Lohnfortzahlung für Krankheitstage

  • Wegen Lohnzahlung im Krankheitsfall


    Ich habe jetzt schon zwei verschiedene Dinge erlebt.


    Der Arbeitnehmer ist für 14 Tage krankgeschrieben. In diesen zwei Wochen hatte er laut Dienstplan 4 Schichten.

    Die eine Firma zahlt genau 4 Tage, eine andere Firma zahlt genau diese 14 Tage.


    Ich frage mich, warum die eine Firma die 14 Tage zahlt wenn sie es eigentlich nicht müsste, oder müsste die andere Firma die 14 Tage zahlen?


    Nachdem ich nachgefragt habe hieß es, es wäre im Manteltarifvertrag geregelt das der AN jeden Tag den er krankgeschrieben ist gezahlt bekommt, egal ob er an diesen Tagen Schicht gehabt hätte oder nicht.


    Andere behaupten der Manteltarifvertrag ist egal es zählt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Im § 4, ein AN muss bei Krankheit so bezahlt werden, wie er ohne Krankheit bezahlt worden wäre. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

    Wenn man in zwei Wochen für vier Tage Arbeit eingeplant ist, muss der AG doch keine 14 Tage bezahlen. Es ist ja nur an diesen vier Tagen krankheitsbedingt nicht gearbeitet worden.


    Was stimmt jetzt für das Sicherheitsgewerbe?

  • Manteltarifvertrag Nr. 10 gewerbliche Arbeitnehmer Wach- u. Sicherheitsgewerbe B


    § 8 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    1. Ist ein Arbeitnehmer wegen Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber umgehend, jedoch spätestens nach drei Tagen, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Krankheit ersichtlich ist. Dauert die Krankheit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

    2. Bis zur Dauer von sechs Wochen wird das Arbeitsentgelt bezahlt. Das Arbeitsentgelt errechnet sich nach dem Bruttoverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 12 Abrechnungsmonaten vor Beginn der Krankheit erhalten hat. Einmalzahlungen, wie z. B. Jahressonderzahlung, Fahrkostenzuschüsse, Spesen und Jubiläumszuwendungen werden dem Bruttoarbeitsverdienst nicht hinzugerechnet. Das kalendertägliche Krankengeld errechnet sich aus 1/364, bei Arbeitnehmern in der Lohngruppe 7 c) und Lohngruppe 9 aus 1/338. Für Arbeitnehmer, die weniger als 12 Monate im Betrieb beschäftigt sind, werden zur Berechnung des Krankengeldes die Tage seit Einstellung (1. Tag der Arbeitsaufnahme) bis zum Tage der Arbeitsunfähigkeit zusammengezählt und der gesamte Bruttolohnbetrag dieses Zeitraumes durch die ermittelten Kalendertage geteilt. Dieser somit errechnete Bruttolohnbetrag wird als kalendertägliches Krankenentgelt bezahlt. War der Arbeitnehmer im Berechnungszeitraum vom Betrieb abwesend, ohne dass dafür ein Lohnanspruch bestand, z. B. unbezahlter Urlaub, Teilnahme an Lehrgängen usw., verkürzt sich der Divisor um die Zahl der Tage, an denen kein Lohnanspruch bestand.

    3. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf einem unverschuldeten Arbeitsunfall, so erhält der Arbeitnehmer ab der 7. bis einschließlich 13. Woche den Differenzbetrag als Krankengeldzuschuss zwischen den Nettoleistungen der Kranken- oder Unfallversicherung und dem errechneten Nettolohn gemäß Ziffer 2.

    4. Ein von einem Sozialversicherungsträger angeordneter Kuraufenthalt steht einer durch Erkrankung verursachten Arbeitsunfähigkeit gleich, wenn eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.

    5. Ist die Arbeitsunfähigkeit durch Verschulden Dritter, z. B. durch Verkehrsunfall eingetreten, so besteht gegenüber dem Betrieb Mitteilungspflicht wegen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Höhe des fortgezahlten Lohnes oder des Krankengeldzuschusses.

    6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



    Also so wie es da steht ist es egal ob man an den Krankheitstagen eingeteilt wurde oder nicht, jeder Tag an dem man als krank gemeldet ist müsste eigentlich gezahlt werden. Oder sehe ich das falsch?

  • Ein Anwalt für Arbeitsrecht bestimmt, die GW, der BR.


    Scheint aber ja nicht ganz so eilig gewesen zu sein, du wartest ja schon seit drei Monaten auf eine Antwort.

  • Ich habe es bisher so erlebt dass die Mitarbeiter, wenn die Stunden nicht gepasst haben, einfach an den freien Tagen eine Krankmeldung abgegeben haben, und diese Tage dann bezahlt wurden.


    Jetzt bei der neuen Firma kam da erwachen, als die Leute das auch gemacht haben und dann schockiert waren dass sie nur für die Tage Geld bekommen haben bei denen sie auch im Dienstplan standen und nicht für jeden als Krank gemeldeten Tag.


    Deshalb fragte ich mich eben wie das rechtlich eigentlich genau geregelt ist.


    Angeblich wenn man stunden genau abgerechnet wird und kein Festgehalt bekommt werden nur die Stunden bezahlt die auch im Dienstplan stehen.

  • MWn. bekommt man die Schichten bezahlt an denen man da sein musste, aber krank war. Wenn man sich an einem freien Tag krank meldet dann nicht.


    Vor allem: Was ist denn das für eine Masche, sich krank melden weil die Stunden nicht passen?

  • Die Leute werden so oder sind von Anfang an keinen Deut besser als die Firmen in der Branche. 34a Objektschutz. Ich habe selten einen ehrlichen Kollegen erlebt. Deshalb versuche ich auch wegzukommen durch Weiterbildung. Ich habe aber auch biser erst zwei Jahre Erfahrung und das auch nur im Asylbereich. Vielleicht sieht es in anderen Sparten anders aus.

  • Es geht um den Grundsatz: "Kein Lohn ohne Arbeit". Dieser Grundsatz hat Ausnahmen. wie z.B. "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.


    Voraussetzung ist:


    • Arbeitsverhältnis besteht seit über 4 Wochen


    • Arbeitsunfähigkeit, ohne Verschulden liegt vor bzw. wurde ärztlich festgestellt


    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde ausgestellt


    • Arbeitgeber wurde umgehend informiert


    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde dem Arbeitgeber rechtzeitig vorgelegt


    Ist das gegeben, hast du für die Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage) Anspruch auf die sogenannte Engeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.


    Hier in NRW gilt 100% der tariflichen Vergütung werden gezahlt bzw. sollten gezahlt werden (auch Sonntage etc.).


    Ja, die Realität weicht meist ab 😂


    Ein Tarifvertrag regelt diesen Fall speziell, es heißt "spezielles Recht bricht allgemeines Recht". Von da an gilt schon der Tarifvertrag. Leider hast du keine Angaben bzgl. Bundesland gemacht.


    Welcher Tarifvertrag gilt bei dir?


    Frag mal bei der Gewerkschaft Verdi und vielleicht überlegst du dir ja einen Beitritt.

  • Wer sich informiert kann auch gegenüber seinem Vorgesetzten sagen ich habe den Monat einen Dienstplan der unter 173 Std ist ich möchte sie darauf hinweisen daß sie mir die Stunden anpassen da sie mir 173 Std zahlen müssen laut Gesetz. Also merkt euch das 173 Std sind Pflichtstunden die der Arbeitgeber zahlen muss!!

  • @Uwe.b


    Dann präzisiere doch mal bitte was die Pflicht des AG für die Pflichtstunden sind.


    Solche Aussagen fördern immer wieder schön den Unmut gegenüber des AG und hilft keinem.


    Die Rechnung dazu wurde hier bestimmt schon zigmal aufgestellt und bei AU ändern sich die Lage.

    Zudem, auch in einem anderem Thread, ist die Lohnfortzahlung nach Planung auch möglich.


    Patron hat hierzu recht und mancher SMA schafft nicht mal die einfache Quartals- bzw. Jahresabrechnung oder den Blick in den (Mantel-)Tarifvertrag.


    Und selten, aber die Aussage macht lässt den Druck zur Blutbeförderung stark ansteigen.

  • Also merkt euch das 173 Std sind Pflichtstunden die der Arbeitgeber zahlen muss!!

    Wenn man es so allgemein schreibt dann klares Nein. Es kommt darauf an was im Tarifvertrag steht. Bei uns z.B. müssen es 173 Stunden im Schnitt von 3 Monaten sein. Sprich zwei Monate mit 222 dann reichen im dritten auch 75 Stunden um den Tarifvertrag zu erfüllen. Wie Tom511 schon so gut schreibt es sind genau solche Aussagen was zu unnötigen Diskussionen und Unmut führt.


    Ich weiß gar nicht wie oft ich schon Mitarbeitern erklären musste das sie leider nicht recht haben wenn die mit solchem allgemeinen Infos ankamen.


    Noch dazu gerade wenn es so Allgemein geschrieben ist ergibt es keinen Sinn. Ein Mitarbeiter mit einem z.B. 120 Stunden Teilzeitvertrag hat auch keinen Anspruch auf 173 Stunden egal was der Tarifvertrag genau zu den 173 Stunden ausführt.


    Es gilt wie immer ein Blick in den jeweils gültigen Tarifvertrag in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag beantwortet gefühlt 90% der Fragen von alleine.

    Wer sich informiert kann auch gegenüber seinem Vorgesetzten sagen

    Bis genau dahin stimme ich zu. Wer informiert ist kann auch entsprechend dem AG widersprechen wenn was nicht passt. Aber eben nur wenn er wirklich informiert ist und nicht wenn er sowas allgemeines "abspeichert"

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Reale Situation aus einem Gespräch:
    SMA wollte wissen, wieviel Urlaub ihm am Stück zusteht.

    Ich mich über die Personalabteilung und Vorgesetzte informiert und dann das Gespräch mit ihm gesucht.

    Grundlage Tarif, Urlaubsgesetz usw. ausgedruckt für ihn zum nachlesen (Wissenstransfer).

    Die Antwort gefiel dem MA nicht und er entgegnete mir:

    Herr XY, es ist mir egal was Sie sagen, auf Wikipedia steht etwas anderes.


    Tja, so kann es laufen und bei seinem Urlaubsantrag hab ich mich auf Gesetze und Vorgaben gestützt und er auf Wikipedia.

    Nun dürft ihr selbst entscheiden wer am Ende (theoretisch) Recht bekommen hat.


    Aber ich warte immer noch auf die Antwort von Uwe.B.

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