für mich nur eine Alibifunktion hat. Zum einen sind wir SMA nicht jeden Tag und nicht durchgehend vor Ort. Wer also will das kontrollieren und durchsetzen. Zumal die Mitarbeiterinnen tagtäglich wechseln und andere Aufgaben haben, irgend etwas in der Richtung zu tun. Und die obendrein nichts von den Hausverboten wissen (können).

    Einsatz bzw. Objektleiter ist seit Monaten krank. Stellvertretend ist jede Schicht mal eine andere Verkäuferin! dran. Denen braucht man mit sowas nicht zu kommen. Schon gar nicht, wenn sie an der Kasse sitzen. Es wird mir wohl nix anderes übrigbleiben, als Polizei ranzuholen, in der Hoffnung, dass die auch recht zügig ran sind.

    Dir noch ein angenehmes Wochenende und Bleib gesund.

  • Dein Einsatz in allen Ehren und von meiner Seite auch ganz großes Lob an dich, aber es kann nicht dein Job sein mit dem Ordnungsamt in Kontakt treten zu müssen. Das ist der Job des Einsatzleiters oder seines Stellvertreters dafür werden die unteranderem bezahlt. Ansonsten geht es eine Stufe höher zum Projekt- oder Bereichsleiter. Du willst deinen Job vernünftig machen und das geht nur wenn auch dir Rahmenbedingungen vernünftig geklärt sind.

    Das die Leitung bei Kaufland sich ebenfalls so schwammig ausdrückt kann ich hier auch nur wieder mit "will keine Verantwortung übernehmen". Auch denen müsste man nochmal erklären das Privatpersonen anderen Privatpersonen, und dabei spielt es keine Rolle welche Stellung diese im Unternehmen haben, keine Arteste zeigen lassen brauchen.

    Klar kannst du jedes mal die Polizei anrufen, allerdings sehe ich da schon Probleme da es die Beamten schnell nerven wird wegen so einem "Kleinscheiss" raus kommen zu müssen und die werden dich schnell ans Ordnungsamt verweisen.

    Nein ich würde es mir an deiner Stelle einfach machen stumpf auf das einhalten der Hausordnung bestehen. Und bei Verweigern den Filialleiter oder seinen Vertreter ran holen ist ja ihr Laden und der/die soll es dann entscheiden, denn er/sie muss es auch den Ordnungsamt erklären wenn das mal kontrollieren kommen sollte warum im Geschäft Personen ohne MNS rumlaufen. Mal gucken wie schnell die das nervt und ein klare Regelung haben wollen.

    Verstehe auch nicht warum es da so ein Problem ist ich habe bei mir in der Umgebung zwei Kauflandfilialen dort gibt es klare Anweisungen das jeder Kunde einen MNS zu tragen hat und um den Mindesabstand zumindest ansatzweise einhalten zu können muss ein Einkaufwagen genommen werden und das wird da auch konsequent durchgezogen.


    Wünsche dir auch alles gute und bleib gesund.

  • Gruß!

    Hab Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich gestehe, ich geh inzwischen mit einem gewissen Grummel zur Arbeit. Zum Einen, wegen der Uneinsichtigkeit der Leute und deren Ausflüche und zum anderen wegen der fehlenden klaren Linie. Ich werde mir das alles nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und dann entscheiden, ob ich den Job als Rentner weitermache oder mir was anderes auf der 450 €-Basis suche.

    Bleib gesund und Danke nochmals!

  • So möchte ich dieses Thema nochmal aufgreifen.

    Kontrollieren kann ich das ganze nicht, den selbst sollte der Kunde mir das Attest zeigen, müsste ich dazu einen Personalausweis sehen um sicher zu stellen das es auch die Person ist, und hier haben wir das Problem, ich bin nicht berechtigt einen Personalausweis zu verlangen.

    Ich kann höflich Fragen doch zeigen muss mir diesen Niemand.


    Das ganze macht wenig Sinn, ich kontrolliere das auch täglich im ÖPNV, und stehe auch oft vor dem Problem, ich kenne diese Situation zu gut.

    Jeder meiner Beiträge spiegelt lediglich meine Persönliche Meinung wieder.

    Kritik ist gerne gesehen solange sie Sachlich bleibt.

  • Du darfst das Attest nicht einsehen das ist richtig. Das darf nur Polizei und Ordnungsamt sowie Zugpersonal.


    Leider gibt es deshalb immer wieder Konflikte zwischen Kunde und Sicherheitspersonal in Einkafsmärkten.


    Allerdings sollte bedacht werden Behinderten dann den Zutritt verweigern verstößt ggf. Gegen das AGG.

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