Auskunft gespeicherter Daten Landeskriminalamt

  • Guten Morgen liebe Gemeinde.


    Weiß Grad nicht so richtig weiter und hoffe ihr könnt mir helfen. Also ich arbeite jetzt schon 3 Jahre in Sicherheitsbereich und hab die 34a Sachkundeprüfung bzw Nachweis.


    Mein alter Chef hat seine Firma verkauft plus Objekte Markenrechte usw. Die jetzige Firma möchte jetzt Auskunft haben über das Landeskriminalamt ob bei mir iwas gespeichert ist von früher oder heute noch. Hab da letzten Monat ein Zettel ausgefüllt und der kam diese Woche vom Landeskriminalamt zurück und da steht: über die jeweilige Person liegen Erkenntnisse vor!!


    Ich wurde in meiner Jugend mit 19 Jahren und 22 glaub ich zu Geldstrafen verurteilt. Das sollte ich jeweils ca 400 Euro spenden an Organisatoren.


    Jetzt bin ich 28 und naja es war halt damals in der Jugend und seit dem ist auch nie wieder was vorgefallen. Hab jetzt halt Angst das die neue Firma sagt: den wollen wir nicht .. habt ihr da Erfahrung 🙄

  • Was dein Chef von dir verlangen darf ist ein polizeiliches Führungszeugnis und mehr nicht. Aber von dem was du da jetzt schreibst mach dir da mal keine Sorgen davon wird in einem Führungszeugnis nichts drin stehen. Es würde nur dann drin stehen wenn die Geldstrafe 90 Tagessätze überschreitet.


    Was dein Chef nicht darf ist dir zu sagen renn mal zum LKA und lass die zeigen was da alles jemals über dich gespeichert wurde. Datenschutz!


    Also frag nochmal nach ob er nicht doch das polizeiliche Führungszeugnis gemeint hat.

  • Vielen lieben Dank.. ja weiß halt nicht Recht was ich davon halten soll. Bei jeden Kollegen steht drin: es liegen keine Erkenntnisse vor ausser bei mir. Aber ja es klingt logisch was du sagst. In mein Führungszeugnis steht nix drin. Das hab ich noch von 2018 und habe seit dem nix gemacht..


    Das Schreiben ist ja direkt von LKA und da liegen Erkenntnisse vor. Trotzdem danke ich dir für deine ausführliche Antwort

  • Ich kann nicht so recht glauben, was ich da lese. Die LKA`s sind gemäß DSGVO Betroffenenrechte verpflichtet Auskunft zu geben und geben auch umfassend Auskunft über die im Intranet gespeicherten Daten. Ebenso andere mit der Strafverfolgung betraute Behörden. Mit "... über die jeweilige Person liegen Erkenntnisse vor." ist es da nicht getan. Ausnahme: Laufende Ermittlungsverfahren.

  • Ich kann nicht so recht glauben, was ich da lese. Die LKA`s sind gemäß DSGVO Betroffenenrechte verpflichtet Auskunft zu geben und geben auch umfassend Auskunft über die im Intranet gespeicherten Daten. Ebenso andere mit der Strafverfolgung betraute Behörden. Mit "... über die jeweilige Person liegen Erkenntnisse vor." ist es da nicht getan. Ausnahme: Laufende Ermittlungsverfahren.

    Kannst du das Mal bitte genauer erklären..? Du meinst die dürfen mein Arbeitgeber zeigen was über mich gespeichert ist oder wie? Auch was im Internet gespeichert ist über mich?? Versteh ich nicht

  • Du hast die Auskunft angefordert und es steht nur "... über die jeweilige Person liegen Erkenntnisse vor." drin. Das kann ich nicht glauben.

    Ansonsten hat Sheriff es ja schon geschrieben: Es besteht seitens Deines AG kein Anspruch auf die Auskunft.

  • Kannst du das Mal bitte genauer erklären..? Du meinst die dürfen mein Arbeitgeber zeigen was über mich gespeichert ist oder wie? Auch was im Internet gespeichert ist über mich?? Versteh ich nicht

    Du kannst beim LKA wie auch bei jeder anderen Behörde eine anfrage stellen was über deine Person gespeichert ist. Diese Informationen sind aber nur für dich bestimmt und nicht für Dritte (z.B. dein Chef) zugänglich zu machen. Nochmal was eine Behörde über dich gespeichert hat geht nur dich und die Behörde etwas an. Dein Chef hat nur ein Recht darauf das polizeiliche Führungszeugnis einsehen zu dürfen.

  • Dein Chef hat nur ein Recht darauf das polizeiliche Führungszeugnis einsehen zu dürfen.

    ... und selbst das nur sehr begrenzt, Teile davon dürfen geschwärzt werden. Wie an anderer Stelle in diesem Forum schon geschrieben denke ich ohnehin, daß in den Teilen der Sicherheitsbranche, in denen eine Überprüfung durch die Behörden durchgeführt wird, das Vorlegen des Führungszeugnisses eine Doppelerhebung wäre und dem DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit widersprechen würde.

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