Wegen Lohnzahlung im Krankheitsfall
Ich habe jetzt schon zwei verschiedene Dinge erlebt.
Der Arbeitnehmer ist für 14 Tage krankgeschrieben. In diesen zwei Wochen hatte er laut Dienstplan 4 Schichten.
Die eine Firma zahlt genau 4 Tage, eine andere Firma zahlt genau diese 14 Tage.
Ich frage mich, warum die eine Firma die 14 Tage zahlt wenn sie es eigentlich nicht müsste, oder müsste die andere Firma die 14 Tage zahlen?
Nachdem ich nachgefragt habe hieß es, es wäre im Manteltarifvertrag geregelt das der AN jeden Tag den er krankgeschrieben ist gezahlt bekommt, egal ob er an diesen Tagen Schicht gehabt hätte oder nicht.
Andere behaupten der Manteltarifvertrag ist egal es zählt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Im § 4, ein AN muss bei Krankheit so bezahlt werden, wie er ohne Krankheit bezahlt worden wäre. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Wenn man in zwei Wochen für vier Tage Arbeit eingeplant ist, muss der AG doch keine 14 Tage bezahlen. Es ist ja nur an diesen vier Tagen krankheitsbedingt nicht gearbeitet worden.
Was stimmt jetzt für das Sicherheitsgewerbe?