Hallo community,
ich fange im Januar 2021 als Dozent der IHK niederbayern an die Themen "Umgang mit Menschen" sowie "Gründzüge der Sicherheitstechnik" zu unterrichten (unterrichtung nach §34a) . Diesbezüglich arbeite ich derzeit an einem Unterrichtskonzept (erstellen von Unterrichtsmaterial), aus diversen Quellen (fachliteratur, Wikipedia, google usw..)
Da ich vorallem im Bereich Grundzüge der Sicherheitstechnik gerne mit Bildmaterial arbeiten würde, möchte ich an dieser Stelle erfragen ob es im Sinne der Urheberrechtswahrung ausreicht den Autor (also z.B. Wikipedia.de) als Quelle anzugeben oder ob ggf's noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha