Aufträge in der Corona/Lockdown-Krise

  • Hallo zusammen,


    vor ein paar Wochen habe ich über vermehrte Ermittlungsaufträge zum Thema Homeoffice gelesen und geschrieben. Manche Unternehmen prüfen dabei, ob ihre Mitarbeiter tatsächlich arbeiten bzw. ob sie im Homeoffice arbeiten.


    Gibt es Eurer Meinung nach auch weitere Bereiche, die durch die Corona Krise und die neuen Lockdown Regeln positiv beeinflusst werden?


    Danke!

  • Hey Detectio,


    im Grunde genommen hat fast die gesamte Branche davon profitiert.


    Beispiele:

    - Zugangskontrollen Handel (z.B. Maskenpflicht, Anzahl Kunden)

    - Zugangskontrollen Objektschutz / Werkschutz (z.b. Temperaturkontrollen, Maskenpflicht)

    - Revierdienste (Sonderbestreifungen durch verringerte Öffnungszeiten der Büros)

    - Zusatzstreifen in Wohngebieten

    - Sicherheitsmitarbeiter als Flyerverteiler zu den Hausordnungen (Covid-Regeln)


    Ich weiß, dass einige Sicherheitsdienste trotz Schließung diverser Objekte weiterhin Personal suchen um der Auftragsflut Herr zu werden.


    Mich freut dies, da viele Kunden nun auch den Sicherheitsdienst aus anderen Augen sehen.

    Bei vielen Kunden waren/sind wir nur für die Versicherung da und der allgemeine Spielverderber.

    Plötzlich geht es auch anders.


    Tom

  • Ich denke hier kommt es auf die Art des Privatdetektives an.


    > Ladendetektiv werden wollen zuhause sein (geschlossener Einzelhandel)


    Ansonsten (bitte berichtigt mich) darf jeder weiterhin seiner Arbeit nachgehen, sofern diese nicht vom Lockdown betroffen ist.
    Observationen oder Ermittlungen können ja theoretisch weiterlaufen.


    Tom

  • Eindeutig mehr zu tun.

    Einlasskontrollen vor Supermärkten, zählen wieiviel Kunden drin sind, wenn Grenze erreicht stopp.

    Nächste erst, wenn Kunden raus sind.

    Dann Quarantäne Brecher bewachen, die Stadt hat so ein Haus mit kleinen Appartments gemietet, die Polizei bringt die Leute die trotz Quarantäne Anordnung draussen rum laufen, Firma stellt pro Person einen Wächter.

    Die können im Haus machen was sie wollen, raus dürfen sie nicht.

    Impfzentren bewachen, es sind Anschläge geplant sagt das LKA. Impfstofflager ebenso.

    Testzentren bewachen usw.

    Aufträge ohne Ende.

  • Zu der Sache mit den Quarantänehäusern hätte ich da mal eine Frage. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf den ein SMA einen Bewohner daran hindern das Haus zu verlassen?

  • Würde mich auch mal interessieren. Außerdem, wie darf ich mir das vorstellen einen SMA pro Person? Was macht der SMA in dem Fall? Hängt der als Klette an dem Quarantäne-Brecher?

  • Ist so einfach nicht möglich. Man darf nicht vergessen wir reden in dem Fall über Freiheitsentzug und das darf eben nur die Staatsanwaltschaft bzw. deren Vertreter wenn es darum geht die Staatsgewalt durchzusetzen die Polizei. Diese Befugnisse können nicht mal eben auf einen privaten Sicherheitsdienst übertragen werden.


    Wenn man diverse Medienberichte ließt wo Kommunen eben sowas versuchen, eben weil das eigenen Ordnungsamt schon am Limit arbeitet, dürfen private Sicherheitsdienste die da eingesetzt werden maximal beobachten und maximal die Person ansprechen und auf sein Fehlverhalten hinweisen, bei einem Verstoß müssen sie die Polizei rufen.

  • Ich kenne die Verträge und Vereinbarungen auch nicht

    Vermute mal nach Infektionsschutzgesetz.

    Damit geht ja eine Menge.

  • Im Infektionsschutzgesetz gibt es keine Regelung bzgl. privater Sicherheitsdienste und der Ausübung hoheitlicher Aufgaben zur Überwachung von Quarantänebrechern.

  • Ich kenne die Verträge und Vereinbarungen auch nicht

    Vermute mal nach Infektionsschutzgesetz.

    Damit geht ja eine Menge.

    Nein gibt es nicht. Vor allem da es einen Eingriff in das Gewaltenmonopol des Staates beteutet. Deswegen macht es im Grunde der Artikel 33 Abs 4 des GG nicht möglich solche Tätiglkeiten an private Sicherheitsdienste zu übertragen. Es gibt klare Regelungen wie eine Beleihung übertragen werden kann, bespiel in der Luftsicherheit, und diese sehen Beobachten und melden vor.

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